Hollenstein Pia · Nationalrat · 2003-06-20
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2003-06-20
Wortprotokoll
Meine Parlamentarische Initiative fordert wie die Initiative 98.412, die ich vor fünf Jahren eingereicht hatte, dass die Schweiz ihre Geschichte während der Apartheid umfassend aufarbeitet. Wieso nochmals dieselbe Forderung? Unterdessen haben sich alle Befürchtungen der letzten Jahre bestätigt. Es vergeht fast kein Monat, ohne dass wieder etwas bisher nicht Bekanntes oder etwas Vertuschtes an die Öffentlichkeit dringt. Ich wollte damals - und auch schon mit meiner Einfachen Anfrage 97.1031 -, dass möglichst verhindert wird, dass es zu Druck von aussen kommt, indem wir bereit sind, selber Transparenz zu schaffen. Unterdessen ist der Druck von aussen mehr als absehbar. Mit Zumauern kommen wir weder in Bezug auf unsere eigene Zukunft mit Südafrika weiter, noch können damit rechtliche Forderungen von aussen an unseren Landesgrenzen zurückgewiesen werden.
Ich möchte zu einigen Argumenten Stellung nehmen, die jeweils gegen die Aufarbeitung der Beziehungen der Schweiz zu Südafrika während der Apartheid ins Feld geführt werden:
1. Ein Bundesbeschluss, wie ich ihn fordere, sei nicht das richtige Instrument; es brauche ein Gesetz. Ja, mit der Revision der Bundesverfassung sind inzwischen keine Bundesbeschlüsse mehr möglich. Da wir hier in der ersten Phase der Beratung sind, kann dem in der Ausarbeitung ohne weiteres Rechnung getragen werden. Es geht heute um den politischen Willen zur umfassenden Aufarbeitung und um nichts anderes.
2. Es wird argumentiert, es seien andere Kommissionen und Gruppen wie die Geschäftsprüfungsdelegation oder das Nationale Forschungsprogramm NFP 42 am Forschen. Ja, aber genau das NFP hat bei seiner Zwischenbilanz im Oktober letzten Jahres festgestellt, dass die 2 Millionen Franken nirgends hinreichen. Die Forschenden stossen rasch an ihre Grenzen, weil ihnen der Zugang zu privaten Archiven praktisch verwehrt bleibt und - noch schlimmer - weil seit April dieses Jahres eine vom Bundesrat verhängte Archivsperre für viele Dokumente im Bundesarchiv gilt. Damit hat der Bundesrat gezeigt, dass er sein früheres Versprechen nicht hält. Auch deshalb braucht es einen verbindlichen Auftrag, deshalb braucht es meine Initiative.
3. Es wird befürchtet, eine umfassende Aufarbeitung schade der Schweizer Wirtschaft, weil Klagen aus den USA vor der Türe stehen. Erstens hat sich die Wirtschaft auch ohne diese Klagen gegen die Aufarbeitung gewehrt, und zweitens scheint sie überzeugt zu sein, dass schwerwiegende [PAGE 1213] Argumente gegen sie zutage befördert werden könnten. Wer sich gegen die Wahrheit zu wehren hat, steht unter Verdacht! Die Wirtschaft könnte ja auch ein Interesse an Transparenz haben, wenn es nichts zu verbergen gäbe. Weiter müsste in Sachen Apartheid auch den Banken und der Wirtschaft bekannt sein, dass in Südafrika seit gut zwei Jahren ein Gesetz in Kraft ist, der so genannte Promotion of Access to Information Act, der den Zugang zu behördlichen und privaten Archiven wesentlich erleichtert. Dieses Zugangsrecht ist einklagbar, egal, welches die politische Meinung der Regierung Südafrikas dazu ist. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis uns in der Schweiz "vergrabene" Dokumente vom Ausland her auf den Tisch gelegt werden. Es kommt Folgendes dazu: Falls die Sammelklagen vor den US-Gerichten zugelassen werden, werden die beklagten Unternehmen irgendwann gerichtlich dazu gezwungen, ihre Archive zu öffnen oder Dokumente herauszugeben. Im Übrigen möchte ich betonen, dass wir in einer Demokratie leben. Da gehört es zu den elementarsten Grundprinzipien, dass in wichtigen öffentlichen Fragen eine Rechenschaftspflicht seitens der Regierung und wichtiger öffentlicher Institutionen wie der Wirtschaft und der Kirchen besteht.
Was spricht weiter für eine umfassende Aufarbeitung? Die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe schrieb 1999 in ihrem Bericht, dass nicht alle Fragen geklärt sind und dass klarer Handlungsbedarf für weiter gehende Abklärungen besteht. Auch der Bericht Schweizer verlangt weitere Untersuchungen, weil bisherige Erkenntnisse lückenhaft sind. Weiter bringen verschiedene Medien regelmässig neue Fakten ans Tageslicht. All dies beweist, dass die Antwort des Bundesrates auf meine Einfache Anfrage, die Fakten seien hinlänglich bekannt, auf Sand gebaut war. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke hat in einem Brief an alle Nationalrätinnen und Nationalräte gebeten, meiner Initiative Folge zu geben. Die Schweizerische Bischofskonferenz und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund haben sich schon vor Jahren für eine umfassende Aufarbeitung im Sinne meiner Initiative ausgesprochen.
Die Schweiz hat die Truth and Reconciliation Commission, die Wahrheitskommission in Südafrika, gelobt und finanziell unterstützt. Wieso soll dasselbe nicht auch für uns gelten? Nehmen wir die Chance wahr, auch international ein Zeichen zu setzen, dieses belastende Kapitel schweizerischer Aussenwirtschaftsbeziehungen und der politischen Beziehungen umfassend zu klären und abzuschliessen!