Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2010-10-01
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-10-01
Wortprotokoll
Wir haben die parlamentarische Initiative Polla und die Standesinitiative Tessin in diesem Rat bereits vor sieben Jahren erstmals besprochen und haben die Frist für die Behandlung dieser beiden Initiativen mittlerweile dreimal verlängert. Beide Initiativen verlangen eine einmalige allgemeine Steueramnestie auf Bundesebene auf allen Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche Personen. Die Amnestie würde einmalig, allgemein und unbedingt gelten, allerdings wäre sie mit einer Abgeltungsgebühr verbunden, die höchstens fünf Prozent des nichtdeklarierten Vermögens ausmachen dürfte.
Wir sind seit dem Einreichen der parlamentarischen Initiative Polla und der Standesinitiative Tessin selbstverständlich nicht untätig geblieben. So konnte am 1. Januar 2010 das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige in Kraft treten. In der Zwischenzeit haben auch einige Kantone in autonomer Vorgehensweise eine kantonale Steueramnestie erlassen oder eine Diskussion angestossen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt fest, dass vom Institut der Selbstanzeige Gebrauch gemacht wird. Es gibt, da das Gesetz erst seit Kurzem in Kraft ist, bis anhin jedoch keine verlässlichen Zahlen über das Ausmass dieser Selbstanzeigen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen heute, die bereits dreimal verlängerte Behandlungsfrist nicht mehr zu verlängern, und schlägt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen vor, beide Initiativen abzuschreiben. Eine Minderheit will die Behandlungsfrist erneut um zwei Jahre verlängern.
Es gibt verschiedene Gründe, die für die Abschreibung sprechen. Ich gehe ganz kurz darauf ein:
1. Das Parlament hat, wie bereits erwähnt, mit dem Bundesgesetz vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige ein Gesetz erlassen, welches mittlerweile in Kraft getreten ist.
2. Die eingeführte Befreiung von der Strafsteuer, wenn man sich selbst anzeigt, schafft einen positiven Anreiz.
3. Die grosse Mehrheit der Kantone wehrt sich entschieden gegen eine allgemeine Steueramnestie.
4. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine allgemeine Steueramnestie ohne Nachsteuerpflicht den Grundsatz der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen verletzt und somit auch die Steuermoral untergräbt.
5. Schliesslich erinnert die Mehrheit der Kommission an ein bereits öfter formuliertes Argument, wonach eine Steueramnestie pro Generation längerfristig zu erneuten Steuerhinterziehungen verleiten würde.
Angesichts dieser Argumente und der Tatsache, dass wir im Parlament bereits eine zielgerichtete kleine Amnestie beschlossen haben, beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission nun die Abschreibung dieser zwei Vorstösse. In einer sehr kurzen Debatte hat die Kommission nicht etwa alle Argumente dafür und dagegen nochmals aufgerollt, sondern nebst den bereits erwähnten eine weitere zusätzliche Überlegung gemacht: Wir standen in den letzten Monaten international immer wieder aus steuerpolitischen Gründen unter Druck. Wir lenkten in der internationalen Diskussion über die Steuerhinterziehung immer wieder die Aufmerksamkeit auf die sehr hohe Steuermoral in unserem Land. Dieses Argument der hohen Steuermoral unserer Bevölkerung verwendeten wir jeweils, um die ausländischen Angriffe abzuwehren. Es wäre daher höchst fragwürdig, wenn wir, nachdem wir während Monaten immer wieder auf die gute Steuermoral unserer Bevölkerung hingewiesen haben, doch noch eine generelle Steueramnestie beschliessen würden.
Wir beantragen Ihnen aus diesen Gründen, die beiden Initiativen abzuschreiben. Eine Minderheit der Kommission spricht sich jedoch erneut für eine Fristverlängerung aus, weil die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige aus ihrer Sicht ungenügend sind. [PAGE 1644]
Die Mehrheit der Kommission - das Stimmenverhältnis betrug 12 zu 11 - beantragt Ihnen dennoch, auf die Verlängerung zu verzichten und beide Initiativen abzuschreiben.