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Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-09-16

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-16

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Genf, welche am 29. Juni 2009 eingereicht worden ist, verlangt eine Änderung von Artikel 60 Absatz 1 KVG, damit künftig die Reserven für jeden Kanton, in welchem die Versicherer die obligatorische Krankenversicherung betreiben, separat gebildet werden. Die SGK hat die Standesinitiative an ihrer Sitzung vom 29. April 2010 vorgeprüft und beantragt mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Ablehnung der Standesinitiative bedeutet nicht, dass die Kommissionsmehrheit im Bereich der Reservebildung keinen Handlungsbedarf sieht. Ich erinnere daran, dass der Nationalrat in der Frühjahrssession 2010, wie zuvor schon der Ständerat, eine Motion Fetz angenommen hat, welche den Bundesrat beauftragt, die kalkulatorischen Krankenkassenreserven bis zum Jahr 2012 angleichen zu lassen. Generell müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in früheren Jahren die Aufsicht gegenüber den Krankenversicherern nicht mit der notwendigen Gründlichkeit ausgeübt worden ist. Die Aufsichtsbehörde hat die einschlägigen Gesetzesbestimmungen schlicht nicht vollzogen und das im KVG vorgesehene Prinzip der kostendeckenden Prämien nicht konsequent umgesetzt. Die kantonal unterschiedlichen Prämien sind auch eine Folge der mangelhaften Aufsicht. Das EDI hat inzwischen aber verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Aufsicht über die Krankenversicherer eingeleitet: Erstens wird das Gesetz umgesetzt, zweitens sollen die Aufsichtselemente mit einer Gesetzesrevision erweitert und verstärkt werden, und drittens werden per Verordnung die Reservevorschriften klarer definiert.

Die grossen Unterschiede in den kantonalen kalkulatorischen Reserven sind auch für die Kommissionsmehrheit nicht akzeptabel. Sie ist der Ansicht, dass in diesem Punkt Transparenz geschaffen werden muss. Es geht nicht an, dass in gewissen Kantonen mit hohen Prämien die Reserven überhöht gehalten werden, damit in anderen Kantonen mit zu tiefen Prämien die zu tiefen Reserven ausgeglichen [PAGE 1331] werden können. Eine solche Quersubventionierung entspricht nicht dem Solidaritätsgedanken des KVG und muss eliminiert werden.

Die Reserven dürfen auf jeden Fall nicht so ausgeglichen werden, wie es offenbar dem Vorhaben der Krankenkassen Assura und Supra entspricht. Wir haben dazu Briefe der GDK und von verschiedenen Kantonen bekommen, welche tendenziell eher höhere kalkulatorische Reserven haben. Solche Machenschaften dieser beiden Kassen müssten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden werden. Die Aufsichtsbehörde kann das derzeit hauptsächlich mit der Intervention gegenüber zu tief angesetzten Prämien in einzelnen Kantonen tun. Das heisst, in jenen Kantonen, wo die Reserven tief sind und die Prämien stärker erhöht werden müssen, muss die Aufsichtsbehörde intervenieren.

Wie erwähnt arbeitet das EDI an Grundlagen, um solche Missstände zu beheben. Die Standesinitiative Genf ist indes eine zu extreme Lösung. Im Wesentlichen aus folgenden Gründen ist die Kommissionsmehrheit gegen eine rein kantonale Betrachtung und Bemessung der Reserven der Krankenversicherer:

1. Das heutige System geht davon aus, dass die Krankenversicherer in ihrem Tätigkeitsbereich die finanziellen Sicherheiten gesamthaft gewährleisten müssen. Eine Kantonalisierung der Reserven könnte in gewissen Kantonen insbesondere für kleine Kassen extreme Prämienerhöhungen bedeuten, weil die Kosten von einzelnen sehr teueren Versicherten nicht von einem genügend grossen Versichertenkollektiv ausgeglichen werden könnten.

2. Die Krankenversicherung ist im Umlagesystem finanziert, und die Versicherten können die Versicherung jährlich wechseln. Bei einem Wechsel müssen keine Reserven mitgegeben werden. Bei einem Kantonswechsel einer versicherten Person kommt sie in die entsprechende kantonale Prämienstufe, ohne dass Reserven über die Kantonsgrenzen verschoben werden müssen. Bei einer Kantonalisierung der Reserven würden die Prämien insgesamt ansteigen.

3. Die Aufsichtsbehörden achten im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens schon heute auf kantonale kalkulatorische Reserven.

Die Kommissionsminderheit sieht das heutige Problem am Beispiel Genfs darin, dass eine andauernde Quersubventionierung stattfinde. Der Kanton Genf habe verschiedene Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen ergriffen, was im Effekt zu einer Erhöhung der Reserven geführt habe. Dass mit diesen Anstrengungen nun die Unterfinanzierung in anderen Kantonen gedeckt werde, sei nicht gerecht.

Wie dargelegt sieht auch die Kommissionsmehrheit einen Handlungsbedarf im Bereich der Aufsicht über die Krankenversicherer im Allgemeinen und die Reservebildung im Speziellen. Die Standesinitiative Genf will aber eine zu radikale Lösung, weshalb die Kommission mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt, ihr keine Folge zu geben.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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