Theiler Georges · Nationalrat · 2010-09-16
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-16
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion kann sich dem Kompromiss, wie er aus dem Ständerat und aus den Vorschlägen des Bundesrates bezüglich der Optionen hervorgegangen ist, anschliessen. Das heisst, es soll auf einen steuerlichen Rabatt beim Bezug von Optionen verzichtet werden. Das ist in dieser Vorlage im Sinne eines Kompromisses vernünftig. Allerdings gilt dieser Abzug dann für die gesperrten Aktien, Herr Schelbert; und das ist dabei wichtig: [PAGE 1322] Es sind nicht einfach nur Mitarbeiteraktien, sondern gesperrte Mitarbeiteraktien. Gesperrt heisst, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, die oder der diese Aktien erhält, diese während einer gewissen Zeit nicht zur freien Verfügung hat. Das ist ein ganz zentrales Merkmal. Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Stufen an der Unternehmung beteiligen können. Das trägt zur Stabilisierung bei, das gibt selbstverständlich eine Bindung des Mitarbeiters und der Mitarbeiterin an die Unternehmung, es schafft eine Identifikation mit der Unternehmung. Eigentlich wundere ich mich etwas, dass ausgerechnet Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen dagegen wettern. Denn vom Grundsatz her finde ich das etwas sehr Positives. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine positive Motivation, und die Sperrfrist ist dazu sinnvoll. Denn wenn diese die Aktien bekommen und morgen die Firma verlassen, muss das ja irgendwo Konsequenzen haben, und deshalb ist die Sperrfrist sinnvoll. Ich habe es gesagt, dass der Nachteil bei den gesperrten Aktien darin besteht, dass der Kurs fallen kann. Dann können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch wenn sie es merken, diese Aktien nicht verkaufen. Sie riskieren, dass sie zehn Jahre warten müssen, und am Schluss haben die Aktien weniger Wert als das, was man sich erhofft hatte. Ein Abzug ist aus diesem Grund ein Rabatt, wenn man so will. Steuerlich gesehen ist dieser sinnvoll.
Sie müssen das vergleichen mit der Situation von jemandem, der die Aktien gekauft hat. Eine solche Person kann jederzeit, zu jeder Stunde frei über die Aktien verfügen. Deshalb besteht zwischen diesen beiden Dingen wirtschaftlich gesehen ein wesentlicher Unterschied.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen. Einen Teil des Minderheitsantrages hat Frau Leutenegger Oberholzer jetzt ja zurückgezogen, darüber muss ich nicht mehr sprechen. Aber vom Grundsatz her lehnen wir diesen Antrag ab.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Sorgen wir jetzt auch dafür, dass diese Differenzen, die doch schon ziemlich lange hin und her geschoben worden sind, beseitigt werden können.