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Joder Rudolf · Nationalrat · 2010-09-16

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-16

Wortprotokoll

Es geht um die Neuregelung der Kompetenzen bei dringlichen Ausgabenbeschlüssen. Wir haben es gehört: Die Kommissionsminderheit will, dass dringliche Ausgabenbeschlüsse bis zu 500 Millionen Franken auf Antrag des Bundesrates von der Finanzdelegation bewilligt werden und höhere dringliche Verpflichtungskredite immer durch die Bundesversammlung zu beschliessen sind, und zwar in einer ausserordentlichen Session, wenn die Bundesversammlung nicht gerade sonst tagt.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, dass bei dringlichen Ausgabenbeschlüssen neu immer die Zustimmung der Finanzdelegation als Vertreterin und Repräsentantin unseres Parlamentes eingeholt werden muss mit anschliessender nachträglicher Genehmigung durch die Bundesversammlung. Übersteigt nun der dringliche Ausgabenbeschluss 500 Millionen Franken, kann ähnlich einem Referendum innert einer Woche ein Viertel der Mitglieder eines jeden Rates, also sowohl des Nationalrates wie auch des Ständerates, eine ausserordentliche Session verlangen, an der dann über diese Ausgabe zu entscheiden ist. Die ausserordentliche Session hat in der dritten Woche nach Einreichung des Begehrens stattzufinden. Wir sind klar der Meinung, dass diese Frist aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen absolut realistisch ist.

Ich bitte Sie, den Antrag des Bundesrates, der fünf Wochen vorschlägt, abzulehnen, denn diese Frist scheint uns zu lange zu sein, wenn es um dringliche Ausgabenbeschlüsse geht. Das Verfahren, das Ihnen die Mehrheit vorschlägt, hat den Vorteil, dass nur politisch umstrittene Kredite, nicht generell alle dem Parlament zum Entscheid vorgelegt werden. Wir können auf diese Weise administrative Leerläufe verhindern.

Mit dem Antrag der Minderheit besteht die Gefahr, dass die staatliche Handlungsfähigkeit in Krisensituationen zu stark eingeschränkt wird. Er bedeutet praktisch die Abschaffung des Dringlichkeitsverfahrens für Beträge über 500 Millionen Franken. Das geht der Mehrheit der Kommission zu weit und würde ganz sicher auch keine Unterstützung im Ständerat finden.

Ich bitte Sie, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen und den Antrag des Bundesrates betreffend diese fünf Wochen und auch den Antrag der Minderheit abzulehnen.