Heim Bea · Nationalrat · 2010-09-16
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-16
Wortprotokoll
Wie weit soll der Bundesrat ohne Zustimmung der Bundesversammlung Kredite beschliessen können? Diese Frage stellt sich immer wieder, und die damit verbundenen schwierigen Situationen ergeben sich leider auch immer wieder. Nur wenige Jahre nach dem Fall der Swissair waren wir 2008 erneut gezwungen, eine Ausgabe in Milliardenhöhe zu bewilligen, respektive das Parlament konnte nichts mehr wirklich entscheiden, sondern die Ausgabe nur noch abnicken.
Die Minderheit will die Entscheidkompetenz von Bundesrat und Finanzdelegation auf 500 Millionen Franken begrenzen. Warum? Die Budgetkompetenz liegt bei der Bundesversammlung; diese Kompetenz soll sie auch unter hektischen Umständen wahrnehmen können. Die SPK hat schon nach der Swissair-Krise den Vorschlag gemacht, dringliche Kredite ab einer bestimmten Höhe der Bundesversammlung vorzulegen. Der Vorschlag scheiterte am Ständerat. Das UBS-Debakel aber hat gezeigt, dass es besser gewesen wäre, wir hätten diese Regelung bereits gehabt.
Der Minderheitsantrag hat diese Verbesserung zum Ziel. Er bezieht sich auf dringliche Ausgabenbeschlüsse von grosser Tragweite, auf ausserordentlich hohe Beträge, auf Beträge von über 500 Millionen Franken. Wir meinen, Beschlüsse über so hohe Beträge seien vor der Zusicherung der Bundesversammlung vorzulegen. Die Delegation der Kompetenz an die bloss sechsköpfige Finanzdelegation stellt unseres Erachtens keine ausreichende demokratische Legitimation dar. Entscheide dieser Dimension hat nicht eine Kleingruppe, sondern hat die Bundesversammlung zu bedenken und zu verantworten und deshalb auch zu fällen.
Mit dieser klaren Regelung - ab 500 Millionen Franken Zustimmung durch die Bundesversammlung - stärkt man die Legitimation und spart man Zeit: Nach Artikel 151 der Bundesverfassung kann ja ein Viertel der Mitglieder eines Rates eine ausserordentliche Session verlangen. Es dauert [PAGE 1302] allerdings seine Zeit, bis ein Antrag von 50 Nationalrätinnen und Nationalräten oder 12 Ständeräten und Ständerätinnen auf Einberufung einer ausserordentlichen Session steht. Die Minderheit der SPK beantragt Ihnen darum eine pragmatische und klare Regelung: Ab 500 Millionen Franken soll die Bundesversammlung entscheiden. Zwischen 1990 und 2008 kam es siebenmal zu so hohen dringlichen Ausgaben. Das heisst, es wäre alle zweieinhalb Jahre zu einer ausserordentlichen Session gekommen. Das wäre kein übertriebener, sondern ein vernünftiger, der politischen Relevanz der Geschäfte und der Verantwortung des Rates entsprechender Aufwand gewesen.
Die Minderheit will, dass die Budgetkompetenz der Bundesversammlung entsprechend der Verantwortung, die das Parlament hat, auch in schwierigen Situationen respektiert wird. Wie gesagt, schwierige Situationen kann es leider immer wieder geben. Darum gilt es, mit Weitsicht, mit Vorsicht zu legiferieren. Sie kennen den Spruch "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste".
Deshalb bitten wir Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu.