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Schelbert Louis · Nationalrat · 2010-09-16

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-09-16

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Motion Fetz und die Motion der WAK des Ständerates gutzuheissen. Die Motionen befassen sich mit Massnahmen gegen Auswüchse bei den Gehältern. Hier politisch vorzugehen ist dringend.

Zuerst zum Grundsätzlichen: Die verbreitete und tendenziell wachsende Masslosigkeit von Managern und Mitgliedern von Verwaltungsräten bei ihren Vergütungen ist für grosse Teile der Bevölkerung ein Ärgernis, ja, sie sorgt bei vielen Menschen, auch bei uns Grünen, für Empörung. Es handelt sich da nicht einfach um eine moralische Frage. Gier und Masslosigkeit sind, wenn sie sich verwirklichen können, volkswirtschaftlich schädlich; das ist spätestens seit der Finanzkrise notorisch. Sie begünstigen falsche Anreize für kurzfristige Erfolge, sie waren für die Finanzkrise mitverantwortlich, und sie stellen Salärstrukturen auf den Kopf. Schliesslich, das sei auch gesagt, führen sie zu ungerechten Verhältnissen: Womit lässt sich ein Lohnverhältnis von 50 000 Franken im Jahr zu 70 Millionen Franken im Jahr, ein Verhältnis von 1 zu 1400, begründen? Bei allem Respekt: nach unserem Dafürhalten mit gar nichts!

Es sind solche Auswüchse, die der Initiative "1:12 - Für gerechte Löhne" Auftrieb geben. Diese Initiative will, dass das höchste und das tiefste Einkommen in einer Unternehmung im Verhältnis von maximal 12 zu 1 zueinander stehen - auch dies ein politischer Vorstoss.

Zu sagen, der Markt regle das Problem, würden wir für zynisch halten, denn es ist ja gerade der Markt, der diese Auswüchse hervorgebracht hat. In unseren Augen ist deshalb die Politik gefordert, umso mehr, als die bisher getroffenen Regelungen der Finanzmarktaufsicht nicht genügen. Zwar hat die Finma Vergütungsregeln erlassen, doch der Effekt ist mehr als bescheiden. Bei der UBS konnten trotz dieser Regeln Abermilliarden an Boni ausbezahlt werden. Dabei liegen noch Risiken der UBS von gegen 20 Milliarden Franken bei der Schweizerischen Nationalbank.

Wir müssen uns der politischen Verantwortung endlich stellen, zu gross sind die Gefahren des Laisser-faire. Das hat eine knappe Mehrheit der WAK des Nationalrates auch so erkannt. Sie hat eine weitere Kommissionsinitiative der ständerätlichen Schwesterkommission zum selben Thema vorgeprüft und gutgeheissen. Allerdings sieht dieser Vorstoss den Weg über das Aktienrecht statt über das Steuerrecht vor. Steuerliche Konsequenzen sind aber auch damit verbunden. Dieser Vorstoss steht heute nicht zur Diskussion.

In dieser Situation halten wir dafür, alle Optionen offenzuhalten und die heute traktandierten Vorstösse auch anzunehmen. Die Motion Fetz verlangt, dass Vergütungen in beliebiger Höhe nicht mehr als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten können. Die Summe jeder Gesamtvergütung von Mitarbeitenden, die oberhalb einer Grenze von 1,5 Millionen Franken liegt, soll nur noch zur Hälfte als Geschäftsaufwand verbucht werden können. Der Rest wäre Teil des Gewinns und müsste vom Unternehmen entsprechend versteuert werden. Bei Antritts- und Abgangsentschädigungen würde der Grenzbetrag bei 500 000 Franken festgelegt; was darüber läge, wäre noch zu einem Viertel geschäftsmässig begründeter Aufwand. Die Motion der WAK des Ständerates lautet weitgehend gleich, doch sie beschränkt den Geltungsbereich dieser Regelungen auf börsenkotierte Unternehmen. In einem Wort: Die beiden Vorstösse gehen ebenfalls in die richtige Richtung.

Namens der Minderheit der Kommission bitte ich Sie deshalb, die drei Vorstösse - auch die parlamentarische Initiative Carobbio Guscetti - zu unterstützen.