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preparatory:AB 162548

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an den Sitzungen vom 16. Februar und 16. April 2012 die beiden Motionen 10.3912 und 10.3913 geprüft und empfiehlt Ihnen, diese anzunehmen.

Diese Motionen beauftragen den Bundesrat, ein Forschungsprogramm für die Sicherheit und Qualität der stationären und ambulanten medizinischen Behandlung zu initiieren bzw. zusammen mit den Kantonen strategische und konkrete Massnahmen für die Erhöhung der Patientensicherheit zu veranlassen. Es wird erwähnt, dass die Stiftung für Patientensicherheit im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ihr Möglichstes tue, aber es zeige sich, dass der Handlungsbedarf weit grösser sei, denn Investitionen in die Patientensicherheit ersparten dem Gesundheitswesen Schadenskosten in Millionenhöhe.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der beiden Motionen, der Nationalrat hat sie am 17. Juni 2011 ebenfalls angenommen, und zwar ohne Diskussion und ohne Gegenstimme.

Die SGK-SR nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Bericht zur Qualitätsstrategie gutgeheissen hat. Im Rahmen der Umsetzung der Sofortmassnahmen wird auch ein entsprechendes Forschungsprogramm erarbeitet. Darin nimmt das Thema Patientensicherheit einen zentralen Platz ein. Gleichzeitig wird als Folge des Berichtes ein erstes nationales Aktionsprogramm zur Verbesserung der Patientensicherheit ausgelöst. Die Kommission hat in der Beratung den Schlussbericht einer Sitzung des gesundheitspolitischen Beirates zu diesem Thema verlangt. Sie hat leider nur eine Zusammenfassung erhalten. In der Diskussion über deren Inhalt wurden Bedenken geäussert, dass die Aktivitäten stark in die Kantonshoheit eingreifen würden und dass das umschriebene Institut für Qualitätssicherung zu grossen bürokratischen Strukturen führe. Das Ziel selber, die Patientensicherheit zu verbessern, war aber in der Kommission unbestritten.

Die beiden Motionen sind auch sehr offen gefasst. Die Erfüllung der beiden Forderungen ist also aufgegleist, aber noch nicht abgeschlossen.

Die SGK beantragt Ihnen aus diesen Gründen mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die beiden Motionen anzunehmen.