Kuprecht Alex · Ständerat · 2012-06-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-04
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion verlangt, dass die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung zu untersuchen sind und dass in die vom Bundesrat bereits in Auftrag gegebene Wirkungsanalyse zur Sicherung einer umfassenden Versorgungsqualität im Gesundheitswesen auch spezifische Fragestellungen, welche chronisch kranke, multimorbide und geriatrische Menschen betreffen, mit einbezogen werden sollen.
Die neue Spitalfinanzierung, als Ausgangspunkt der in Auftrag gegebenen Wirkungsanalyse, wurde bekanntlich per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die Spitäler sind also im Moment daran, das System der Fallpauschalen in Form von DRG in ihren Betrieben zu integrieren und umzusetzen. Es ist deshalb auch wichtig, dass die Einführung dieses für viele Spitäler neuen Abrechnungssystems auch wissenschaftlich begleitet und deren Wirkung für künftige Veränderungen erforscht und ergründet wird. Der Bundesrat hat deshalb am 25. Mai 2011 das Konzept zur Wirkungsanalyse der "KVG-Revision Spitalfinanzierung" genehmigt und die finanziellen Ressourcen für ein sechs Studien umfassendes Prüfungskonzept beschlossen.
Die gewählte Variante stützt sich auf eine von der Berner Fachhochschule und der Universität Zürich zuhanden des BAG erstellte Machbarkeits- und Konzeptstudie. So werden unter anderem die Wirkungen bezüglich einer qualitativ hochstehenden Versorgung, der Kosteneindämmung sowie der Solidarität evaluiert. Der Bundesrat hat sich auch wegen der finanziellen und der vorhandenen personellen Ressourcen deshalb auf das Wesentliche beschränkt, weil wir in den verschiedenen Teilstudien der in Auftrag gegebenen Wirkungsanalyse besondere Aspekte finden, die den in der Motion geforderten Analyseerweiterungen sehr nahe kommen, auch wenn die Studien nicht spezifisch auf chronisch kranke, multimorbide und geriatrische Menschen zugeschnitten sind.
Ihre SGK hat anlässlich der Sitzung vom 16. April 2012 mit 6 zu 3 Stimmen entschieden, dass die Motion trotz Zustimmung des Nationalrates und des Antrages auf Annahme des Bundesrates abzulehnen ist. Für die Mehrheit der Kommission stand dabei im Vordergrund, dass eine Ausweitung der in Auftrag gegebenen Wirkungsanalyse, die in der Zeit zwischen 2012 und 2018 vorgenommen wird, zum heutigen Zeitpunkt nicht notwendig ist. Dabei berücksichtigte sie den Umstand, dass die in der Motion speziell erwähnte Patientengruppe bereits Gegenstand der Analyse ist. Zentral war jedoch für die Mehrheit, dass die neue Spitalfinanzierung erst vor knapp einem halben Jahr in Kraft gesetzt worden ist. Zuerst sollen in den Spitälern die ersten Erfahrungen gesammelt werden; zum heutigen Zeitpunkt liegen ohnehin noch keine sehr aussagekräftigen und fundierten Erkenntnisse vor. Nicht zu vergessen ist auch, dass die zusätzlichen Erhebungen das Personal in den Spitälern zusätzlich belastet, und dies zu einem Zeitpunkt, in dem das Klima wegen der Einführung der DRG nicht besonders gut ist und verschiedene Bereiche noch unklar und nicht definitiv festgesetzt sind. Eine Erweiterung der Wirkungsanalyse wäre zudem noch zusätzlich mit Kosten von rund 300 000 bis 600 000 Franken verbunden.
Die Minderheit war der Ansicht, dass die Spitalfinanzierung nun neu geregelt sei und nicht einfach auf alte Erfahrungen zurückgegriffen werden könne. In der Bevölkerung seien Befürchtungen und Ängste in Bezug auf die künftige Behandlung der älteren Personen, der Chronischkranken und der multimorbiden Patientinnen und Patienten vorhanden. Das Vertrauen könne nur dann geschaffen werden, wenn klar aufgezeigt werde, mit welchen Ergebnissen die neue Spitalfinanzierung umgesetzt werde, und die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse für die weiteren politischen Entscheide herangezogen werden können.
Die Motion ist wohl gut gemeint, aber die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Untersuchung - wenn diese im Einzelnen auch nicht auf dem eingereichten Motionstext basiert, so ist dieser doch im weiteren Sinne integriert - wird wohl gute Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens allgemein und der Spitalfinanzierung im Speziellen liefern. Die Implementierung des neuen Abrechnungssystems auf der Basis der Fallpauschalen hat eben erst begonnen. Den Spitälern sollte zuerst die notwendige Zeit zur Erfahrungssammlung zugebilligt werden; sie sollten nicht zusätzlich mit weiteren Erhebungen belastet werden.
Ich ersuche Sie deshalb namens der Mehrheit der Kommission, die vorliegende Motion abzulehnen.