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AB 162557

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Die SGK schlägt Ihnen vor, dass beim ordentlichen Strafverfahren der Entscheid über die Bussenhöhe den Richtern überlassen wird. Das ist die Fassung gemäss Entwurf des Bundesrates. Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, dass die Busse im ordentlichen Verfahren mindestens der Höhe der Ordnungsbusse entsprechen soll. Diese Regelung widerspricht aber der gängigen Praxis im ordentlichen Verfahren. Deshalb möchten wir das den Richtern überlassen.

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