Schwaller Urs · Ständerat · 2012-06-04
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-04
Wortprotokoll
Unser Minderheitsantrag zu Absatz 1bis ist vor allem ordnungspolitisch begründet. Für über 18-Jährige führen wir ein Ordnungsbussensystem ein. Wir haben es heute verschiedentlich gehört, dass dies ein einfaches, schnelles Verfahren ohne zusätzliche Gerichts- und auch noch Verfahrenskosten ist. Es ist das gleiche Verfahren, wie wenn ich die Parkzeit etwas überschritten habe oder etwas zu schnell gefahren bin; es ist aber anders als ein Strafbefehl. Falls Sie jemals einen solchen erhalten haben, wissen Sie, dass es passieren kann, dass Sie eine Busse von 100, 150 oder 200 Franken und gleichzeitig auch noch Spruch- und Verfahrensgebühren haben, sodass Sie am Schluss 500 Franken bezahlen müssen. Bei der Ordnungsbusse hingegen - ich nehme jetzt wiederum das Überschreiten der Parkzeit als Beispiel - bezahlen Sie einen einzigen "Ordnungsbussenbetrag", und damit hat es sich.
Ist der Tatbestand erfüllt, so bleibt nach Auffassung der Minderheit kein Platz mehr, um wiederum das Opportunitätsprinzip einzuführen und es dem anzeigenden Polizisten zu überlassen, ob er nun eine Ordnungsbusse aussprechen will oder nicht. Genau gleich wie bei der Parkzeit ist es - zumindest in unserem Kanton - nicht möglich, dann mit dem Polizisten zu diskutieren und ihm zu erklären, warum er keine Busse aussprechen solle, sondern dieser wird Ihnen sagen: Ich spreche die Busse aus; Sie können dagegen Einsprache erheben und haben dann die Gelegenheit, Ihre Gründe zu erklären.
Das hat uns dazu geführt zu sagen, dass wir diese Bestimmung hier streichen müssen. Sonst haben wir zwar ein Ordnungsbussensystem, führen dann aber wiederum das Opportunitätsprinzip in diesem System ein. Das hat aber hier keinen Platz. Noch einmal: Wenn jemand dann sagt, er wünsche eine Überprüfung, dann hat er die Gelegenheit, Einsprache zu erheben, und kann seine Gründe vorbringen. Dem entscheidenden Richter ist es dann unbenommen, sein Ermessen dahingehend walten zu lassen, dass er die Ordnungsbusse aufhebt.
Das ist der Ansatz, wobei wir wohl wissen, dass auch inskünftig in der Praxis in gewissen Situationen - ich denke an grosse Meetings, vielleicht auch an Konzerte - sogar weggeschaut wird. Dieses faktische Opportunitätsprinzip wird es auch weiterhin geben.
Ich lade Sie ein, auch von der Konsequenz der Ausgestaltung dieses Ordnungsbussensystems her gesehen, bei Absatz 1bis der Minderheit zu folgen.