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AB 162609

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Am 1. April 2010 wurde die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" mit gut 200 000 Unterschriften eingereicht. Die Initiative wird vom Berufsverband Hausärzte Schweiz getragen. Dieser will die Hausarztmedizin mit dem neuen, fünf Absätze umfassenden Artikel 118b in der Verfassung verankern.

Die Initiative will die Verfügbarkeit der Hausarztmedizin in der ganzen Schweiz sicherstellen, ihr optimale Abklärungs- und Behandlungsmöglichkeiten garantieren und so Hausärzten und Hausärztinnen die Berufsausübung erleichtern und diese finanziell attraktiver gestalten, damit der Beruf für die junge Generation von Ärztinnen und Ärzten wieder attraktiver wird. Kernpunkt der Initiative ist die Forderung, dass die Hausärztinnen und Hausärzte in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und Gesundheitsvorsorge sind. Der Bund wird beauftragt, Vorschriften zu erlassen über die spezifische universitäre Ausbildung der Fachärztinnen und Fachärzte der Hausarztmedizin, über ihre berufliche Weiterbildung sowie die klinische Forschung auf dem Gebiet der Hausarztmedizin, über den gesicherten Zugang zum Beruf und die Erleichterung der Berufsausübung, über die Erweiterung und die angemessene Abgeltung der diagnostischen, therapeutischen und präventiven Leistungen der Hausarztmedizin sowie über die Anerkennung und die Aufwertung der besonderen beratenden und koordinierenden Tätigkeiten für Patientinnen und Patienten. Weiter fordern die Initianten administrative Vereinfachungen und zeitgemässe Formen der Berufsausübung.

Der Bundesrat hat die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" am 13. Oktober 2010 abgelehnt und ihr mit dem neuen Artikel 117a, Medizinische Grundversorgung, einen direkten Gegenvorschlag gegenübergestellt, der nicht nur die Versorgung durch die Hausärzte in der Verfassung festschreibt, sondern viel umfassender ist und eine allen zugängliche, interdisziplinär erbrachte medizinische Grundversorgung von hoher Qualität garantieren soll. Der Bundesrat anerkennt die Hausarztmedizin als wichtigen Pfeiler dieser Grundversorgung, möchte aber nicht eine einzige Berufsgruppe im Gesundheitswesen isoliert betrachten. Im Gegenentwurf des Bundesrates werden die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen gewahrt, und der Bund erhält lediglich eine umfassendere Gesetzgebungskompetenz bezüglich der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsausübung für Berufe der medizinischen Grundversorgung. Gleichzeitig hat der Bundesrat aber seine Bereitschaft erklärt, mit einem Massnahmenpaket Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung, der Forschung und der Berufsausübung der Hausärztinnen und Hausärzte einzuleiten.

Die SGK des Ständerates hat sich an drei Sitzungen - am 23. Januar, am 16. Februar und am 22. Mai 2012 - mit dieser Volksinitiative befasst. Sie hat die Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees sowie die Kantone angehört. Auch die GDK wurde eingeladen, zog aber eine schriftliche Stellungnahme vor. Die Mitglieder der SGK waren rasch überzeugt, dass die Stärkung der Hausarztmedizin ein berechtigtes Anliegen ist; sie sahen aber auch, dass die Initiative störende Mängel hat. Sie betrifft nur eine einzige Berufsgruppe. Um die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern, muss sie breiter abgestützt werden. Sie schreibt fest, dass die Hausärzte in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsvorsorge sind. Damit übergeht sie andere Leistungserbringer, die fähig sind, in diesen Bereichen eine wichtige Rolle einzunehmen. Sie fordert vom Bund, es seien Vorschriften zu erlassen für Bereiche, in denen heute die Kompetenz bei den Kantonen, den Universitäten oder den Tarifpartnern liegt. Dies wäre ein markanter Eingriff in das heutige Versorgungssystem.

Bei der Beratung dieser Initiative wurde für alle, auch für die Initianten selber, offensichtlich, dass der Weg über eine Volksinitiative ein langer Weg ist - ein Weg mit ungewissem Ausgang. Mit dem Erfolg einer Initiative ändert sich noch gar nichts. Es braucht entsprechende gesetzliche Anpassungen, die allenfalls noch in einem Referendum bestätigt werden müssen. Somit würde sich in den nächsten Jahren sicher noch nichts ändern. Deshalb lag für die Kommission zunächst der Entscheid näher, die dringendsten Anliegen der Hausärzte statt mit einem direkten Gegenentwurf mit einem indirekten Gegenentwurf aufzugreifen.

Die Hausärzte hatten zum Hearing einen Forderungskatalog mit konkreten Hinweisen auf allfällige Gesetzesanpassungen mitgebracht. In einem Bericht zeigte der Bundesrat bis zur darauffolgenden Sitzung übersichtlich auf, wer für welche Forderung zuständig wäre und wie die Forderungen [PAGE 404] allenfalls erfüllt werden könnten. Die formulierten Begehren der Hausärzte betrafen vorwiegend das Medizinalberufegesetz, das Krankenversicherungsgesetz und die Verordnungen zu diesen Gesetzen, und sie richteten sich an das BAG, die Kantone, die Universitäten, die Rektorenkonferenz, an das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung, an die Tarifpartner und die Fachschaften der FMH. Dieser Bericht machte uns klar, dass die Anliegen so breit gefächert sind, dass wir sie nicht in einem indirekten Gegenvorschlag unterbringen können.

Unterdessen hatte Herr Bundesrat Berset drei Arbeitsgruppen gebildet, die sich der gestellten Forderungen konkret annahmen; er wird in seiner Stellungnahme sicher direkt Bezug darauf nehmen. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es wird zwar zügig daran gearbeitet, aber wir müssen in dieser Session über die Initiative und einen Gegenentwurf beraten, sonst läuft die Frist zur Behandlung der Initiative am 1. Oktober dieses Jahres aus. Und wenn wir diese Frist nicht mit einem direkten oder indirekten Gegenvorschlag verlängern können, kommt die Hausarzt-Initiative ohne Empfehlung des Parlamentes in die Volksabstimmung - und das dient niemandem.

So haben wir in der SGK des Ständerates nach Gesprächen mit dem BAG und den Initianten folgenden Weg gewählt: Mit einem direkten Gegenvorschlag, der einen Kompromiss zwischen der Initiative und dem Gegenvorschlag des Bundesrates darstellt, erreichen wir eine Fristverlängerung um ein Jahr. In der nächsten Kommissionssitzung, am 20. Juni 2012, beraten wir eine Kommissionsmotion, mit der das Parlament die Themen des Massnahmenpakets unterstützen kann.

Der vorliegende Gegenvorschlag der Kommission vermeidet die Mängel der Hausarzt-Initiative, stellt in Absatz 1 die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und eine ausreichende, für alle zugängliche medizinische Grundversorgung ins Zentrum, aber nicht eine einzelne Berufsgruppe allein. Dabei wird auf die wesentliche Rolle der Hausarztmedizin hingewiesen, die anerkannt und gefördert werden soll.

Der Gegenvorschlag der SGK gibt in Absatz 2 dem Bund Rechtsetzungskompetenzen, und zwar in Buchstabe a zur Aus- und Weiterbildung, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht, sowie für die Anforderungen an die Berufsausübung der betroffenen Gesundheitsberufe. In Buchstabe b wird der Bund beauftragt, Vorschriften für die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin zu erlassen. Dabei hat die Kommission die Art der Leistungen definiert. Ich gebe sie hier bewusst zu Protokoll: Es handelt sich um die diagnostischen, therapeutischen, koordinierenden, rehabilitativen, palliativen und präventiven Leistungen der Hausarztmedizin. Es würde aber wenig Sinn machen, eine so detaillierte Aufzählung in der Verfassung zu verankern.

Dieser Gegenentwurf für einen neuen Artikel 117a der Bundesverfassung soll Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Falls die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" nicht zurückgezogen wird, wird er gleichzeitig in die Volksabstimmung gebracht.

Die zuständige Kommission hat sich intensiv mit den Anliegen der Hausärzte befasst. Es ist für uns eine wichtige Vorlage, weil wir als Gesetzgeber mitverantwortlich sind für die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung unserer Bevölkerung. Darin erfüllen die Hausärztinnen und Hausärzte eine ganz wichtige, zentrale Aufgabe.

Ein neuer Verfassungsartikel allein bringt noch keine Verbesserungen. Deshalb ist mit dem begleitenden Massnahmenpaket, das unter der Leitung von Bundesrat Berset mit den verschiedenen Akteuren geschnürt und von der SGK mit einer Kommissionsmotion unterstützt wird, das wirksamste Vorgehen möglich.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" abzulehnen, auf den Gegenvorschlag zu einem Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung einzutreten, die Fassung der Kommission anzunehmen und die Behandlungsfrist der Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass die Kommission alle Beschlüsse einstimmig, mit 13 zu 0 Stimmen, gefasst hat.