Kuprecht Alex · Ständerat · 2012-06-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-04
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt eine neue Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik. Der nun von der SGK-NR ausgearbeitete Entwurf hält in Artikel 115a Absatz 2 fest: "Bund und Kantone fördern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Sie sorgen insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen." Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme diesen Absatz 2 ergänzt und verändert, indem er zur "Erwerbstätigkeit" auch "Ausbildung" hinzugefügt und sich selbst von diesem Förderungsauftrag insofern befreit hat, als nach seiner Fassung die Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen haben werden. Der Nationalrat hat dieser vom Bundesrat beantragten Änderung am 7. März 2012 zugestimmt. Regulatorisch heisst das, dass die Bundesversammlung zulasten der Kantone eine familienpolitische Verfassungsgrundlage schafft, die sie in der Zukunft in die Pflicht nehmen und sehr stark belasten wird.
In Absatz 3 geht die Auferlegung regulatorischer Pflichten zulasten der Kantone weiter, indem festgehalten wird: "Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, so legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fest." Der Bundesrat hat sich auch hier von der Beteiligungsmöglichkeit, wie sie im Entwurf der SGK-NR noch vorgesehen war, verabschiedet und überlässt die Kostentragung nach erfolgter Pflichtfestsetzung einmal mehr den Kantonen. Das vielgepriesene Subsidiaritätsprinzip kann also so verstanden werden: Ich befehle und übertrage dir die Aufgaben und Kosten, du hast sie dann aber gefälligst selbst zu tragen.
Der Entwurf der Schwesterkommission ging in die Vernehmlassung und fand in dieser Form bei einigen Kantonen Zustimmung; bei einigen Kantonen stiess er, insbesondere die Absätze 2 und 3, auf Ablehnung. In dieser Formulierung war jedoch noch die finanzielle Beteiligung enthalten. Dass die Kantone der jetzt vorliegenden Fassung mehrheitlich noch zustimmen würden, wage ich zu bezweifeln; am ehesten Zustimmung fände wohl noch der vom Bundesrat eingebrachte Harmonisierungsartikel zur Alimentenbevorschussung, den der Nationalrat jedoch gestrichen hat.
Die Minderheit ist der Ansicht, dass dieser Artikel in der Verfassung zugunsten einer umfassenden Familienpolitik so nicht notwendig ist und dass er direkt in die Autonomie und Verantwortung der Kantone eingreift, was die Souveränität der Kantone weiter einschränkt. Sie werden einmal mehr verpflichtet, zu "sorgen", zu "fördern" - und schlussendlich auch zu bezahlen.
Dieser neue Verfassungsartikel 115a, Familienpolitik, wird in den Kantonen und in den Gemeinden Rechtsansprüche auslösen, deren finanzielle Folgen heute noch nicht erkenn- und abschätzbar sind. Sicher ist jedoch, dass die Summe der zusätzlichen künftigen Belastungen von einigen Hundert Millionen Franken, die entstehen werden, zulasten der Steuerzahler, auch der unbeteiligten Steuerzahler, gehen wird. Die Sozialausgaben werden massiv ausgeweitet, und die Büchse der Pandora wird einmal mehr weit geöffnet. Der Ausbau des Sozialstaats Schweiz, dessen Wachstum in den vergangenen Jahren ausserordentlich massiv war, wird weiter vorangetrieben, und er wird, auch in diesem Falle, die Kantone sehr stark belasten.
Ich erinnere Sie daran, dass einige Kantone daran sind, fast unmögliche Sparanstrengungen zu vollziehen, und dass unsere Stände in den nächsten Jahren im Falle einer möglichen Rezession in der Schweiz und in Europa durch tiefere Steuereinnahmen markant belastet werden. Die gebundenen Ausgaben, wie sie diese parlamentarische Initiative zur Folge hat, werden bleiben, und sie werden entweder zu höheren Steuern oder zu höheren Schulden in den Gemeinden führen. Gerade wir als Standesvertreter in der legislativen Bundespolitik sollten diesem Umstand wieder vermehrt Rechnung tragen und den Mut haben, bei der Legiferierung von belastenden Auswirkungen auf die Kantone Abstand zu nehmen. Die vorliegende Rechtsetzung gehört dazu.
Wie schrieb doch ein Kanton in seiner Antwort zur damaligen Vernehmlassungsvorlage? "Die Aufnahme eines umfassenden Familienartikels in der Bundesverfassung mit dem Zweck, Kantone in die Verpflichtung nehmen zu können, widerspricht den Grundsätzen des Föderalismus und der Subsidiarität." Die Fassung, wie sie heute besteht, hat die diesbezügliche Lage noch mehr zulasten der Kantone verschlechtert.
Welche Probleme die enorme gleichzeitige Belastung durch Beruf, Familie, Partnerschaft, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben usw. in der Zukunft noch auslösen wird, sei heute offengelassen. Auch die Auswirkungen auf die ständig, teilweise schon frühmorgendlich abgeschobenen Kinder, auf deren künftiges Sozial- und Familienverhalten wären eine wohl genauso umfassende Untersuchung wert wie diejenige zum wirtschaftlichen Nutzen von möglichst früh wieder ins Berufsleben zurückkehrenden oder in dieses wiedereinsteigenden Müttern. Wenn schon die Familie gefördert [PAGE 417] werden soll, so zumindest nicht so, dass kraft dieses Verfassungsartikels die Kinder, die zu Hause sind, in Strukturen - zum Beispiel mit der Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagstisch usw. - gehalten und aus dem Zuhause gerissen werden.
Die Minderheit ist der Überzeugung, dass diese Verfassungsgrundlage nicht notwendig ist und die Alimentenbevorschussung durch die Kantone selbst geregelt werden könnte. Im Namen der Minderheit ersuche ich Sie deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten und diese verantwortungsvolle Aufgabe weiterhin den Kantonen und den Gemeinden sowie den arbeitsvertraglichen Regelungen der Sozialpartner zu überlassen.
Deshalb bitte ich Sie nochmals, nicht auf diese Vorlage einzutreten.