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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-06-04

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Ich glaube, niemand hier im Saal zweifelt daran, dass Massnahmen zum Schutz der Familien sinnvoll sind und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern ist; das sei vorab gesagt. Niemand bezweifelt auch, dass wir mit dem soeben von Herrn Schwaller zitierten Artikel 116 Absatz 1 eine gute und griffige Formulierung in der Bundesverfassung haben, die entsprechende Massnahmen vorsieht. Aber ist es wirklich richtig, diese hier vorgeschlagenen Einzelheiten in die Verfassung zu schreiben? Sind sie verfassungswürdig? Vor allem aber stellt sich die Frage: Dienen sie der Sache?

Ich möchte vorab sagen, dass sich die Familie in den letzten Jahren und Jahrzehnten dramatisch verändert hat. Diese massiven gesellschaftlichen Strömungen gehen weiter und spielen eine grosse Rolle. Niemand hier drinnen hat die Familie definiert. Familie ist heute ein sehr weiter Begriff. Die [PAGE 418] Veränderungen, die ständig im Gange sind, sollten nicht dem Risiko unterworfen werden, zum Spielball einer politischen Instrumentalisierung zu werden.

Ganz verschiedene Bedürfnisse werden sich in unseren modernen Gesellschaften ausdrücken. Braucht es deshalb zusätzliche Bestimmungen in der Verfassung? Ein Thema ist das bedarfsgerechte Angebot an Schulen und familienergänzenden Strukturen; ein Anliegen, das ich sehr unterstütze. Aber die Umsetzung dieses Anliegens wurde in den letzten Jahren durchaus erfolgreich eingeleitet. Sie erinnern sich etwa, dass wir im Februar 2003 das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft gesetzt haben, ein Impulsprogramm von acht Jahren. Dieses Impulsprogramm wurde nochmals um acht Jahre verlängert; ich war damals im Nationalrat auch bei den Unterstützenden. In den Debatten hat man jedoch immer unterstrichen, dass dieses Programm nachher nicht automatisch im Sinne eines Verfassungsartikels verankert werden sollte.

Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, ob man die Ausbildung hier aufnehmen soll. Darüber könnte man lange diskutieren. Ich persönlich bin nicht ganz sicher, ob das auf diese Ebene gehört. Nach der Beobachtung in meinem Umfeld ist es heute völlig klar, dass sich jede, aber auch wirklich jede Institution im öffentlich-rechtlichen, im schulischen, universitären oder unternehmerischen Bereich intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Ich bin nicht sicher, ob die Ausbildung hier in die Verfassung gehört.

Am meisten aber stört mich Absatz 3. Ich weiss nicht, ob diejenigen, die nicht in der Kommission waren, der Tragweite dieses Absatzes 3 wirklich Rechnung tragen. Hier heisst es: "Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter" - oder Dritter! - "nicht aus ..." Mit anderen Worten: Sie führen hier dem Bund eine Kompetenz zu, indem er darüber urteilt, ob die Kantone in diesem entscheidenden Bereich genügend tun oder nicht. Die Dritten, das sind die Sozialpartner; Herr Schwaller, ich bin ziemlich sicher, dass diese damit gemeint sind. Ich glaube wirklich nicht, dass es sinnvoll ist, dem Bund über die Verfassung eine Kompetenz zu geben, hier einerseits den Kantonen dreinzureden - das verträgt sich kaum mit dem Bildungsföderalismus - und andererseits auch den Sozialpartnern dreinzureden. Wie gesagt, erfüllen die Kantone und die Sozialpartner diese Aufgabe im eigenen Interesse - in der modernen Arbeitswelt, mit dem zentralen Thema der Vereinbarkeit, die die Unternehmen und die Sozialpartner schaffen. Dies ist besser, als wenn der Bund hier plötzlich eine ganz neue Kompetenz für Interventionen bei Sozialpartnern oder Kantonen erhält.

Mich überzeugt das nicht - das Anliegen schon, diese Vorlage aber nicht. Deshalb bin ich bei der Minderheit und bitte Sie, nicht einzutreten.