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Schmid Martin · Ständerat · 2013-09-26

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-26

Wortprotokoll

Ich bin zum Schluss gekommen, Sie darum zu bitten, die Motion abzulehnen. Ich bin mit den Vorrednern Imoberdorf und auch Bischofberger einverstanden, wenn sie darauf hinweisen, dass gerade die Gebirgsregionen von der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative betroffen sind. Ich glaube, darüber müssen wir uns nicht lange unterhalten.

Ich komme zum Schluss, dass diese Motion abzulehnen ist, aufgrund anderer Argumente, als sie vom Vertreter der Kommissionsminderheit vorgetragen worden sind. Herr Theiler hat insbesondere Fragen der Subventionierung und der Eigentumsgarantie in die Runde geworfen. Mir geht es um einen föderalistischen Grundgedanken. Ich bin der festen Überzeugung, dass es richtig ist, wenn die Kantone in diesem Bereich weiterhin zuständig sind, und dass wir hier keine zusätzliche Bundeskompetenz einführen sollten. Ich stimme mit der Zielsetzung überein, dass wir die Auslastung der Zweitwohnungen verbessern sollten. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass das in der Praxis nicht so einfach zu realisieren ist, wie es vielleicht tönt. Mit einer Bundeslösung hätte man dann im Tessin die gleichen Vorschriften wie im Kanton Graubünden oder in einem anderen Kanton. Allenfalls gibt es aber je nach Region unterschiedliche Voraussetzungen, die zu berücksichtigen sind.

Ich möchte beispielsweise nur den Kanton Graubünden erwähnen, der schon einen vom Bundesrat genehmigten regionalen Richtplan in diesem Bereich erlassen hat, und zwar gestützt auf die vor dem Inkrafttreten der Zweitwohnungs-Initiative geltenden Grundlagen im Raumplanungsgesetz, welche dem Kanton solche Möglichkeiten geben. Dort wurden auch pro Gemeinde ganz differenzierte Vorschläge gemacht, weil man eben in der Praxis erkannte, dass höchstwahrscheinlich eine Lösung, die über das ganze Gebiet greift, nicht richtig ist.

Ich möchte hier darauf hinweisen, dass die Kantone nicht auf eine solche Lösung hoffen und die Probleme auf den Bund abschieben sollten. In diesem Bereich sind jetzt auch wir als Bergkantonvertreter gefordert, neue Möglichkeiten aufzuzeigen und im Rahmen der bestehenden Situation das Beste zu machen. Ich glaube, es braucht Eigeninitiative vor Ort, es braucht privatwirtschaftliches Denken, damit wir mehr Gäste gewinnen können. Ich glaube, wir machen es uns zu einfach, wenn wir jetzt dem Bund die Aufgabe übertragen, hier Vorschläge im Bereich der Subventionierung oder der Zwangsmittel zu unterbreiten.

Ein zweites Argument sehe ich auch noch darin, dass die Motion verlangt, dass diese Vorschläge jetzt in die Diskussion eingebracht werden. Ich vertraue darauf, dass der Bundesrat sein Versprechen, dass die Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungs-Initiative im Januar 2014 den Räten zugestellt werde, halten kann. Wenn man dieses Projekt jetzt noch mit sämtlichen komplexen Bereichen, wie sie in der Motion gefordert werden, anreichern müsste, dann hätte ich die Befürchtung, dass dieser Fahrplan nicht eingehalten werden könnte. Damit stiege die Gefahr, dass sich das Bundesgericht auch noch zur Rechtmässigkeit der vom Bundesrat erlassenen Verordnung äussern würde. Da habe ich es lieber, wenn man im Bereich der Gesetzgebung tätig werden kann, wenn man Rechtssicherheit schaffen und den Auftrag an die Kantone geben kann, in diesem Bereich tätig zu werden.

Ich bitte Sie deshalb, vielleicht auch noch aufgrund anderer Argumente, mit der Kommissionsminderheit zu stimmen.