Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-09-26
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-26
Wortprotokoll
Nach dem Votum des Mehrheitssprechers könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Situation und die Perspektiven rund um diesen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds null Grund zur Sorge, null Grund zur Beunruhigung geben würden. Das motiviert mich schon zu einem Votum, falls dies meine heisere Stimme zulässt.
Hinter dieser Motion steht ein, denke ich, ganz, ganz wichtiges und zentrales Anliegen: Die kommenden Generationen sollen nicht für Kosten aufkommen müssen, die wir durch unseren Energiekonsum verursacht haben. So steht es auch wortwörtlich in der Begründung dieser Motion. Ich finde das eine ganz wichtige Überlegung. Deshalb scheint eine Verkürzung der Äufnungsfrist auf 40 Jahre auch angemessen zu sein. 40 Jahre ist übrigens auch die Dauer, die ursprünglich als Betriebsdauer vorgesehen war, bevor die Fristen erstreckt worden sind.
Eine weitere Frage, die uns alle beschäftigen muss und die uns allen wichtig sein muss, lautet: Gilt das Verursacherprinzip? Wie schaffen wir es, dem Verursacherprinzip möglichst bald zum Durchbruch zu verhelfen? Der Minderheitssprecher hat es gesagt: Theoretisch kann jederzeit der Moment eintreffen, an dem dieser Fonds bereit sein muss. Muss ein AKW aus sicherheitstechnischen oder politischen Gründen ausser Betrieb genommen werden, so ist es notwendig, dass die entsprechenden Ressourcen auch vorhanden sind.
Ich bin der Meinung, dass uns etwas nicht egal sein darf: Das Risiko, dass am Ende möglicherweise die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Lücke füllen müssen, die bis dann noch bestehen wird, dürfen wir nicht ausser Acht lassen. Das ist eine Frage, die mich sehr stark beschäftigt. Ich habe sie in der Kommission auch gestellt, wobei die Antwort, die ich darauf erhalten habe, wirklich tief beunruhigend ist. Dieses Risiko, dass am Ende eben doch die Steuerzahlerinnen und die Steuerzahler mit in die Pflicht genommen werden müssen, sei nicht abschätzbar. Das ist die Antwort, die ich erhalten habe. Das zeigt auf, dass grosser Handlungsbedarf besteht.
Eigentlich hätte ich mit der Sistierung des Geschäfts leben können, bis die neue, bessere Verordnung in Kraft getreten ist. Der entsprechende Antrag ist aber abgelehnt worden. In der Folge habe ich die Annahme der Motion unterstützt; ich werde das auch jetzt tun - aus voller Überzeugung und aus den Gründen, die auch im Votum des Minderheitssprechers klar und deutlich zum Ausdruck gekommen sind.