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Niederberger Paul · Ständerat · 2013-09-26

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-26

Wortprotokoll

Die Ausgangslage zur Motion der SiK-SR bildet der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Frick 10.3622 vom 18. Juni 2010 mit dem Titel "Gleich lange Spiesse für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz". In seinem Bericht stellt der Bundesrat fest, dass eine Benachteiligung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie gegenüber der europäischen Konkurrenz vorliegt. Die Benachteiligung betrifft sowohl die Gesetzgebung, namentlich die restriktivere Formulierung von Bewilligungskriterien, als auch die Bewilligungspraxis für Rüstungsexporte.

Der Bundesrat stellt insbesondere auch eine Benachteiligung gegenüber Staaten wie Österreich und Schweden fest, welche ähnliche völkerrechtliche und aussenpolitische Rahmenbedingungen wie die Schweiz aufweisen. Gegenüber weiteren EU-Staaten wie Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden sind die Differenzen noch grösser. Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht ferner auf, dass eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die [PAGE 916] schweizerische Rüstungsindustrie nur über eine Anpassung der Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung erreicht werden könnte.

Schliesslich nennt der Bundesrat in seinem Bericht auch Konsequenzen der restriktiven Gesetzgebung und Bewilligungspraxis: Sie könne zu einem Auftragsrückgang für die schweizerische Rüstungsindustrie führen, was mit einer Reduktion ihrer Kapazitäten einhergehen dürfte. Dabei gingen der Schweiz nur schwer wiederzuerlangendes Fachwissen, Forschungsmöglichkeiten, Arbeitsplätze und schliesslich auch ein Teil der verteidigungsrelevanten industriellen Kapazität verloren. Dieser Prozess hat bereits eingesetzt. Die drei grössten Wehrtechnikunternehmen mussten dieses Jahr Entlassungen bekanntgeben: Die Mowag streicht 270 Stellen in Kreuzlingen, die Ruag rund 65 Stellen in Thun - gestern haben wir erfahren, dass die Ruag auch in Uri 12 Stellen streicht - und Rheinmetall Air Defence 80 Stellen in Zürich.

Nur durch eine Änderung der zwingenden Ausschlusskriterien gemäss Artikel 5 Absatz 2 der Kriegsmaterialverordnung erhält der Bundesrat den Handlungsspielraum zurück, um jedes Ausfuhrgeschäft anhand der Bewilligungskriterien von Artikel 5 Absatz 1 der Kriegsmaterialverordnung fallweise zu beurteilen, wie dies bis Ende 2008 der Fall war. Eine gesamtheitliche Beurteilung muss neben den aussenpolitischen Grundsätzen und internationalen Verpflichtungen der Schweiz auch wirtschaftliche und sicherheitspolitische Erwägungen umfassen. Nicht zuletzt liegt eine Einzelfallbeurteilung auf der Linie der Vereinbarung zum Uno-Waffenhandelsvertrag. Ich habe eben erfahren, dass diese Vereinbarung gestern in den USA unterzeichnet wurde. Gemäss diesem Kriterienkatalog zur Bewilligung von Ausfuhrgesuchen soll in jedem Einzelfall eine Risikoanalyse vorgenommen werden, welche die Art des auszuführenden Gutes sowie das Risiko einer unrechtmässigen Verwendung gewichtet.

Nun zur Situation der Rüstungsindustrie: Die Schweiz exportierte im ersten Halbjahr 2013 Kriegsmaterial im Werte von rund 195 Millionen Schweizerfranken. Das entspricht gegenüber dem ersten Halbjahr 2012 einem Rückgang um rund 53 Prozent. Der Grossteil der Schweizer Rüstungsgüter wird in europäische und andere westlich orientierte Länder exportiert, die wie die Schweiz allen vier internationalen Exportkontrollregimes angehören. An der Spitze der Empfängerländer stehen Deutschland, Italien, die USA, Spanien und Grossbritannien.

Der Export ist überlebenswichtig. Es ist offensichtlich, dass ein Rückgang in diesem Ausmass mittel- und längerfristig nicht spurlos an einem Unternehmen vorbeigehen kann. Denn Exportausfälle können nicht einfach durch andere Geschäfte kompensiert werden. Die Schweiz wendet das strengste Gesetz der Welt an, zum Nachteil der schweizerischen Exporteure. Jetzt sind Bundesrat und Parlament gefordert, das Exportregime so anzupassen, dass es zwar streng ist und zu einem hohen ethischen Standard verpflichtet, aber in Bezug auf die europäische Konkurrenz zu gleich langen Spiessen führt.

Deshalb bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.

Im Zusammenhang mit diesem Geschäft ist am 16. August 2013 eine Petition von Herrn Samuel Vozeh, Uettligen, eingegangen. Die Petition war an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates adressiert und lautet folgendermassen: "Liebe Mitglieder der Sicherheitskommission des Ständerates: Überprüfen Sie bitte Ihren Entscheid über den Export von Waffen und Munition in Länder mit schweren Menschenrechtsproblemen angesichts des Leidens, das dadurch verursacht würde." Ihre SiK hat diese Petition an der letzten Sitzung behandelt, zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Kommission bleibt aber bei ihrer Haltung. Somit wird der Petition keine Folge gegeben. Da die Berichterstattung jetzt im Rahmen der Behandlung dieser Motion erfolgt, gibt es dazu keinen schriftlichen Bericht.

Ich ersuche Sie nochmals, der Motion Ihrer SiK zuzustimmen.