Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-03-20
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20
Wortprotokoll
Herr Niederberger äusserte sich nicht zum Ordnungsantrag, er hätte jedoch Anlass gehabt, zum Inhalt etwas zu sagen. Es ist klar, das kommt allenfalls später. Gleichwohl mache ich eine Bemerkung, da es um eine fundamentale Materie geht. Dem Ordnungsantrag Schmid Martin kann man sich nicht widersetzen; man kann sich nicht dem Ansinnen widersetzen, dass das in der Kommission angeschaut wird. Allerdings meine ich, dass der Bundesrat inhaltlich auf die Motion Niederberger die richtige Antwort gegeben hat. Es geht um eine fundamental wichtige Angelegenheit. Deshalb haben sich auch die Kantone eingeschaltet, aber nicht im Sinne, wie man Herrn Schmid hätte missverstehen können, wonach die Kommission sich das genauer anschauen soll. Sondern die Kantone haben schwerste Bedenken angemeldet gegen diese Motion und ihr Anliegen, und sie unterstützen die Haltung des Bundesrates; das ist der Punkt. Es geht um eine fundamentale Frage, um die Abgrenzung von Lohn und Arbeit. Das Gegenstück zum Lohn ist die Arbeit bzw. die Arbeitszeit. Und wenn die Arbeitszeit nicht mehr aufgeschrieben wird, heisst das, dass dies unter Bedingungen geschieht, die für die Leute keinen freiwilligen Charakter haben, sondern die dann im Arbeitsvertrag geregelt sind; und dies bedeutet, dass dies zu uferloser Gratisarbeit führen wird. Die neuen technologischen Möglichkeiten, die auch Vorteile haben, wie die Smartphones usw., führen in der Praxis dazu, dass die Arbeit sich immer mehr entgrenzt und uferlos wird. Deshalb werden die gesundheitlichen Minimalbedingungen, die gesundheitlichen Vorschriften, die ja Voraussetzung für die Arbeitszeitaufschriebe sind, nicht mehr eingehalten.
Die Stresskosten in der Schweiz belaufen sich inzwischen auf 11 Milliarden Franken, die Stresserkrankungen nehmen immer mehr zu. Besonders besorgniserregend ist, dass diese Anregungen gerade aus dem Finanzsektor, aus dem Investmentbanking kommen; es ist vermutlich kein Zufall, dass eine solche Motion aus dem Finanzsektor zur Beratung ansteht, nachdem der Schweizerische Bankpersonalverband bei Goldman Sachs eine Arbeitszeitkontrolle auf Betreiben der Mitglieder veranlasst hat. Es kommen aus dem Finanzsektor auch bedenkliche Rückmeldungen in Bezug auf Stress und Stresserkrankungen im Investmentbanking; dort hat es ja den berühmten Fall gegeben, den Praktikanten Erhard bei der Bank of America Merrill Lynch; dieser hatte sich am Ende zu Tode gearbeitet. Das sind dramatische Geschichten, und zwar nicht nur aus China, sondern auch aus Europa, weil diese Grenzen eben nicht mehr eingehalten werden. Die Bedenken sind also berechtigt. Aber gegen eine Prüfung des Anliegens in der Kommission kann man nichts einwenden. Jedoch muss ich darauf hinweisen, dass das, was Herr Niederberger mit dieser Motion verfolgt, einen Angriff auf fundamentale Minimalbestimmungen des heutigen Arbeitsrechts darstellt. Diese kann man sicher immer wieder neu anschauen und an die Gegebenheiten anpassen; das ist bereits im Bereich von leitenden Angestellten oder des mittleren Kaders passiert, wo die Arbeitszeitaufschreibepflicht eben auch unter moderneren Bedingungen durchgeführt werden kann dank Smartphones usw., dank der neuen technologischen Möglichkeiten. Dass dies geprüft wird, dagegen ist nichts einzuwenden. Aber in die Richtung der Motion Niederberger zu gehen, wäre äusserst gefährlich; dies würde in die falsche Richtung führen.