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Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-20

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Die Motion von Kollege Niederberger verlangt vom Bundesrat eine Anpassung des Arbeitsgesetzes und der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz. Das Ziel der Motion ist es, so, wie sie geschrieben ist, den Angestellten in gewissen Branchen die Möglichkeit zu geben, eine Verzichterklärung zur Arbeitszeiterfassung zu unterzeichnen.

In seiner Antwort auf die Motion anerkennt der Bundesrat zwar den Handlungsbedarf, lehnt die Motion aber letztlich ab. Der Bundesrat schreibt selbst, dass die geltenden Regeln zur Arbeitszeiterfassung nicht mehr den Gegebenheiten der heutigen Arbeitswelt entsprechen. Das Seco sei deshalb beauftragt, basierend auf einer im vergangenen Jahr gescheiterten Revisionsvorlage nochmals zu versuchen, mit den Sozialpartnern eine Lösung zu erzielen. Die gescheiterte Vorlage orientierte sich an einer Lohnlimite. An diesem Grundsatz soll laut Seco auch beim neuen Anlauf für Gespräche mit den Sozialpartnern festgehalten werden. In seiner Antwort auf die Motion verweist der Bundesrat schliesslich auf eine neue Weisung des Seco, die als Übergangslösung zu einer Vereinfachung der Arbeitszeiterfassung führen soll. Laut verschiedenen Rückmeldungen sorge jedoch diese Weisung in zahlreichen Betrieben nicht für eine Entlastung, sondern es würde das Gegenteil eintreten, indem zusätzlicher administrativer Mehraufwand erzeugt würde. Zusammenfassend stelle ich fest, dass seit Jahren über die Anpassung der Regeln der Arbeitszeiterfassung diskutiert wird, jedoch bisher noch keine Lösung gefunden werden konnte.

Aus diesen Gründen sehe ich nun das Parlament in der Pflicht, sich mit der Motion dem Thema anzunehmen, umso mehr, als der Bundesrat in seiner Antwort selbst noch darauf hinweist, dass er es nicht ausschliesse, dass sich letztlich das Parlament auch bei einer Revision von Artikel 46 des Arbeitsgesetzes wiederum mit dieser Thematik zu beschäftigen habe. Deshalb wirft diese Motion Fragen auf, welche nach meiner Auffassung eben eine Abklärung in der Kommission bedingen würden. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, dass sich die Kommission einmal detailliert darüber informieren lässt, wie der Stand des Geschäftes ist und auch, wie der Bundesrat in dieser Frage weitervorzugehen gedenkt. Wir haben auch die Zuschriften der Kantone erhalten, welche sich in diesem Sinne geäussert haben, und ich würde es als wichtig erachten, dass man hier auch in der Kommission eine Anhörung zu diesem sehr wichtigen Thema durchführt, denn es ist ein Thema, das die Praxis und uns alle schon seit Jahren beschäftigt. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dieses Geschäft an die Kommission zur Vorprüfung zurückzuweisen, damit dann von der Kommission ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, der eben sämtliche Aspekte dieser Problematik aufnimmt.