Lexipedia

Marti Werner · Nationalrat · 2001-11-16

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-16

Wortprotokoll

Während und seit der Herbstsession haben sich die Ereignisse überstürzt. Nach dem Grounding vom 2. Oktober 2001 sah sich der Bundesrat das erste Mal zum Handeln veranlasst. Viele - vermutlich auch der Bundesrat - waren sich damals bewusst, dass noch weitere Schritte notwendig sein würden, um dieses Problem zu lösen und auch um einen zweiten "Absturz" zu verhindern. Es sind seither noch nicht viele Wochen, noch nicht viele Tage vergangen; gleichwohl hat der Bund in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, aber auch mit der Mehrheit der Bundesratsparteien, das nun dem Redimensionierungskonzept zugrunde liegende Projekt ausgearbeitet. Basis dieses Projektes ist der Ausbau der Crossair-Flotte von heute 22 Flugzeugen um je 26 Lang- und Mittelstreckenflugzeuge. Dieses Projekt hat die Kommission unseres Rates auf der Fahne auch noch entsprechend konkretisiert und festgehalten, dass es um diese Geschäftsgrundlage geht. Sie bildet die Basis unserer heutigen Beratung.

Welches sind die Gründe für die Finanzkommission, auf dieses Projekt einzugehen und sich für dieses Engagement einzusetzen?

Es sind einerseits verkehrspolitische Gründe. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission sind der Auffassung, dass die Schweiz eine direkte Luftverkehrsverbindung zu den wichtigsten Zentren des entfernteren Auslandes braucht. Die Schweiz braucht somit ein substanzielles Angebot an interkontinentalen Flugverbindungen. Neben dem verkehrspolitischen Aspekt ist aber auch die volkswirtschaftliche Dimension dieses Projektes von grosser Bedeutung und steht im Vordergrund. Sowohl für den Bundesrat wie auch für die Finanzkommission stellte sich die Frage: Handeln wir, oder warten wir zu? Wenn wir handeln, können wir den Schaden beschränken; wenn wir zuwarten, das heisst, wenn wir diese Vorlage ablehnen, wird dies verheerende Auswirkungen auf die schweizerische Wirtschaft haben.

Nicht nur die Entlassung der direkt Betroffenen, sondern auch die Entlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterer Firmen droht. Die Finanzkommission geht mit dem Bundesrat davon aus, dass im Falle dieses Crash-Szenarios Zehntausende von Stellen auf dem Spiel stehen. Es geht um eine Grössenordnung von 30 000 Stellen. In der heutigen Diskussion ist dieser Aspekt etwas in den Hintergrund getreten. Das hat den einfachen Grund, dass das Engagement des Bundesrates - verbunden mit dem Handeln der Finanzkommission - bereits Wirkung gezeigt hat. Es war gerade das Engagement des Bundesrates, welches dazu geführt hat, dass die befürchteten Domino-Effekte nicht eingetreten sind.

Das Projekt einer redimensionierten Airline ist, wie es der Geschäftstitel sagt, ein nationales Projekt. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit unterstreichen. Vom Crash, der durch eine Ablehnung dieser Vorlage provoziert würde, wäre nicht nur die Region Zürich betroffen; eine Ablehnung dieser Vorlage hätte Auswirkungen auf die ganze Schweiz. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Flughäfen Zürich, Basel und Genf ein einziges System darstellen. Um es in einer etwas kriegerischen Sprache auszudrücken: Wenn Zürich fällt, dann trifft dies auch Basel und Genf. Ein nicht ausgelasteter Flughafen in Zürich zieht Kapazitäten von Basel und Genf ab, was zur Folge hat, dass wir dann nicht nur an einem Ort, sondern an drei wichtigen Orten in der Schweiz Probleme bekommen.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Projektes ist einer der wichtigsten Gründe, weshalb die Finanzkommission bereit ist, auf diese Vorlage einzutreten und auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um eine Investition des Bundes und der Kantone mit dem Ziel, grösseren Schaden abzuwenden.

Wie ist dieses Projekt zu beurteilen? Ich habe bereits ausgeführt, dass die Finanzkommission von dem Projekt in der Grössenordnung von 26 Mittel- und 26 Langstreckenflugzeugen ausgeht. Ich muss es wiederholen und mit aller Deutlichkeit sagen: Allen Unkenrufen zum Trotz stellt dieses Projekt die Geschäftsgrundlage aller Beteiligten dar. Der Bund und die Finanzkommission sind nicht bereit und auch nicht verpflichtet, sich für ein Projekt zu engagieren, das unterhalb dieser Grössenordnung bleibt. Es geht somit darum, dieses Projekt zu realisieren.

Dieses Projekt birgt Risiken, das wird nicht bestritten. Ich verweise Sie auf die Ausführungen auf den Seiten 21 bis 28 der Botschaft. Der Bundesrat listet hier hauptsächlich gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und auch international privatrechtliche Risiken auf. Unserer Ansicht nach gibt es [PAGE 1473] aber auch unternehmerische Risiken, die es zu lösen gilt - das muss ebenfalls gesehen und anerkannt werden: Einerseits gibt es das Problem, dass zwei Unternehmenskulturen zusammengebaut werden müssen und zu einer Einheit zusammenwachsen müssen, um schlagkräftig operieren zu können; andererseits kann niemand mit Gewissheit sagen, wie sich der Luftverkehrsmarkt in Zukunft entwickeln wird und wie er sich - nach den Einbrüchen in diesem Herbst - erholen wird.

Das Projekt beinhaltet aber auch eine Chance, und dies ist der Grund, weshalb die Kommissionsmehrheit Ihnen beantragt, auf die Vorlage einzutreten. Das Projekt kann aber nur Erfolg haben, wenn wir uns auch zusammen mit allen Beteiligten und mit aller Kraft dafür einsetzen. Es hat eine Chance, weil sich der Markt nach unserer Einschätzung wieder erholen wird und sich das Unternehmen aufgrund seiner Konzeption und seiner Kostenstruktur in einer guten Ausgangslage befinden wird.

Das Fazit bei der Abwägung dieser Vor- und Nachteile ist das Folgende: Die Mehrheit der Finanzkommission kommt zusammen mit dem Bundesrat zum Schluss, dass bei dem Engagement eine Chance auf Erfolg besteht. Kein Engagement einzugehen würde einen weit höheren Schaden bedeuten, der mit einer weit höheren Wahrscheinlichkeit eintreten würde. Deshalb ist es in diesem Fall Aufgabe der Politik einzugreifen.

Gestatten Sie mir, noch einige Bemerkungen zu den Auswirkungen auf das Personal zu machen. Die Finanzkommission wie auch der Bundesrat sind sich bewusst, dass auch dieses Konzept Auswirkungen auf die Betroffenen haben wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen denjenigen Unternehmen, welche sich in Nachlassstundung befinden, und denjenigen ausserhalb der Nachlassstundung.

Die Mehrheit der Finanzkommission und auch der Bundesrat gehen davon aus, dass es nicht Aufgabe der neuen Unternehmung sei, diese Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erfüllen, sondern dass es die Aufgabe der alten Unternehmung sei, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln diese Forderungen zu decken.

Eine Minderheit ist der Auffassung, dass wir uns in einer ausserordentlichen Situation befinden - die auch zum Handeln des Bundesrates geführt hat - und dass deshalb von dem Üblichen abzusehen ist und sich der Bund in diesem Punkt zu engagieren hat.

Mit dem Projekt, das wir Ihnen vorlegen, wird aber nicht nur die Zukunft gestaltet, sondern es soll auch die Vergangenheit aufgearbeitet werden. Es ist deshalb im Kreditbeschluss speziell eine Position vorgesehen, um die Sonderprüfung durchzuführen. Damit will man auch klar dem Einwand entgegnen, dass man mit diesem finanziellen Engagement einen Mantel über die Sünden der Vergangenheit legen will. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Auch wir wollen uns mit einem speziellen Engagement dafür einsetzen, dass diese Fragen geklärt und die Verantwortlichen eruiert werden.

Noch eine letzte Bemerkung zu den finanziellen Auswirkungen: Das ganze Engagement des Bundes beläuft sich, wie Sie der Seite 38 der Botschaft entnehmen können, auf 2 089 350 000 Franken. Entscheidend ist, dass dieses Engagement nicht zu einer Korrektur der Finanzpolitik des Bundes führen muss. Es handelt sich unbestrittenermassen um ein grosses Engagement. Ich muss dies aber doch noch etwas relativieren: Auch wenn man davon sprechen wird, wie viel Geld diese zwei Milliarden Franken sind, muss man sich bewusst sein, dass es sich hier um eine einmalige Ausgabe handelt. Wenn man die Summe in wiederkehrende Ausgaben oder in wiederkehrende Einnahmenausfälle umrechnet, so entspricht das - wenn man davon ausgeht, dass dauernde Ausgaben mindestens 20 bis 25 Jahre anhalten - einer jährlichen Ausgabe in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken. Dieses Engagement ist mit dem Finanzplan, mit den finanziellen Ressourcen, die wir zur Verfügung haben, zu vertreten und auch zu verkraften.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Auftrag der Finanzkommission, welche mit 18 zu 5 Stimmen beschlossen hat, auf die Vorlage einzutreten, ebenfalls auf diese Vorlage einzutreten und ihr schlussendlich zuzustimmen.