Stadler Markus · Ständerat · 2014-03-20
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-03-20
Wortprotokoll
Ich bitte Herrn Bundesrat Schneider-Ammann, zu den Fragen zur Verfassungsmässigkeit, die unter anderem im Gutachten Diggelmann vom Februar 2014 aufgeworfen wurden und die sich nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ergeben, Stellung zu nehmen.
Ich wende mich den politischen Themen zu: Das Abkommen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen auf dem chinesischen Markt gegenüber Mitbewerbern aus den USA und der EU. Wir kommen damit diesen grossen Blöcken zuvor. Das ist sehr verlockend, aber auch nur eine Seite der Medaille. Das Freihandelsabkommen mit China erwähnt die Menschenrechte nicht, und das ist kaum Zufall. Die Schweiz behauptet zwar immer wieder, dass der Schutz der Menschenrechte ein Pfeiler ihrer Aussenpolitik sei. Wir müssen aber aufpassen, diesbezüglich nicht mit gespaltener Zunge zu reden. Es wäre allzu einfach, nur bei Ländern wie Nordkorea oder Kuba die Stimme zu erheben, bei China aber zu kuschen. Nichts zu sagen angesichts bekannter Tatsachen, die die Menschenrechte und die Natur grob verletzen, kann Mittäterschaft bedeuten. Gerade im Fall dieses grossen Landes wäre die Verankerung von menschen- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards im Vertrag notwendig.
Eine nicht nur an Franken, sondern auch an ethischen Kriterien orientierte Aussen- und Aussenhandelspolitik ist durchaus möglich, sogar notwendig. Grundsätzlich und langfristig, also punkto Nachhaltigkeit, ist sie auch in unserem eigenen Interesse.
Das Thema ist anspruchsvoll, gerade angesichts der verlockenden Exportpotenziale. Ich bin mir dessen bewusst. Es ist auch anspruchsvoll, weil es letztlich nicht bei China aufhört, und es wird mit Blick auf andere, auch westliche Länder, nicht einfacher; Frau Kollegin Keller-Sutter hat darauf hingewiesen. Ich spreche nicht von Schwarz-Weiss-Vorstellungen, sondern von Grautönen, die aber irgendwo die rote Marke überschreiten.
Es besteht zwar eine gewisse Erwartung, dass internationaler Handel geeignet sein kann, eine Gesellschaft in Bewegung zu versetzen und so indirekt zu einer menschen- und umweltverträglicheren Entwicklung beizutragen. Das ist im positiven Fall ja auch Teil der Hoffnung. Aber erstens besteht dafür keine Gewissheit, und zweitens ist das an sich kein Grund, im Vertrag genau bei diesem Land den Hinweis auf die Einhaltung der Menschenrechte wegzulassen. Aus der damaligen Südafrika-Politik sollten wir ableiten, dass die doppelgesichtige Strategie bei der Aussen- und Wirtschaftspolitik unserem Land nicht gut bekommt.
Der Bundesrat hat das Parlament, wie mir scheint, mit dem vorliegenden Vertrag in eine schwierige Situation gebracht, und eigentlich auch China in eine möglicherweise ausweglose Lage in Bezug auf die Gesichtswahrung. Heute wird deshalb behauptet, eine Neuverhandlung würde als Affront gewertet und nicht zum Ziel führen. Diese Einschätzung mag sogar richtig sein. Nur marschiert der Bundesrat damit auf dem gleichen Pfad, der ihn zur Lockerung der Kriegsmaterial-Ausfuhrbestimmungen geführt hat. Er heisst "Geschäfte statt Menschenrechte"; dies anstelle von "Geschäfte machen und Menschenrechte beachten".
Menschenrechte im Ausland einzufordern ist nicht primär Sache unserer Unternehmungen, schon gar nicht der kleineren, sondern Aufgabe des Staates bzw. des Bundes. In der Stellungnahme zum Postulat 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", das der Nationalrat angenommen hat, hat der Bundesrat geschrieben: "Der Bundesrat misst dem Thema Wirtschaft und Menschenrechte weiterhin grosse Bedeutung zu und ist entschlossen, sein Engagement in diesem Bereich fortzusetzen."
Offenbar folgt der Bundesrat mit dem vorliegenden Vertrag seinen eigenen Worten nicht. Ich kann dem Vertrag in der heutigen Form nicht zustimmen.