preparatory:AB 162762
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-20
Wortprotokoll
Ich erinnere meinerseits an die Diskussion vom vergangenen Montagabend. Ich konnte schon am Montagabend einmal klarstellen, wie ausserordentlich wichtig dieses Freihandelsabkommen für uns, für unsere Wirtschaft, aber nicht nur für unsere Wirtschaft, sondern für uns als Gesellschaft ist. Freihandelsabkommen sind zu einem wichtigen Instrument geworden, wenn es um Marktöffnung geht. Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz ist eine Marktöffnungspolitik. Die Kohärenz zwischen Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik haben wir am vergangenen Montag diskutiert, sie ist selbstverständlich gegeben. Angesichts der Unsicherheit der Zukunft der WTO-Doha-Runde sind die bilateralen Freihandelsabkommen wichtiger geworden. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China hat auch vor diesem Hintergrund eine ganz besondere Bedeutung. Mit dieser Bemerkung will ich nicht etwa das doch positive Ergebnis aus Bali im WTO-Kontext relativieren.
Dann sei der 9. Februar 2014 mit den neuen Unsicherheiten im Verhältnis zu unserem nach wie vor und weiterhin wichtigsten Wirtschaftspartner, der Europäischen Union, angesprochen. Vor diesem Hintergrund gewinnen, wie schon gesagt, die Freihandelsabkommen mit Drittstaaten für unser Land immer mehr an Bedeutung. Es ist nicht eine Angelegenheit für Grosskonzerne, sondern es ist eine Angelegenheit, wie das Herr Ständerat Bischofberger richtig gesagt hat, für die Politik und damit ein Freihandelsabkommen zugunsten unserer KMU-Industrie - ich komme gleich auf die Vorteile zu sprechen. Das neue Abkommen mit China bedeutet eine Ausdehnung des Netzwerkes unserer Freihandelsabkommen, und es bedeutet das Ausdehnen des Netzwerkes auf unseren heute drittwichtigsten Wirtschaftspartner nach der Europäischen Union und nach den USA. Das Freihandelsabkommen mit China wird wegen des grossen Potenzials des chinesischen Marktes und wegen des Aufstiegs der chinesischen Gesellschaft und der chinesischen Wirtschaft in Zukunft noch erheblich mehr an Bedeutung gewinnen.
Das Abkommen mit China ist ähnlich wie unsere anderen Freihandelsabkommen. Es ist ein umfassendes Vertragswerk. Ich halte mich auch kurz, wenn es um den Inhalt geht, aber die wesentlichsten Elemente will ich ansprechen dürfen:
Es geht einmal um den Warenverkehr: Hier wird die überwiegende Mehrheit der Schweizer Industrie- und auch Agrarexporte eine Zollvergünstigung haben. Insgesamt haben 95 Prozent des Warenhandels eine Zollvergünstigung, zum Teil sofort ab Inkrafttreten, zum Teil nach Übergangszeiten. Das bedeutet kurz- bis mittelfristig natürlich eine wesentliche Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit, umso mehr als es uns, wenn wir dieses Abkommen jetzt abschliessen können, gelingt, zeitlich deutlich vor unseren Hauptkonkurrenten mit diesem wichtigen Schwellenmarkt ein Freihandelsabkommen abzuschliessen. Wenn die Wettbewerbsfähigkeit relativ zu den Hauptwettbewerbern steigt, dann steigt auch die Chance, dass wir hier in diesem Land weiterhin Wertschöpfung betreiben können und Arbeitsplätze sichern können.
Umgekehrt liegen die Zollreduktionen der Schweiz für ausgewählte Agrarprodukte im Rahmen der Schweizer Landwirtschaftspolitik. Es entsteht zudem ein erleichterter Marktzugang in China auch für Schweizer Exporte von Agrarprodukten und verarbeiteten Nahrungsmitteln.
Zu den Ursprungsregeln: Die ausgehandelten Ursprungsregeln entsprechen den modernen Produktionsmethoden und sind ohne unnötige Bürokratie nutzbar.
In den Bereichen der technischen Handelshemmnisse und auch im Bereich der sanitären und phytosanitären Massnahmen wird die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden geregelt und das natürlich mit der Zielsetzung, auftauchende Probleme pragmatisch angehen zu können.
Die Schweizer Produktvorschriften einschliesslich der Kennzeichnungsvorschriften werden durch das Freihandelsabkommen nicht berührt. Sie gelten weiterhin auch für Importe aus China, das heisst, dass das bei uns geltende Niveau bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Konsumenteninformation unverändert hoch bleibt.
Zum Stichwort Dienstleistungen: Da wird vor allem die Rechtssicherheit für den Marktzugang verschiedener Dienstleistungen erhöht. Sie, Herr Hess, haben gefragt, was denn der Einfluss auf den Tourismus wäre. Der Tourismus ist Teil des Dienstleistungskapitels, das heisst, auch für den [PAGE 358] Tourismus steigt die Rechtssicherheit, und das dürfte tourismusfördernd sein. Ganz allgemein natürlich wird über das Freihandelsabkommen der Schweiz mit China die Schweiz in China bekannter, anerkannter, und auch das wiederum dürfte ein Element der Tourismusförderung darstellen.
Bei den Dienstleistungen sind die Umweltdienstleistungen zu erwähnen, die Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Es geht um gewisse Finanzdienstleistungen, Logistikdienstleistungen und dann um die Installation und Wartung von Maschinen und Industrieanlagen.
Stichwort geistiges Eigentum: Das Freihandelsabkommen verbessert auch hier die Rechtssicherheit durch Vereinbarungen zur Bekämpfung von Fälschungen und Piraterie. Dann wird in ausgewählten Bereichen das Schutzniveau gegenüber den multilateralen Standards der WTO tatsächlich präzisiert und sogar verbessert. Das gilt zum Beispiel für den Schutz von Ländernamen. Dazu gehören Swiss, Switzerland, Swiss made, aber auch geografische Angaben.
An dieser Stelle will ich eine Klarstellung machen zu einem Aspekt, der in den letzten Tagen in den Medien unkorrekt kolportiert wurde, nämlich zum Aspekt des ICSID-Schiedsverfahrens. Das ICSID-Schiedsverfahren ist nicht Gegenstand des Freihandelsabkommens Schweiz-China. ICSID heisst International Center for the Settlement of Investment Disputes, und das ist eine internationale Organisation mit engen Verbindungen zur Weltbank. ICSID ermöglicht es, einem internationalen Schiedsgericht Investitionsstreitigkeiten vorzulegen. Das China-Abkommen enthält keine Regeln zum Investitionsschutz und auch keine Bestimmungen zur Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, sei es unter ICSID oder einem anderen Verfahren. Diese Richtigstellung muss hier gemacht werden.
Damit komme ich zu den Kohärenzbestimmungen und zur Nachhaltigkeit. Der Bundesrat verfolgt auch bei den Freihandelsabkommen das Ziel einer kohärenten Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik; ich habe das schon gesagt. Die Schweiz und China haben mehrere Bestimmungen vereinbart, die, analog zu anderen neueren Freihandelsabkommen der Schweiz, bezwecken, dass auch das Abkommen mit China kohärent mit den Nachhaltigkeitszielen umgesetzt werden kann. Im Freihandelsabkommen mit China finden sich solche Kohärenzbestimmungen insbesondere in der Präambel, im Kapitel Umwelt und natürlich im Arbeitsabkommen, das gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen abgeschlossen wurde.
Was die Menschenrechte anbetrifft, strebt die Schweiz in ihren Freihandelsabkommen Verweise auf die Menschenrechte beziehungsweise auf die entsprechenden Uno-Instrumente an. Dies war natürlich auch der Fall in den Verhandlungen mit China. Am Ende der in diesem Bereich sicherlich nicht einfachen Verhandlungen konnten Verweise auf zwei menschenrechtsrelevante Instrumente verankert werden, nämlich erstens auf die Charta der Vereinten Nationen, die im ersten Artikel die Achtung der Menschenrechte als Ziel der internationalen Zusammenarbeit hervorhebt - damit wurde die Bekräftigung der daraus hervorgehenden Verpflichtungen vereinbart -, und zweitens auf das bilaterale Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2007 zwischen der Schweiz und China zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit, welches unter anderem den 1991 aufgenommenen bilateralen Menschenrechtsdialog zwischen der Schweiz und China bestätigt; auch dieser Verweis konnte vereinbart werden.
Es gibt also auch im Freihandelsabkommen mit China menschenrechtsrelevante Klauseln, die in der Substanz mit den Menschenrechtsklauseln anderer Freihandelsabkommen der Schweiz gleichbedeutend sind. Darüber hinaus enthält die Präambel das Bekenntnis der beiden Parteien zur Förderung grundlegender Werte und Prinzipien der internationalen Beziehungen und des Völkerrechts, darunter die Demokratie, die Freiheit, der "soziale" Fortschritt, aber auch Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit.
Zum Kapitel "Umwelt" des Freihandelsabkommens: In diesem Kapitel verpflichten sich die beiden Länder, ihre innerstaatlichen Gesetzgebungen und Verpflichtungen aus den anwendbaren multilateralen Umweltabkommen wirksam - wirksam! - umzusetzen. Die Parteien vereinbaren zudem eine Intensivierung der Zusammenarbeit in Fragen der Nachhaltigkeit.
Die Arbeits- und Beschäftigungsfragen sind in einem Zusatzabkommen geregelt, das Arbeitsabkommen ist wie das Freihandelsabkommen ein rechtsverbindliches Abkommen. Es wurde gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen und auf gleicher Stufe, das heisst auf Ministerstufe, geschlossen. Im Arbeitsabkommen verpflichten sich China und die Schweiz, die für sie gültigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen. Darüber hinaus bekräftigen die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998, welche die Mitgliedstaaten dazu anhält, alle acht grundlegenden IAO-Übereinkommen einzuhalten, auch diejenigen, die sie nicht ratifiziert haben. Die Parteien anerkennen zudem, dass Umwelt- und Arbeitsstandards nicht vermindert werden dürfen, um Investitionen anzuziehen oder Handelsvorteile zu erlangen.
Dann noch ein Wort zur ab und zu geäusserten Behauptung, die Schweiz verpflichte sich mit dem Freihandelsabkommen, Produkten aus Straflagern Handelsvorteile zu gewähren. Das Gegenteil ist richtig. Das Freihandelsabkommen enthält eine Ausnahmebestimmung, wie schon in der WTO, die den Parteien ausdrücklich ermöglicht, Massnahmen, u. a. im Zusammenhang mit Produkten aus Gefangenenarbeit, zu ergreifen, nötigenfalls auch in Abweichung von den übrigen Abkommensbestimmungen. Das heisst, das Freihandelsabkommen verpflichtet die Schweiz nicht, solche Produkte zuzulassen.
Fazit: Das Anliegen der Förderung der Nachhaltigkeit und der Menschenrechte ist im Freihandelsabkommen mit China dank grosser Anstrengungen der Schweizer Verhandlungsdelegation mehrfach verankert. Herr Ständerat Stadler: Die Schweiz erhebt ihre Stimme in Menschenrechtsfragen gegenüber China regelmässig: im Menschenrechtsrat der Uno, immer wieder im Kontext der IAO und, wie mehrfach ausgeführt, auch im Kontext des bilateralen Menschenrechtsdialogs.
Das wird natürlich durch das Freihandelsabkommen grundsätzlich verstärkt, über das Freihandelsabkommen entstehen zusätzliche Dialogmöglichkeiten. Ich persönlich bin überzeugt, dass das der richtige Weg ist, um den Partner zu Werten, Vorstellungen und Diskussionen, die für uns wichtig sind, hinzuführen.
Am Anfang der Verhandlungen im Frühjahr 2011 war die Bereitschaft Chinas, über Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsaspekte zu diskutieren, nicht sehr ausgeprägt. Angesichts der Ausgangslage übertrifft das Verhandlungsergebnis die Erwartungen. Das Ergebnis kommt auch dem Anliegen der APK des Nationalrates nach Einbezug der Nachhaltigkeitsfragen sehr weit entgegen.
Die Überwachung der Bestimmungen betreffend die nachhaltige Entwicklung geschieht über Konsultationsmechanismen; das ist insbesondere mit dem Gemischten Ausschuss möglich. Die Vorbereitung des Gemischten Ausschuss erfolgt unter Federführung des Seco. Das Seco koordiniert verwaltungsintern; es werden alle interessierten Bundesstellen einbezogen. Über die Bundesstellen werden auch die interessierten Kreise der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft einbezogen. Die interessierten Kreise können sich insbesondere in der vom Bundesrat gewählten repräsentativen Kommission für Wirtschaftspolitik äussern. Es gibt auch das offene Forum der Begleitgruppe WTO/Freihandelsabkommen. Weiter - das ist wichtig, Herr Ständerat Rechsteiner - ist auch die tripartite IAO-Kommission regelmässig mit einbezogen.
Last, but not least seien die beiden APK, die weiterhin unsere wichtigen Ansprechpartner bleiben werden, nicht vergessen. Das Parlament und die Öffentlichkeit werden nicht zuletzt durch den jährlichen Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik über die Freihandelsabkommen, einschliesslich der Nachhaltigkeitsfragen, informiert. Der Bericht zur [PAGE 359] Aussenwirtschaftspolitik wird mit allen interessierten Ämtern und Departementen abgestimmt. Was ich Ihnen hier am Montagabend in Aussicht gestellt habe, sei mit diesen Aussagen ausdrücklich noch einmal bestätigt.
Damit komme ich zur Frage der Verträglichkeit des Abkommens mit dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014. Nachdem Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung angenommen haben, stellt sich die Frage, ob sich die neuen Verfassungsbestimmungen auf bestehende und künftige Freihandelsabkommen auswirken. Wie ich bereits am letzten Montag in diesem Rat erwähnt habe, ist diese Frage durch die zuständigen Bundesstellen geprüft worden, und diese Bundesstellen heissen Bundesamt für Justiz, Völkerrechtsdirektion des EDA, Bundesamt für Migration, Seco und Direktion für europäische Angelegenheiten. Das Bundesamt für Justiz und die eben erwähnten Ämter des EJPD, des EDA und des WBF sind übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass das Freihandelsabkommen Schweiz-China wie die bisherigen Freihandelsabkommen mit dem neuen Verfassungsartikel 121a vereinbar sind.
Ich fasse die Überlegungen, die in das Umsetzungskonzept des Bundesrates einfliessen werden, kurz zusammen:
1. Die neuen Verfassungsbestimmungen erfordern einen Systemwechsel für den Personenverkehr mit der EU und der Efta hin zu einem Kontingentierungssystem.
2. Ein solcher Systemwechsel ergibt sich aus dem neuen Artikel 121a der Bundesverfassung hingegen nicht für Personen ausserhalb von EU und Efta, also für Personen aus Drittstaaten.
3. Die Personen aus Drittstaaten, zu denen auch die Personenkategorie der Freihandelsabkommen gehört, fallen schon heute nicht unter die Personenfreizügigkeit. Sie unterliegen bereits in der bisherigen Ausländergesetzgebung einer Kontingentierung.
4. Die Schweiz hat somit die Vereinbarungen in den Freihandelsabkommen bereits bisher im Rahmen eines Kontingentierungssystems umgesetzt.
5. Aufenthaltsbewilligungen für die eng definierte Personenkategorie der Freihandelsabkommen werden schon heute den jährlich festgelegten Kontingenten für Drittstaaten angerechnet und erhöhen die Gesamtzuwanderung nicht. Dieses System lässt sich ohne Weiteres auch unter den neuen Verfassungsartikel subsumieren.
6. Bei der eng abgegrenzten Personenkategorie handelt es sich um unentbehrliches Schlüsselpersonal, das von Firmen der Vertragspartner befristet in Tochtergesellschaften transferiert wird oder für die Erfüllung von Dienstleistungsverträgen in die Schweiz entsandt wird. Für die Steuerung der Zuwanderung fällt diese Kategorie nicht ins Gewicht.
7. Der Zugang Stellensuchender zum Arbeitsmarkt wie auch der Zugang Selbstständigerwerbender ist in den Freihandelsabkommen nicht abgedeckt.
8. Somit besteht kein Widerspruch zwischen dem Verfassungsauftrag, alle Ausländerbewilligungen Höchstzahlen und Kontingenten zu unterwerfen, und der in den Freihandelsabkommen vorgesehenen Vereinbarung, eine eng definierte, zahlenmässig kleine Kategorie von Personen nicht auch noch mengenmässig zu beschränken.
9. Die Schweiz verzichtet in keinem Freihandelsabkommen, auch nicht in jenem mit China, auf das Instrument der Gesamtsteuerung der Zuwanderung, zum Beispiel durch Globalkontingente.
10. Aus dieser Analyse folgt, dass die Freihandelsabkommen, einschliesslich jenes mit China, weder rechtlich noch praktisch den Auftrag des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung behindern, nämlich den Auftrag, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und zu begrenzen.
Herr Levrat, Sie haben ein schriftliches Dokument eingefordert, das ich Ihnen bisher nicht liefern konnte. Ich habe vor mir das Protokoll einer Sitzung vom 10. März der Arbeitsgruppe zum Thema Auswirkungen aufgrund der Abstimmung vom 9. Februar 2014. An dieser Sitzung haben wie gesagt das Bundesamt für Justiz, die Direktion für Völkerrecht, die Direktion für europäische Angelegenheiten, das Bundesamt für Migration und das Seco teilgenommen. Ich zitiere zwei, drei Sätze aus diesem Protokoll:
"Ils arrivent à la conclusion que la nouvelle disposition constitutionnelle ne devrait pas poser de problème pour l'application de l'accord de libre-échange avec la Chine ainsi que pour les autres accords que la Suisse a conclus et le GATS. Concernant la question du contingentement, le nombre de personnes qui peuvent venir en Suisse, dans le cadre des accords de libre-échange, est très restreint." "Die entsprechenden Bewilligungen werden daher, wie beim heute bereits für Drittstaaten geltenden Regime, im Rahmen der Kontingente erteilt werden können."
Etwas weiter unten im Protokoll heisst es, dass die Arbeitsgruppe die Einschätzung des Seco und des Bundesamtes für Migration teile. Es hält weiter fest, dass die inhaltlichen Anforderungen und Auslegungsspielräume mit Artikel 121a für die Ausführungsgesetzgebung - namentlich betreffend die für die Anwendung des Gats und der Freihandelsabkommen relevanten Kriterien Höchstzahlen, Kontingente und Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer - ausreichend sind.
Weiter hat am 12. März 2014 unter der Führung von Staatssekretär Rossier eine Sitzung der Koordinationsgruppe des Bundesrates stattgefunden. Im Protokoll dieser Sitzung steht: "Die Notiz des Bundesamtes für Justiz zur Auslegung des neuen Verfassungsartikels wird verdankt. Es herrscht Einigkeit, dass das Freihandelsabkommen Schweiz-China (hochqualifizierte Fachkräfte mit Kurzaufenthalten zur Erbringung und zum Empfang von befristeten Dienstleistungen) im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz mit Artikel 121a der Bundesverfassung vereinbar ist."
Damit fasse ich zusammen: Der Bundesrat wird seine Freihandelspolitik auch nach dem 9. Februar weiterführen können und weiterführen wollen und weiterführen müssen. Angesichts der neu entstandenen Unsicherheit in unserem Verhältnis zur EU haben Freihandelsabkommen mit Drittstaaten für den Standort Schweiz an Bedeutung gewonnen. Das gilt ganz besonders auch für das Freihandelsabkommen mit China.
Das Freihandelsabkommen mit China ist für den Standort Schweiz das wichtigste Freihandelsabkommen seit dem Freihandelsabkommen mit der EU von 1972. Entsprechend gross ist, wie gesagt, seine Bedeutung für den Standort Schweiz. Die Zollentlastung der Schweizer Exporte bei der Einfuhr in China lassen sich bereits beim heutigen Handelsvolumen auf eine Grössenordnung von 200 Millionen Franken pro Jahr schätzen, um diese Zahl auch noch losgeworden zu sein. Das Freihandelsabkommen wird zudem die Rechtssicherheit erhöhen und die völkerrechtlich abgesicherten Rahmenbedingungen für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch mit China stärken. Am wichtigsten ist aber, dass das Freihandelsabkommen mit China wie auch die anderen Freihandelsabkommen die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz sichert und hier wie auch beim Partner den Wohlstand fördert. Dies vergrössert dann auch die Spielräume, die genutzt werden sollen, um die Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtssituation zu verbessern.
Ich bitte Sie also, dem Antrag des Bundesrates zu folgen, dem Abkommen zuzustimmen und das Abkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Es wurde von Herrn Ständerat Bischof erklärt, dass die Voraussetzungen gemäss Artikel 141 Absatz 1 der Bundesverfassung nicht gegeben seien: Das China-Abkommen ist kündbar und sieht keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor; die Umsetzung des Freihandelsabkommens erfordert auch keine Änderung von Bundesgesetzen, noch enthält es wichtige rechtsetzende Bestimmungen.
Damit ein paar wenige Worte zum Rückweisungsantrag von Herrn Ständerat Recordon. Wir haben diesen Antrag schon in der Kommission gehabt; wir haben ihn in der Kommission sehr ausführlich diskutiert. Ich habe jetzt ausführlich zu erklären versucht, dass die Menschenrechtsfrage im Freihandelsabkommen prominent abgedeckt ist, wenn ich mich daran erinnere, was zu Verhandlungsbeginn in Aussicht gestellt war. Es ist auch so, dass die Schwellenländer vorsichtig [PAGE 360] sind, welche Normen sie sich auferlegen lassen wollen, wenn sie hinter notabene werthaltigen Normen auch gewisse protektionistische Absichten der Gegenseite vermuten könnten. Wir haben den Verweis auf die Uno-Charta, wir haben den Verweis auf das Memorandum of Understanding. Wir sind also einen ganzen Schritt weitergekommen. Wir haben die IAO-Erklärung von 1998 integral, und es wäre in meiner Einschätzung illusorisch zu glauben, dass wir mit Nachverhandlungen sehr viel weiter kommen könnten.
Das Parallelabkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen habe ich erwähnt und noch einmal erläutert. Es wurde gleichentags auf gleicher Stufe abgeschlossen. Von daher gesehen hat es die gleiche Bedeutung, und im Freihandelsabkommen ist ein Verweis gemacht. Und was die Kündbarkeit anbetrifft, sind die beiden Abkommen voneinander unabhängig kündbar. Der Gemischte Ausschuss als Organ der Überwachung ist erwähnt worden. Die Kommission für Wirtschaftspolitik habe ich erwähnt, die Verbindungsgruppe WTO/Freihandelsabkommen wurde vorhin angesprochen und auch die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO. Also auch hier sind wir Ihrem Anliegen so weit wie irgendwie möglich entgegengekommen.
Was die Finanzaspekte anbetrifft, habe ich damals in der Kommission gesagt, die Schweiz müsse interessiert sein, dass sie auf der Basis des Freihandelsabkommens auch im Finanzdienstleistungsbereich die Beziehungen zu diesem grossen Schwellenmarkt verbessern kann. Das ist allerdings nicht in erster Linie eine Angelegenheit des Bundesrates und des federführenden Departementes, sondern liegt sehr wohl auch in der Hoheit der Nationalbank.
Herr Ständerat Levrat, Sie beantragen die Rückweisung im Wesentlichen mit der Begründung, dass Sie gründlicher abgeklärt haben wollen, ob die Verträglichkeit mit dem neuen Artikel 121a der Bundesverfassung gegeben sei. Ich habe Ihnen das, was heute vorliegt, vorgetragen; ich habe die Protokolle erwähnt und daraus zitiert. Die zuständigen Bundesämter sind sich allesamt einig: Das war, wie auch richtig gesagt wurde, nicht von Anfang an so ganz klar, aber zwischenzeitlich scheint das völlig geklärt. Das Umsetzungskonzept, das der Bundesrat dann im Juni von den Bundesämtern erwartet, wird auch die entsprechenden schriftlichen Bestätigungen bringen. Was heute vorliegt, haben Sie zur Kenntnis nehmen können.
Das gesagt habend, bitte ich Sie, das Geschäft nicht an die Kommission zurückzuweisen, sondern dem Freihandelsabkommen zuzustimmen. Es ist ein gutes Freihandelsabkommen, und es ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen ein gutes Freihandelsabkommen. Es fördert auch all die Nachhaltigkeitsaspekte, die damit verbunden sind. Ich habe selber über lange Jahre Erfahrungen im chinesischen Markt gemacht. Ich habe China an der Küste und im Hinterland kennengelernt. Die Lebensverhältnisse in China sind im Jahr 2014 mit Sicherheit nicht mehr die gleichen, wie sie Mitte der Achtzigerjahre waren. Dieses Land hat eine enorme Entwicklung mitgemacht. Selbstverständlich ist bei Weitem nicht alles so, wie wir uns das möglicherweise gerne vorstellen, aber die Fortschritte sind gewaltig. Deshalb sage ich auch mit gutem Gewissen, dass man diesem Freihandelsabkommen zustimmen darf.