AB 162774
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-20
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zuerst auf die Aussage von Herrn Ständerat Bischof eingehen, der gesagt hat, Gesetz ist Gesetz und Gesetze müssten eingehalten werden. Herr Bischof, Sie haben ganz am [PAGE 365] Anfang Ihres Votums auf den hohen Prozentsatz von Missbrauchsfällen bei ausländischen Entsendebetrieben hingewiesen. Es gibt tatsächlich diese Menge an Missbräuchen, aber man muss dann richtigerweise und fairerweise auch sagen, dass, sobald ein Entsende- oder auch ein schweizerisches Unternehmen auf den Missstand hingewiesen wird, dieser in der Regel doch korrigiert, und zwar rasch korrigiert wird, und dass der wiederholte Missbrauchsfall in viel geringerem Ausmass vorkommt.
Ich mache meinerseits auf die schriftliche und detaillierte Antwort des Bundesrates vom 29. Januar 2014 aufmerksam. In der Antwort wird auch gesagt, dass die flankierenden Massnahmen grundsätzlich gut funktionieren und wir in unserem Land keinen generellen Lohndruck haben. Aber, das sei selbstverständlich wiederholt, wir haben Verbesserungspotenzial, vor allem beim Vollzug. Hier will ich nur erwähnen, dass wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass der dezentrale Vollzug Vorteile hat, denn dieser Vollzug funktioniert marktnäher. Die Vollzugsorgane können die Umgebungen, in welchen die Unternehmen tätig sind und in welchen Missbrauch passieren kann, besser einschätzen, als dies irgendeine zentrale Stelle machen könnte. Das dezentrale System ist also das bessere, allerdings auch komplexere System, und selbstverständlich gibt es Optimierungspotenzial, insbesondere bei der Kontrolltätigkeit, aber dann auch beim Zusammenspiel der paritätischen Vollzugskommissionen mit den kantonalen Behörden.
Wir haben im Sommer 2012 ein Projekt zur Vollzugsverbesserung gestartet, das zum Inhalt vor allem auch Musterprozesse hat, damit die Kontrollen und die Umsetzung der Kontrollergebnisse effizienter abgeleistet werden können. Wir haben mit diesem Projekt auch ein einheitliches Vorgehen initiiert, aber es wird eben dezentral ausgeführt. Und dieses Projekt beinhaltet vor allem auch die Ausbildung, die Schulung sowie die Befähigung der Vollzugsorgane.
Die Arbeitsmarktkontrolle ist eine schwierige Angelegenheit. Die Vollzugsorgane sind enorm gefordert und müssen vor allem auch wissen, dass die ihnen vorgesetzten Behörden den Vollzug durchgesetzt haben wollen. Nur schon diese psychologische Unterstützung ist für die Vollzugsorgane wichtig.
Die Arbeitsgruppe Ineichen-Fleisch wurde im letzten Sommer gebildet, und zwar vom EJPD und vom WBF, mit dem Auftrag, Missstände aufzuzeigen und Empfehlungen abzugeben, ob etwas korrigiert werden muss und, wenn ja, wo und wie. Der Bericht geht am 26. März in den Bundesrat. Was ich sicherlich vorwegnehmen kann: Zuallererst wollen wir Verbesserungen beim Vollzug; wir sprechen von einer zentralen Vollzugsdatenbank, von Verwaltungssanktionen - Sie haben sie eben erwähnt - und von sofortigen Arbeitsunterbrüchen bei krassen Verstössen. Weiter ist die verbesserte Durchsetzung mit einer Kautionspflicht zu nennen. Insbesondere muss auch das Meldewesen verbessert werden, zum Beispiel beim Garten- und Landschaftsbau, wo Missbrauch festgestellt wurde.
Eine letzte Bemerkung: Auch nach dem 9. Februar 2014 gilt es dafür zu sorgen, dass der Arbeitsmarkt korrekt funktioniert. Wir schützen mit diesen Kontrollen ja vor allem auch die sich korrekt im Markt bewegenden Unternehmungen und Einzelpersonen. Auch nach dem 9. Februar 2014 ist meiner Ansicht nach eine flankierende Massnahme in geeigneter Form notwendig, welcher Art das System auch sein wird. Das gilt auch, wenn es ein
Kontingentsystem ist.
Gesetz ist Gesetz: Bund und Kantone suchen die Zusammenarbeit und arbeiten auch wirklich zusammen; auch dort gibt es Verbesserungspotenzial. Ich bin der Meinung, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir Erfahrungen gemacht haben und dass wir, vor allem über die Mehrerfahrung der Vollzugsorgane, die Prozesse verbessern konnten. Die Reise hat uns aber bei Weitem noch nicht dorthin geführt, wo wir sagen könnten, wie hätten ein effizientes und zwingendes System.
So viel im Moment. Nun geht der Bericht der Arbeitsgruppe Ineichen-Fleisch in den Bundesrat, und dann wird wieder neu darüber berichtet werden können, welche Massnahmen tatsächlich ergriffen werden sollen.