Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-03-20
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20
Wortprotokoll
Die Schweizer Behörden, Teile der Bundesverwaltung, in erster Linie aber die Vertretung bei der Internationalen Arbeitsorganisation und die Schweizer Gewerkschaften, haben sich stark dafür engagiert, dass dieses Abkommen zustande kommt. Das war nicht einfach. Deshalb ist es richtig und auch zentral für die Schweiz als Sitzstaat der Internationalen Arbeitsorganisation, dass sie der Spitzengruppe angehört, die jetzt die Ratifikation dieses wegweisenden Abkommens vornimmt. Die Schweiz ist nicht das erste Land, welches das Abkommen ratifiziert, aber sie gehört doch zu den Leitnationen, die jetzt zur Ratifikation schreiten.
Das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte ist eine zentrale Konvention der neueren Zeit. Es ist die Konvention, die die Aufwertung der Hausangestellten auf internationaler Ebene begründet. So elementar die Arbeit von Hausangestellten ist, so prekär ist oft ihre Stellung in der Realität. Hausangestellte sind regelmässig Frauen - Frauen aus tiefen sozialen Schichten; sie haben einen tiefen Lohn, sie sind verletzbar, sie sind umso mehr auf den rechtlichen Schutz angewiesen. Das neue Abkommen setzt die Minimalstandards, die weltweit ausstrahlen, die weltweit massgebend sein müssen.
Frau Maury Pasquier hat es gesagt: Es wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass Beschäftigte das Recht haben, die Identitätspapiere zu behalten, dass ihnen die Identitäts- und Reisepapiere nicht weggenommen werden dürfen. Es ist elementar, dass auch Hausangestellte einen freien Tag haben und ihnen nicht vorgeschrieben werden darf, dass sie diesen freien Tag als Hausangestellte im Haushalt verbringen müssen. Das sind eigentlich Selbstverständlichkeiten. Trotzdem sind dies in der Realität leider keine Selbstverständlichkeiten. Wegen des elementaren Schutzbedürfnisses braucht es deshalb eine Festschreibung solcher Rechte in einem Abkommen; sie setzen weltweit einen Standard. Auch Staaten wie Katar - das aktuelle Beispiel, ein Land, das ja die übernächsten Fussball-Weltmeisterschaften ausrichten möchte - müssen sich daran messen lassen.
Die Schweiz kann das Abkommen ohne Weiteres unterzeichnen, die Schweiz erfüllt die Standards. Ein Punkt verdient noch, unterstrichen zu werden, es besteht ein wichtiger Zusammenhang: Dank des Normalarbeitsvertrages in der Hauswirtschaft gibt es einen Mindestlohn für diesen Bereich hier. Ich möchte mir diese Bemerkung erlauben: Es zeigt sich, dass die flankierenden Massnahmen eine segensreiche Wirkung weit über ihren unmittelbaren Anlass hinaus entfalten und entfaltet haben.
Insgesamt muss man sagen, dass die Arbeit in der Hauswirtschaft zu den elementaren Arbeiten gehört, auf die die Menschen angewiesen sind. Weil Hausarbeit, die Arbeit von Hausangestellten, eine weibliche Arbeit ist, wurde sie lange nicht als richtige und anerkannte Arbeit angesehen. Deshalb ist diese neue Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation ein Durchbruch in der Anerkennung elementarer arbeitsrechtlicher Schutznormen hinsichtlich der oft prekären Arbeitssituation. Die Schweiz setzt damit ein wichtiges Zeichen auch im internationalen Kontext.