Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-06-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-13
Wortprotokoll
Auch hier handelt es sich um eine Motion aus dem Nationalrat, die von der Kommission einstimmig abgelehnt wird, in Übereinstimmung mit der Haltung des Bundesrates. Worum geht es? Nationalrat Lüscher schlägt mit dieser Motion vor, Drogenverkäufe zwingend mit einer Mindeststrafe von drei Monaten zu belegen, und zwar unabhängig von der Art der Droge und unabhängig von der Menge. Der Nationalrat hat dieser Motion ohne Diskussion mit 98 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt, trotz der Argumente des Bundesrates.
Die SGK Ihres Rates hat die Motion am 15. Mai 2014 beraten und kam mit dem Bundesrat zum Schluss, dass dieser Vorstoss falsch ist, gesundheitspolitisch falsch und strafrechtlich falsch. Weshalb? Wenn nicht zwischen verschiedenen Arten von Drogen unterschieden wird, dann stösst der Vorstoss ins Leere. Der Vorstoss will ja Drogen unterschiedslos gleich behandeln, ob es sich um weiche Drogen wie Cannabis handelt oder um harte Drogen wie Heroin oder Kokain. Unterschiedslos soll in Zukunft eine Strafe von drei Monaten Platz greifen. Das ist auch unverhältnismässig, verglichen mit anderen Delikten im Strafrecht. Das ist das eine Argument.
Das zweite Argument lautet wie folgt: Wenn die Mindeststrafe von drei Monaten gelten soll, unabhängig von der Menge, wenn auch Kleinstmengen im Mikrobereich bereits zu einer Mindeststrafe von drei Monaten führen sollen, sobald sie weitergegeben werden, dann schlägt das einem Grundsatz des Strafrechts, nämlich der Verhältnismässigkeit, ins Gesicht. Es ist disproportional, eine solche Mindeststrafe vorzusehen. Deshalb funktioniert diese Motion auch aus strafrechtlichen Gründen für die Kommission nicht. Auch gesundheitspolitisch führt sie in eine falsche Richtung. Sie widerspricht ebenfalls allen drogenpolitischen Beschlüssen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten getroffen worden sind. Ich erinnere an das zuletzt eingeführte Ordnungsbussensystem im Bereich von Cannabis.
Deshalb schlägt die Kommission einstimmig vor, diese Motion abzulehnen.