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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-06-13

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-13

Wortprotokoll

Ich lehne die Motion ebenfalls ab, dies deshalb, weil ihre Umsetzung und die Abgrenzung der einem kosmetischen Eingriff zurechenbaren gesundheitlichen Folgen zu grossen Schwierigkeiten führen würden. Es wurde gesagt, die Frage der Haftpflicht werde sich stellen, aber möglicherweise werden Jahre vergehen, bis die Haftpflichtfragen abgeklärt sein werden. Für die Zwischenzeit müssen wir eine Regelung haben. Die Umsetzung und die Abgrenzung sind bei dieser Motion meines Erachtens nicht praktikabel.

Zudem lehne ich die Motion ab, weil mit der dort verlangten Unterscheidung zwischen guten und sogenannt schlechten Entscheidungen den eigenen Körper betreffend praktisch ein Präzedenzfall bezüglich des Grundgedankens der solidarischen Abdeckung durch die Grundversicherung geschaffen wird.

Schliesslich und endlich würde das Verschuldensprinzip eingeführt. Wenn man das weiterführt und zu Ende denkt, dann heisst das: Wer raucht, wer trinkt, wer zu viel isst, keinen Sport treibt, kifft usw., riskiert, wenn man die Linie der Motion verfolgt, dass benötigte Leistungen dann plötzlich von der Grundversicherung nicht mehr abgedeckt werden. Das kann es ja nicht sein. Meines Erachtens ist das eine gefährliche und falsche Richtung.

Ich lade Sie ebenfalls ein, die Motion mit der Kommissionsmehrheit klar abzulehnen und hier kein Einfallstor in das KVG zu öffnen.