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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2014-06-13

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-13

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 15. Mai 2014 die Motion 12.3246 geprüft und beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, diese Motion abzulehnen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, im KVG die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Folgekosten bei Behandlungsfehlern, Komplikationen und Unverträglichkeiten nach nichtkassenpflichtigen Eingriffen von der Kassenpflicht ausgenommen werden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hiess sie in der Herbstsession 2013 mit 126 zu 53 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut.

Die Kommission war sich einig, dass diese Motion auf den ersten Blick interessant ist. Schönheitsoperationen liegen im Trend, und es ist klar, dass sie selber bezahlt und allenfalls durch eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden müssen. Tatsache ist, dass rein kosmetische Eingriffe nicht von [PAGE 554] den Krankenkassen über die obligatorische Versicherung bezahlt werden. Wäre es dann nicht logisch, dass auch Folgekosten nicht übernommen würden? Vielleicht haben Sie gestern Abend die Sendung "10 vor 10" gesehen, in der unglaubliche Beispiele von Folgen von Schönheitsoperationen gezeigt wurden, unter anderem mit einem Foto von einem Bauch, der durch das missratene Wegoperieren von Fett total verunstaltet war. Ich muss Ihnen sagen, dass diese Fälle nicht unter das KVG fallen. Da hat der Schönheitschirurg gepfuscht, er ist dafür verantwortlich, dass diese Folgen wieder repariert werden. Das geht nicht auf Kosten des KVG. Ich denke, dass hier der Herr Bundesrat zu diesen Fällen noch etwas sagen kann.

Die SGK hat nach ausgiebiger Diskussion gesehen, dass es nicht so einfach ist und dass die Konsequenzen dieser Motion viel zu weitreichend sind, als dass man sie annehmen könnte. Es wäre in der Tat eine Abkehr von den Prinzipien unserer Gesetzgebung bei Krankheit.

In Artikel 3 ATSG wird Krankheit definiert. Es heisst: "Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat." Das gilt unabhängig davon, ob diese Beeinträchtigung durch irgendein Ereignis, durch das Verhalten des Versicherten oder durch sonst etwas hervorgerufen worden ist.

Die menschliche Gesundheit ist ausserordentlich komplex und von vielen Faktoren abhängig. Es gibt entsprechende Studien, und man hat darin gesehen, dass rund die Hälfte der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die letztlich zum Tod führen, in einem direkten Zusammenhang mit irgendwelchem Verhalten der Versicherten stehen. Faktoren wie zu viel essen, zu fettig essen, Rauchen, Alkoholkonsum, zu viel Stress am Arbeitsplatz und zu wenig Bewegung können einen ursächlichen Einfluss auf den Gesundheitszustand eines Versicherten nehmen. Es ist auch so, dass bewusstes Verzichten auf die Einnahme von Medikamenten weitere Folgeschäden bewirken kann. Es ist schwierig festzustellen, welche Faktoren jeweils wirklich für welche gesundheitliche Beeinträchtigung ausschlaggebend waren. Deshalb wird in der Krankenversicherung auf eine Abklärung der Verschuldung verzichtet. Es wird behandelt, was behandelt werden muss.

Um auf diese Motion zurückzukommen: Die Mehrheit der SGK war überzeugt, dass es in der Praxis sehr schwierig wäre zu belegen, dass eine notwendige Behandlung wirklich nur als Folge eines kosmetischen Eingriffs durchgeführt werden musste, weil die Fälle nicht so offensichtlich sind, wie das gestern Abend in der Fernsehsendung gezeigt worden ist. Eine Komplikation, Schäden oder Beeinträchtigungen können durchaus andere Ursachen haben, zum Beispiel Kreislaufprobleme, Diabetes, von dem man gar nicht wusste, allergische Reaktionen oder vieles andere mehr.

Nun, dem Thema, wie weit die persönliche Mitverantwortung eines jeden an der Gesundheit geht, begegnen wir ja immer wieder. Sie erinnern sich an die Forderung nach Erhöhung der Krankenkassenprämien für Übergewichtige oder auch an die erst kürzlich durchgeführte Volksabstimmung zum Thema "Abtreibung ist Privatsache". Das Resultat aller bisherigen Diskussionen ist aber immer ein klares Bekenntnis zur heutigen solidarischen Grundversicherung.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen der grossen Mehrheit der SGK, auf einen unerwünschten Paradigmenwechsel in der Krankenversicherung zu verzichten und diese Motion abzulehnen.