Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-05-08
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-08
Wortprotokoll
Diese parlamentarische Initiative verlangt die Schaffung eines sogenannten Demokratiefonds. Mit diesen staatlichen Mitteln sollen jährlich in der Höhe von 25 Millionen Franken private Spenden von 100 bis 1000 Franken an die registrierten politischen Parteien, die an National- und Ständeratswahlen teilnehmen, sowie an Initiativ- und Referendumskomitees durch Beiträge des Bundes verdoppelt werden, wenn diese Organisationen ihre privaten Zuwendungen über 10 000 Franken mit dem Namen des Spenders veröffentlichen. Die Initiative will also die Finanzierung politischer Akteure und die Schaffung von Transparenz kombinieren.
Die Initiative wird wie folgt begründet: Die öffentlichen Zuwendungen seien nötig "zur Intensivierung der öffentlichen Debatten, zur Qualifizierung der Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger, zur Verhinderung korrupter Beziehungen in der Politik, zur Transparenz der Geldflüsse bei Wahlen und Abstimmungen sowie für mehr Fairness in der schweizerischen Demokratie". Es gehe um die "Unabhängigkeit der Parlamentarier, die Qualität der öffentlichen Debatte, die Transparenz der finanziellen Verhältnisse und Beziehungen in der Politik, die Qualifizierung und Vermehrung der Meinungsbildung der Stimmberechtigten und die Chancengleichheit der Protagonisten vor Wahlen und Abstimmungen". Dies alles sei in einer direkten Demokratie mit vielen Volksabstimmungen besonders wichtig.
Mit 15 zu 9 Stimmen hat die SPK-NR als vorberatende Kommission entschieden, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit macht geltend, es sei nachteilig, wenn gewisse Standpunkte im Abstimmungskampf nicht zur Geltung gebracht werden könnten, weil das Geld fehle, deshalb müsse der Staat korrigierend eingreifend. Die Kommissionsminderheit glaubt auch, das Vertrauen in die politischen Prozesse werde untergraben, wenn der Eindruck entstehe, die Gegenseite habe nur wegen ihrer finanziellen Möglichkeiten gewonnen. Deshalb müsse mit dieser Initiative, mit mehr Transparenz, die Glaubwürdigkeit der Politik gestärkt werden.
Für die Kommissionsmehrheit sprechen insbesondere folgende Nachteile gegen die Initiative: Die Umsetzung des Vorhabens hätte einen erheblichen Administrativ- und Kontrollaufwand zur Folge. Wenn 25 Millionen Franken verteilt werden sollen, muss dies genau geregelt und kontrolliert werden. Der Vollzug müsste vermutlich durch eine neue Bundesstelle vorgenommen werden, die zu entscheiden hätte, wer wie viel Geld erhalten würde. Zudem müsste ein Rechtsweg für Streitfälle geöffnet werden.
Die Transparenzbestimmung könnte auch leicht umgangen werden. Auch ein grosser Kontrollapparat könnte dies nicht verhindern. Dies zeigen verschiedene Beispiele aus dem Ausland. Man kann auch zehnmal 1000 Franken anstatt einmal 10 000 Franken spenden.
Es ist auch nicht einsichtig, warum mit diesem Vorschlag einer komplizierten staatlichen Finanzierung der politischen Akteure die Glaubwürdigkeit der Politik erhöht werden sollte. Wer ein politisches Anliegen nicht nur mit seiner Stimme, sondern auch mit finanziellen Mitteln unterstützen will, sollte dies tun und vom Wahl- und Abstimmungsgeheimnis profitieren können, ohne dass er an den Pranger gestellt wird.
Es ist auch nicht so, dass eine grosse finanzielle Unterstützung den politischen Erfolg unbedingt garantiert. Das zeigen Beispiele wie die Verwahrungs-Initiative oder die Minder-Initiative. Entscheidend ist letztlich der Kerngehalt der Argumente. Jede Privatperson und jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, eine politische Kampagne ohne Zuwendungen an eine Partei oder an irgendein Komitee mit einer Plakat- oder Inseratekampagne direkt zu finanzieren.
Die Mehrheit der Kommission erachtet den vorliegenden Vorschlag als nicht zielführend. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative Gross Andreas keine Folge zu geben.