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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2014-05-08

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-08

Wortprotokoll

Eine erste Diskussion zur parlamentarischen Initiative Aubert fand im Herbst 2011 statt. Der Nationalrat, wie später auch der Ständerat, beschloss, der Initiative Folge zu geben, und beauftragte die WAK-NR mit der Umsetzung. Die parlamentarische Initiative Aubert hat ihren Ursprung in einem Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Waadt, welches festhielt, dass Gemeinden kein Recht hätten, Plakate, die für Kleinkredite werben, auf ihrem Boden zu verbieten, wie es die Gemeinden Lausanne, Morges, Renens, la Tour-de-Peilz [PAGE 743] und Vevey verlangten. Es brauche eine gesetzliche Regelung, urteilte das Gericht, obschon das Bundesamt für Justiz zuvor in einem Kommentar festgehalten hatte, es liege in der Kompetenz der Gemeinden zu bestimmen, was im öffentlichen Raum zugelassen sei und was nicht.

Nach der Zustimmung beider Kammern beschloss die WAK-NR, eine Subkommission zu bilden. Diese erarbeitete nach verschiedenen Anhörungen von Fachpersonen, Institutionen und Finanzinstituten einen Gesetzentwurf. Die WAK-NR begrüsst ausdrücklich, dass die Branche ihrerseits die Notwendigkeit einer Regulierung der Werbung für Konsumkredite anerkennt und selber auch tätig werden will. Die Mehrheit der Kommission spricht sich daher auch für eine gesetzliche Regelung aus, die auf der Selbstregulierung der Branche basiert. Wir sind uns bewusst, dass dieser Vorschlag nur beschränkt dem Vorhaben der parlamentarischen Initiative Aubert entspricht, die ein Werbeverbot für Kleinkredite vorschlug. Dennoch enthält der Gesetzentwurf einige Verbesserungsvorschläge respektive Verschärfungen auf Gesetzesstufe.

Der Gesetzentwurf wurde in die Vernehmlassung geschickt. Die Mehrheit der Personen und Institutionen, die an der Vernehmlassung teilnahmen, begrüssten das Vorhaben. 35 wünschten explizit eine gesetzliche Grundlage, 5 Organisationen erachteten die Vorschläge sogar als zu schwach und somit als nicht zielführend. Zwei Parteien - die FDP und die SVP - lehnten eine Gesetzesänderung ab.

Wie Sie der Fahne entnehmen können, beantragt Ihnen eine Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten und die Initiative abzuschreiben. Die Minderheit wird ihren Antrag noch begründen. Ich möchte Sie dennoch vorweg daran erinnern, dass beide Räte der parlamentarischen Initiative Folge gegeben haben und wir gemäss Parlamentsgesetz somit in der Pflicht sind zu handeln.

Zur Erinnerung: Wir haben uns schon in früheren Jahren mit der Frage der Kreditfähigkeitsprüfung auseinandergesetzt. Gemäss dem geltenden Recht hat die Kreditgeberin vor der Vergabe eines Konsumkredits die Kreditfähigkeitsprüfung vorzunehmen. Diese ist unterschiedlich ausgestaltet; wir werden auf diesen Punkt in der Detailberatung noch näher eingehen. Weiter sind die Kreditgeberinnen verpflichtet, die gewährten Konsumkredite der Informationsstelle zu melden. Auch dieser Punkt wird noch Anlass zu einer Diskussion geben.

Die Jugendverschuldung ist ein ernstzunehmendes Thema, auch wenn die Kommission festgestellt hat, dass das Verschuldungsprofil der jungen Generation sich nicht wesentlich von demjenigen der 30- bis 49-Jährigen unterscheidet. Aufgrund der vorgelegten Zahlen des Bundesamtes für Statistik befand die Mehrheit Ihrer Kommission, dass ein generelles Werbeverbot, wie es die Initiantin verlangte, nicht zielführend sei. Ein generelles Werbeverbot kollidiere auch mit dem Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit - das ist auch eines der Argumente der FDP und der SVP.

Ich habe einleitend auf den Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Waadt hingewiesen. Dieses kam zum Schluss, dass es einen Zusammenhang zwischen Werbung für Konsumkredite und Überschuldung gebe. Daher könnten durchaus auch mildere Mittel als ein striktes Werbeverbot vor der Überschuldung schützen. Genau diesen Weg schlagen wir heute ein.

Die Kommission schlägt Ihnen daher kein generelles Werbeverbot, sondern lediglich Werbeeinschränkungen vor, denn bis anhin bietet das Bundesgesetz über den Konsumkredit keinen Schutz gegenüber aggressiver Werbung. Aggressive Werbung läuft den Präventionsanstrengungen in den Bereichen Bildung und Förderung der Kompetenzen im Umgang mit Geld zuwider. Deshalb schlagen Ihnen die Kommission und auch der Bundesrat vor, ein Verbot der aggressiven Werbung in Erwägung zu ziehen, denn eine Werbung in dieser Form stellt auch ein unlauteres Vorgehen im Sinne des UWG dar. Auf diesen Punkt werden wir ebenfalls noch näher eingehen.

Ich lade Sie ein, mit der Mehrheit der Kommission auf dieses Gesetz einzutreten.