Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-05-08
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-05-08
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass das Ausmass bei den Kleinkrediten mit seinen negativen Auswirkungen eine kritische Grenze erreicht hat. Die Statistik zeigt auf, dass grosser Handlungsbedarf besteht. Im Jahre 2008 beispielsweise lebten 19 Prozent der jungen Erwachsenen, d. h. Personen zwischen 18 und 29 Jahren, in einem Haushalt, der mindestens einen Konsumkredit aufgenommen hatte. Bei den 30- bis 49-Jährigen sieht es nicht viel besser aus: Rund 9 Prozent der jungen Erwachsenen und der 30- bis 49-Jährigen lebten in einem Haushalt mit einem kritischen Volumen an Kontoüberziehungen oder Zahlungsrückständen.
Die BDP-Fraktion ist der Auffassung, dass auch wir von der Politik dafür sorgen müssen, dass der Zugang zu Konsumkrediten besonders für Jugendliche und junge Erwachsene eingeschränkt wird. Natürlich kann man immer und bei allem an die Eigenverantwortung appellieren. Aber es gilt auch, durch gesetzliche Vorschriften offensichtliche Missstände zu verhindern. Wir fragen uns zum Beispiel, was eine Kreditkarte bei 14-Jährigen zu suchen hat. Bei den heutigen gesellschaftlichen Gewohnheiten und dem gesellschaftlichen Druck, der gerade bei Jugendlichen allgegenwärtig ist, ist die Versuchung gross, dem Konsumrausch zu erliegen und für fragwürdige Anschaffungen Kleinkredite aufzunehmen. Um diesen unerwünschten Entwicklungen entgegenzutreten, fordern wir strengere Vorschriften für die Gewährung von Kleinkrediten - auch über das Finanzmarktaufsichtsgesetz und mit der Oberaufsicht durch die Finma.
Wie die Statistik aussagt, ist die Verschuldung gerade bei Jugendlichen ein grosses Problem. Darum sind wir überzeugt, dass die Politik jetzt mit griffigen Instrumenten eingreifen muss, damit sich die Situation nicht noch verschlimmert. Wir können auch nichts tun - wie so oft - und die Probleme ignorieren. Wenn wir als Gesetzgeber die anstehenden Probleme nicht lösen, meldet sich das Volk mit Volksinitiativen zu Wort. Wir haben in letzter Zeit mehrfach erlebt, dass man bei Volksinitiativen dazu neigt, dann das Kind mit dem Bade auszuschütten, indem man allzu radikale Lösungen vorschlägt, die dann aus verschiedenen Gründen fast nicht umsetzbar sind.
Darum tun wir gut daran, die Probleme frühzeitig anzugehen und nach adäquaten Lösungen zu suchen. Die Einschränkung der Werbung für Kleinkredite, wie sie in der Vorlage vorgesehen ist, kann ein bescheidener Beitrag zur Entschärfung der Situation sein. Darum unterstützen wir diese Vorlage. Aber im Grunde genommen würden wir einer Einschränkung der Werbung eine generelle Verschärfung bei der Vergabe von Kleinkrediten vorziehen.
Wir sind damit einverstanden, dass vor allem die aggressive Werbung verboten wird. Der Kreditnehmer ist sich vielfach nicht bewusst, worauf er sich bei der Aufnahme von Kleinkrediten einlässt und was für finanzielle Auswirkungen diese Kredite für seinen Finanzhaushalt haben können. Darum muss von den Kreditinstituten klar gefordert werden, dass sie die finanzielle Situation der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer vor der Kreditgewährung besser abklären. Darum hat unser Fraktionskollege Landolt zu Artikel 31 einen Einzelantrag eingereicht, der verlangt, dass Kreditgeber von den Konsumentinnen und Konsumenten einen Auszug aus dem Betreibungsregister, den Lohnnachweis und weitere Dokumente einfordern; dies mit einer Formulierung, die verpflichtend ist, und nicht nur mit einer Kann-Formulierung. Die Kann-Formulierung ist für uns zu large, weil sie vor allem die weniger verantwortungsvollen Kreditinstitute kaum zur vertieften Abklärung der finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden bewegen wird.
Wir begrüssen es, dass die Branche im Bereich der Konsumkredite Eigenverantwortung übernehmen will. Darum unterstützen wir eine Selbstregulierungskonvention. Bei dieser Konvention ist uns aber wichtig, dass sie griffig ist und dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten dient. Beim vorliegenden Entwurf nehmen wir erfreut zur Kenntnis, dass es der Branche mit einer strengeren Regulierung der Gewährung von Konsumkrediten und mit der Einschränkung der Werbung ernst ist. Vorläufig liegt aber nur ein Entwurf der Konvention vor. Darum ist für uns wichtig, dass der Bundesrat gemäss Artikel 36a Absatz 3 die aggressive Werbung definieren kann, falls die Branche keine rechtskräftige Konvention beschliesst oder der Bundesrat diese als ungenügend erachtet. Schliesslich wollen wir auch sichergestellt haben, dass die Sanktionierung bei Nichteinhaltung des Verbots der aggressiven Werbung für alle gelten soll.
Aus all diesen Gründen wird die BDP-Fraktion geschlossen auf die Vorlage eintreten.