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Caroni Andrea · Nationalrat · 2014-05-08

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-05-08

Wortprotokoll

Dieser Minderheitsantrag wehrt sich gegen den sogenannten Konsumentenpranger, wie er in Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 2 vorgesehen ist. Dieser Konsumentenpranger bringt zum einen die Kreditgeber in eine unmögliche Situation. Sie müssen nämlich in den Kopf des Antragstellers, der vielleicht eine falsche Angabe gemacht hat, hineinschauen. Und dann müssen sie nicht nur wissen, dass die Angabe falsch ist, sie müssen auch noch wissen, ob er etwas absichtlich oder unabsichtlich oder aus Versehen oder fahrlässig falsch angegeben hat. Wenn das Kreditinstitut dann jemanden zu viel meldet, dann hat es quasi eine Verleumdung begangen, und wenn es jemanden zu wenig meldet, das Gesetz verletzt.

Aber nicht nur das Kreditinstitut ist in einer schwierigen Lage mit dieser Bestimmung. Auch der Antragsteller wird unnötig an den Pranger gestellt; da geht es ja eben um die Konsumentinnen und Konsumenten. Die werden nämlich gegenüber einer Behörde, der Informationsstelle, und damit auch gegenüber allen potenziellen Kreditgebern blossgestellt als Personen, die unwahre Angaben machen - vielleicht zu Recht, vielleicht zu Unrecht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat dies zu Recht bemängelt.

Das wäre nun zu verkraften, wenn es einen unglaublich starken Grund gäbe, jemanden dermassen blosszustellen. Aber diesen Grund gibt es nicht, denn heute schon melden ja die Kreditinstitute, ob sie jemandem einen Kredit verliehen haben, ob diese Person in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Sie melden auch - das steht so nicht im Gesetz, aber sie tun es -, wenn sie einen Kredit abgelehnt haben. Damit sehen alle potenziellen Kreditgeber: Hier hat jemand einen Kredit nicht erhalten. Das macht einen ja hellhörig, und nach dem Gesetz muss man, wenn man hellhörig ist, also zweifelt, sowieso zusätzliche Unterlagen einholen. Sie sehen, die wesentlichen Informationen sind da. Es gibt also keinen Grund, den Datenschutz zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten über den Haufen zu werfen und die Leute dann zu Recht oder auch zu Unrecht an den Pranger zu stellen oder mit den Worten des Datenschützers: "unnötig zu stigmatisieren".

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit Caroni zuzustimmen und diese Litera b aus dem Absatz 2 im Artikel 25 herauszunehmen. Ich möchte präzisieren: Mit dem Streichen nehmen Sie nur diesen Buchstaben heraus; das bestehende Melderecht bleibt natürlich im Übrigen so erhalten.