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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-05-08

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-05-08

Wortprotokoll

Artikel 25 gehört zum 5. Abschnitt, "Kreditfähigkeit". Dort ist geregelt, dass die kreditgebenden Finanzinstitute einer Informationsstelle für Konsumkredite - die sie haben gründen und einrichten müssen; diese gibt es heute - die von ihnen gewährten Kredite melden. Der Entwurf der Kommission bzw. der Antrag der Mehrheit sieht neu eine Meldepflicht bei falschen Angaben vor. Zu melden wäre die Person, die um einen Kredit ersucht hat; sie bekäme dann auch bei einem anderen Finanzinstitut keinen Kredit mehr, weil die beteiligten Einrichtungen über die entsprechenden Informationen verfügen würden. Die Kreditinstitute könnten damit Verluste besser vermeiden. Das hat etwas für sich. Ich habe mich aber davon überzeugen lassen, dass das gleiche Ziel mit einfacheren Mitteln und ohne Strapazierung des Datenschutzes zu erreichen ist. Auch ist der vorgeschlagene Passus letztlich nicht so einfach umzusetzen, wie es auf den ersten Blick scheint.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit berücksichtigt diese Einwände zu wenig. Die Fraktion der Grünen unterstützt deshalb in dieser Frage die Haltung der Minderheit Caroni und des Bundesrates. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat Vorbehalte angemeldet. Er hält die vorgeschlagene Meldepflicht für unverhältnismässig. Seiner Auffassung nach könnte eine sorgfältigere Kreditfähigkeitsprüfung schon dann erreicht werden, wenn eine blosse Ablehnung eines Kreditgesuchs ohne Angabe von Gründen gemeldet würde. So würden Konsumentinnen und Konsumenten nicht stigmatisiert.

Wir Grünen sind mit dem Datenschutzbeauftragten einverstanden. Sein Vorschlag erreicht den Kern des beabsichtigten Zwecks auch, und er dient gleichzeitig dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Konsumenten. Das ist wichtig. Die Frage, ob die Angaben absichtlich falsch gemacht wurden, und die Frage, wer dafür die Verantwortung trägt, soll nicht von einer privaten Institution getroffen werden, die dazu unter Umständen noch Partei sein kann. Ob einer falschen Angabe eine absichtliche Täuschung zugrunde liegt oder ob einer Person mit Absicht widerrechtlich Schaden zugefügt wurde, müsste von einem Gericht entschieden werden. Die vorgeschlagene Änderung des Konsumkreditgesetzes würde die Kompetenz für diese Beurteilung aber im Grunde den Kreditgebern zuweisen, die gleichzeitig noch eigene Interessen vertreten können. Das geht der Fraktion der Grünen zu weit, damit sind wir nicht einverstanden.

Schliesslich geht die Regelung davon aus, dass die Schuld nur auf einer Seite liegt. Gemäss Entwurf der Kommission und Antrag der Mehrheit könnte ein konkreter Eintrag nur Kreditsuchende treffen. Es ist aber immer wieder so, dass die Kreditvermittler bei gefälschten Angaben mitwirkten und mitwirken. Die treibende Kraft sind für sie in diesem Fall die Provisionen. Aus der Praxis sind sogar Fälle bekannt, dass Vermittler ohne Wissen der Konsumentin oder des Konsumenten falsche Angaben gemacht haben. Die vorgeschlagene Regelung ist deshalb auch unausgewogen. Konsumentinnen und Konsumenten würden gemeldet, Kreditvermittler dagegen nicht. Auch das spricht gegen den neuen Passus. Dieses Ungleichgewicht wollen wir Grünen nicht gesetzlich verankern.

Aus den dargelegten Gründen stimmt unsere Fraktion dem Antrag der Minderheit Caroni und dem Antrag des Bundesrates zu. Tun Sie das doch auch.