Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-09-11
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-09-11
Wortprotokoll
Vorab möchte ich dem Bundesrat für den Bericht danken. Ich werde mich der Abschreibung der Motion nicht widersetzen. Warum? Der Auftrag, den ich im Jahr 2009 formuliert habe, war tatsächlich etwas breit gefasst; er wurde dann im Nationalrat sogar noch ausgeweitet. Eine Totalrevision des Stiftungsrechts scheint mir effektiv nicht notwendig. Ich will auch keinesfalls die administrativen und bürokratischen Aufwände für die gemeinnützigen Organisationen vergrössern. Das heisst jetzt aber nicht, dass ich in allen Teilen mit den Schlussfolgerungen des Bundesrates bzw. des Berichtes einverstanden bin.
Der Stiftungsstandort Schweiz hat weltweite Bedeutung. Auch wenn wenig über dieses Thema gesprochen wird, muss man sich dessen bewusst sein. Die Rahmenbedingungen sind in der Schweiz nach wie vor gut - das bestreite ich nicht. Doch auch andere Länder haben die Bedeutung des Sektors erkannt und optimieren ihre Rahmenbedingungen. Nachdem der Bericht des Bundesrates vorgelegt worden war - das war bereits im Februar 2013 -, hat die parlamentarische Gruppe Philanthropie/Stiftungen zusammen mit Branchenvertretern und Vertretern der Wissenschaft eine Lagebeurteilung vorgenommen. Wir kamen übereinstimmend zum Schluss, dass punktuell durchaus Handlungsbedarf besteht. Nach dem Grundsatz "Wer aufhört, besser zu werden, hört irgendwann auf, gut zu sein" haben wir eine hochkarätige Arbeitsgruppe eingesetzt, die in der Zwischenzeit konkrete Vorschläge ausgearbeitet hat. Diese Vorschläge müssen nun bewertet werden, und es kann davon ausgegangen werden, dass wir entsprechende, sehr konkrete und gezielte Vorschläge in geeigneter Weise und zu gegebener Zeit in den politischen Prozess einbringen werden.