Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 1999-12-08
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-08
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, beide Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen; dies, obwohl wir uns für tiefere Spitalkosten einsetzen; dies, obwohl uns die freie Arzt- und Spitalwahl ein wichtiges Anliegen ist.
Die Denner-Initiative fordert tiefere Spitalkosten, sie beschränkt die obligatorische Krankenversicherung nur auf Spitalaufenthalte. Die Kantone sollen für alle Arten von Behandlungen für jeden Patienten - sei es nun ein schwerst kranker Herzpatient auf der Intensivstation oder eine Frau im Wochenbett - nur 250 Franken pro Tag erhalten. Ein Selbstbehalt ist bei Spitalaufenthalten nicht vorgesehen; er ist sogar ausgeschlossen. Somit hat dann die öffentliche Hand das Fehlende zu ergänzen. Diese Initiative bewirkt trotz der schön klingenden Zielsetzung, einfach tiefere Spitalkosten zu erhalten, nur eines: Tatsächlich sinken die Krankenkassenprämien - aber wir bezahlen das Fehlende über die Steuern. Es geht also nur um die Verlagerung von einem Geldbeutel zum anderen; statt Prämien bezahlen wir Steuern, und wir kommen trotzdem an die Kasse. Aber wir schaffen mit der Aufhebung des Obligatoriums der Krankenversicherung, das die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken in unserem Land gewährleistet, für einen Teil unserer Bevölkerung eine untragbare Situation: Es sind die Chronischkranken, es sind gebrechliche und ältere Menschen. Gesunde Leute, die sogenannten guten Risiken, werden auf die Krankenversicherung verzichten, wenn sie nicht dringend nötig ist. Später müssen sie aber nicht mehr aufgenommen werden, oder dann werden sie zu horrenden Prämien aufgenommen. Nein, so geht es wirklich nicht.
Die FDP-Fraktion setzt sich für eine schlanke Grundversicherung ein, die für alle eine Basisversorgung garantiert. Zusätzliche Leistungen können ergänzend über Zusatzversicherungen oder Eigenleistungen erbracht werden. Ich bitte Sie deshalb, die Denner-Initiative abzulehnen, auch wenn Sie später auf ganzseitigen Inseraten namentlich zur Nichtwahl empfohlen werden sollten.
Die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" will die besagten Anliegen in der Verfassung unter allen Umständen verankern. Ich muss Ihnen sagen: Das ist zwar Musik in liberalen Ohren, und trotzdem bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, diese Initiative auch abzulehnen, weil sie einen unverantwortbaren Kostenschub bringen würde. Die Initiative fordert nämlich eine freie Arzt- und Spitalwahl bei voller Kostendeckung. Die Initianten bestreiten [PAGE 2436] zwar einen Kostenschub; sie sagen, der freie Wettbewerb wirke immer und überall kostensenkend. So ist es in der Tat, aber hier ist der Wettbewerb überhaupt nicht frei. Wenn es um eine volle Kostendeckung geht, kann man nicht von freiem Wettbewerb sprechen. Der Wettbewerb im Gesundheitswesen ist auch deshalb nicht sehr frei, weil die Anbieter, die Leistungserbringer, das Kosten-Nutzen-Verhältnis bestimmen und nicht die Kunden. Sie können als Versicherter ja nicht beurteilen, ob Sie eine Therapie wirklich brauchen oder nicht. Wir haben heute die freie Arztwahl im KVG unter Artikel 41 garantiert. Natürlich gehen jetzt verschiedene Krankenversicherungsmodelle anders vor, indem sich der Versicherte für die Einschränkung dieser Freiheit entscheiden kann. Aber dafür sinken dann auch die Krankenversicherungsprämien, die er dafür leisten muss. Wir stossen hier auch an gewisse Grenzen, weil die Versicherungen verpflichtet sind, bei der freien Arztwahl alle Ärzte in den Vertrag aufzunehmen und alles, bis auf den Selbstbehalt, zu begleichen - unabhängig von der Qualität und Wirtschaftlichkeit des behandelnden Arztes, unabhängig davon, ob ein Patient gleichzeitig wegen des gleichen Leidens bei verschiedenen Ärzten behandelt wird.
An Grenzen stossen wir mit der freien Arztwahl aber auch nach Inkrafttreten der bilateralen Abkommen, wenn auch Ärzte aus der EU die Möglichkeit haben, hier zu praktizieren. Da gilt es, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern auch dieses Problem heute anzugehen, sonst werden wir morgen mit den Zähnen knirschen. Das hat Ihr Rat mit der Lockerung des Kontrahierungszwanges in der ersten Beratung der ersten KVG-Revision getan.
Die freie Arztwahl ist bei uns heute garantiert, die freie Spitalwahl nicht. Hier - ich gebe den Initianten recht - liegt einiges im Argen. Wir haben zwar mit der Spitalplanung ein kostensenkendes Instrument geschaffen, aber das hat auch in gewissen Fällen zu inakzeptablen bürokratischen Verhältnissen geführt. So können heute schwer verletzte Patienten, die möglichst schnell in ein spezialisiertes Spital eingewiesen werden sollten, an der kantonalen Hürde scheitern oder aufgehalten werden. Damit geht wertvolle Zeit verloren, und dadurch entstandene Schäden müssen nachher manchmal mit besonders kostenintensiven Therapien wieder repariert werden. Ich begreife die Ausführungen von Kollege Zäch vor dem Hintergrund seiner Tätigkeit in einem solchen Spital, wenn er sich auf diese Weise engagiert. Ich anerkenne dies völlig als verdankenswerte Leistung.
Es ist heute auch ebenso stossend, dass Zusatzversicherte nicht in einem beliebigen Spital die gleichen Leistungen haben können. Bezüglich der Probleme, die ich jetzt angesprochen habe, haben wir in der Kommission beschlossen, diese mit Hilfe einer Subkommission zu eruieren und dann in der zweiten Etappe der ersten KVG-Revision mit einzubeziehen und aus der Welt zu schaffen. Hier haben die Initianten die volle Unterstützung der freisinnig-demokratischen Fraktion. Wir werden diese Verbesserungen anvisieren.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, weil Wettbewerb unter garantierter voller Kostendeckung nicht stattfinden kann. Ich bitte Sie aber auch, den Gegenvorschlag abzulehnen, weil er auf dem Gedanken der Initiative, also der freien Spital- und Arztwahl für alle, basiert. Man kann auch in einem Gegenvorschlag die Gleichbehandlung aller in allen stationären Bereichen nicht garantieren. Wir werden gewisse Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitskriterien brauchen, die Einschränkungen bringen werden. Aber in Bezug auf die genannten Fehlleistungen des heutigen Gesetzes werden die Initianten unsere Unterstützung haben.
Ich bitte Sie namens der freisinnig-demokratischen Fraktion, beide Volksinitiativen sowie den Rückweisungsantrag Zäch abzulehnen, aber nachher in der zweiten Etappe der ersten KVG-Revision die tatsächlich bestehenden Mängel bezüglich der "freieren" Spitalwahl auszugleichen.