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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-11

Wortprotokoll

Zuerst einmal: Das Wichtigste ist, dass man diese Strafbestimmung überhaupt hier einführt, damit es klar ist, dass sich auch diejenigen an die Konvention der Branche halten müssen, die nicht explizit dabei sind. In einer Branche haben Sie immer auch Leute, die nicht mitmachen. Mit dieser Strafbestimmung ist klar: Wer gegen das Verbot der aggressiven Werbung verstösst, wird mit einer Busse sanktioniert, unabhängig davon, ob er bei der Konvention dabei ist oder nicht. Ich glaube, das ist das Wichtigste.

Im Entwurf der Kommission des Nationalrates stand ursprünglich einfach die Bestimmung: "Wer gegen das Verbot der aggressiven Werbung verstösst, wird mit einer Busse bis zu 100 000 Franken belegt." Der Bundesrat wollte festhalten, was das genau bedeutet. Denn mit der Formulierung aus der nationalrätlichen Kommission war zumindest nicht ganz klar, ob auch der fahrlässige Verstoss betroffen ist oder nicht. Daher hat Ihnen der Bundesrat eine Unterscheidung zwischen "vorsätzlich" und "fahrlässig" vorgeschlagen. Das ist eigentlich etwas, das wir im Strafrecht auch immer unterscheiden. Dieser Unterschied wird hier auch deshalb gemacht, damit bei Fahrlässigkeit die Busse weniger hoch ist als bei Vorsatz.

Ich weiss nicht, ob ich schon bereuen soll, dass wir Ihnen diesen klärenden Vorschlag gemacht haben. Denn wenn Sie jetzt der Kommissionsmehrheit folgen, ist klar: Bei Fahrlässigkeit gibt es keine Busse mehr. Das ist eigentlich schade, denn so ist nur noch der Vorsatz mit einer Busse belegt. Wir sind der Meinung, dass es Sinn macht, auch bei Fahrlässigkeit eine Busse vorzusehen, aber dass sie - wie immer - weniger weit geht, dass sie tiefer ausfällt.

Es ist klar, dass es sich in den meisten Fällen um Vorsatz handeln wird und nicht um Fahrlässigkeit. Das ist mir bewusst. Aber wie gesagt: Es war nur das Angebot einer Klärung vonseiten des Bundesrates, denn die Strafbestimmung, wie sie ursprünglich in der nationalrätlichen Kommission vorgeschlagen wurde, beinhaltete eine Unsicherheit.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Aber ich würde hier jetzt sagen: Auch wenn Sie sich hier der Kommissionsmehrheit [PAGE 773] anschliessen, wäre das nicht die Katastrophe. Ich denke, es gibt andere Bestimmungen in diesem Gesetz, die wichtig sind. Ich danke Ihnen, dass Sie dort auch den Bundesrat unterstützt haben, und hier könnten Sie es noch einmal tun.