Graber Konrad · Ständerat · 2014-09-11
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-11
Wortprotokoll
Ich glaube, die Minderheit bringt bei Absatz 2 zum Ausdruck, dass nicht alles geregelt werden kann. Wenn man das nüchtern betrachtet, sieht man, dass ja die Ergänzung "in angemessener Weise" auch Ausdruck davon ist, dass man nicht davon ausgeht, dass in einer Vereinbarung alles bis ins letzte Detail geklärt werden kann. Man erwartet aber eine Vereinbarung, die die groben Züge klärt.
Bei Absatz 3 ist es eigentlich ähnlich mit der Ergänzung "oder wenn er diese Vereinbarung für ungenügend erachtet". Es kann also nicht einfach jede Vereinbarung übernommen werden. Wenn keine Vereinbarung existiert oder wenn die Vereinbarung nicht genügt, dann soll der Bundesrat intervenieren. Ich denke, diese Minderheit müsste vom gesunden Menschenverstand ausgehend eigentlich unterstützungsfähig sein.