Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-11
Wortprotokoll
Am Anfang möchte ich ganz kurz auf die Frage eingehen, wer eigentlich einen Konsumkreditvertrag abschliesst. In der Regel wird ein Konsumkreditvertrag von jemandem abgeschlossen, der finanziell eher am Limit ist. Wenn Sie Geld auf der Bank haben und wie heute nicht einmal 1 Prozent Zins erhalten, nehmen Sie keinen Kredit auf, für den Sie 10 oder fast 15 Prozent Schuldzinsen zahlen müssen. Das macht niemand, der andere finanzielle Möglichkeiten hat. Das heisst, wer einen solchen Vertrag abschliesst, ist grundsätzlich bereits am Limit, möchte sich aber etwas leisten, möchte sich etwas kaufen oder braucht etwas. Einen Konsumkreditvertrag abzuschliessen ist an sich nichts Schlechtes; wir wollen ja den Menschen, die keine anderen finanziellen Möglichkeiten haben, trotzdem die Chance geben, etwas zu erwerben, das sie möchten oder das sie brauchen. Wir wollen nur nicht, dass sich solche Menschen überschulden; dass sie sich verschulden, ist kein Problem. Viele Menschen in diesem Land sind verschuldet, und das ist in einem wirtschaftlichen Kreislauf eigentlich auch sinnvoll.
Das Konsumkreditgesetz aber haben wir, damit die Menschen sich nicht überschulden. Warum ist es in unser aller Interesse, dass sie das nicht tun? Es ist in unser aller Interesse, weil sonst immer das Gleiche passiert: Wer überschuldet ist - ich sage bewusst "überschuldet" und nicht "verschuldet" -, bezahlt als Erstes die Steuern nicht mehr. Wenn man die Steuern nicht mehr bezahlt, kann einem ja nichts passieren, man wird ja nicht eingesperrt, zumindest nicht sofort. Als Zweites bezahlt man die Krankenkassenprämien nicht mehr. Da passiert einem auch nichts, wir haben ja das Obligatorium; am Schluss schaut der Staat dazu, dass es trotzdem irgendwie geht. Als Drittes bezahlt man die Miete nicht mehr, weil man trotzdem nicht innerhalb kürzester Zeit vor die Türe gestellt wird. Wenn es dann ganz schlimm kommt und man aus diesem Strudel nicht mehr herausfindet, bezahlt irgendwann auch noch die Sozialhilfe. So läuft es.
Das ist der Grund, weshalb der Staat hier ein Interesse zu vertreten hat. Diese Kosten der Überschuldung - ich sage ganz bewusst "Überschuldung" und nicht "Verschuldung" - bezahlt die Allgemeinheit. Zu verhindern, dass es so weit kommt, ist der Sinn und Zweck des Konsumkreditgesetzes. Es ist kein Zufall, dass die Kantone das Konsumkreditgesetz und diese Vorlage unterstützen. Sie sind häufig die Ersten, welche die Folgen der Überschuldung zu spüren bekommen. Ja, sie bekommen nicht nur die Folgen zu spüren, sie müssen auch bezahlen.
Nun sprechen Sie von der Verantwortung der Kreditgeber und der Kreditnehmer. Das ist alles tipptopp; ich denke, sie übernehmen ja auch Verantwortung, sie schliessen auch Vereinbarungen ab. Aber wir wollen nicht, dass es zu einer Überschuldung kommt.
Ich sage Ihnen: Jemand, der einen Konsumkreditvertrag abschliesst, ist finanziell tendenziell eher schon am Limit und kann nicht irgendwann dann noch aus dem Vollen schöpfen. Deshalb ist eine diesbezügliche Bestimmung sinnvoll. Mit aggressiver Werbung - und ich betone: mit aggressiver Werbung, nicht mit Werbung an sich - werden Leute in eine Situation gebracht, in der sie sich überschulden, in der sie sich nicht nur verschulden, sondern überschulden. Die Werbung spielt natürlich eine zentrale Rolle. Niemand gäbe dafür Geld aus, wenn die Werbung nicht auch eine Wirkung erzielte. Ich meine, das ist auch legitim, man will ja das Geld sinnvoll ausgeben. Deshalb wäre der Bundesrat auch dagegen, dass man ein absolutes Werbeverbot aussprechen würde. Das wäre nicht angemessen. Ich denke, die Menschen können mit Werbung umgehen. Wir wissen, wie Werbung funktioniert, wir sind täglich damit konfrontiert, und manchmal ist sie auch schön und lustig. Aber aggressive Werbung wollen wir nicht.
Nun wird hier von der Minderheit der Vorwurf vorgebracht, man habe dem Prinzip der Subsidiarität nachgelebt, indem man gesagt hat: Die Branche soll selber definieren können, was "aggressiv" heisst und was man darunter versteht. Sie soll das selber ausformulieren oder konkretisieren können, und nur wenn man der Meinung ist, dass keine angemessene Lösung gefunden wird, soll der Bundesrat eingreifen können. Das ist ein typisches Beispiel für das Subsidiaritätsprinzip. Jetzt sagt man, das sei falsch.
Sie können dem Bundesrat natürlich gern den Auftrag geben, er solle sofort eingreifen. Wir liefern Ihnen diesen Katalog, wir machen das gern. Aber beide Kommissionen und der Nationalrat haben entschieden, man möchte subsidiär vorgehen: Zuerst soll die Branche den Begriff der "aggressiven Werbung" definieren können; der Bundesrat greift nur dann ein, wenn dem Prinzip, das hier zugrunde liegt, nicht Genüge getan wird.
Die Vorlage enthält noch zwei weitere Punkte. Ich hoffe, wir können in der Detailberatung darauf eingehen - dann müssen Sie aber vorher eintreten. Die Vorlage schliesst Lücken. Wir haben versucht, mit dem Konsumkreditgesetz die Überschuldung zu verhindern. Darin sind aber noch zwei Lücken eingebaut, die offensichtlich genutzt werden, um die Kreditfähigkeitsprüfung, die eine wesentliche Voraussetzung ist, damit man die Überschuldung verhindern kann, umgehen zu können. Sie wird auch tatsächlich umgangen. Ausserdem enthält die Vorlage eine Regelung für die Jugendlichen. [PAGE 768] Dazu sage ich später gern noch etwas. Natürlich haben unsere Jugendlichen ganz viele Möglichkeiten, und sie müssen auch Verantwortung übernehmen. Aber hier muss ich Ihnen sagen: Jugendliche, die sich überschulden, kommen häufig in einen Strudel, der sich durch ihre ganze Biografie zieht. Ich kann Ihnen sagen, ich kenne auch persönlich Fälle, in denen die Betroffenen in einem Strudel von Überschuldung sind. Es gibt dann familiäre Probleme, die Betroffenen kommen nicht mehr aus der Überschuldung heraus, die Beziehung geht auseinander, die Kinder haben Probleme usw. Sie schaffen hier soziale Probleme und soziale Kosten auf lange Frist, die einfach für die Allgemeinheit nicht tragbar sind bzw. die wir nicht wollen. Wir wollen nicht, dass sich Jugendliche überschulden.
Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Im Sinne unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten, weil wir nicht wollen, dass Kosten auf die Allgemeinheit überwälzt werden, wenn wir das verhindern können. Das ist Sinn und Zweck dieser Vorlage.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.