Zanetti Roberto · Ständerat · 2014-09-11
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-11
Wortprotokoll
Diese beiden Absätze gehören zusammen. Der Entwurf der nationalrätlichen Kommission und der Beschluss des Nationalrates besagen, dass Kreditgeberinnen eine privatrechtliche Konvention zu vereinbaren haben, in der definiert wird, was als aggressive Werbung gilt. Wenn diese Konvention nicht innert angemessener Frist zustande kommt, dann kann der Bundesrat diese Frage regeln. Das ist die Variante, die Ihnen die [PAGE 771] Kommissionsmehrheit mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung vorschlägt.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme beantragt, dass man auch eine inhaltliche Prüfung dieser Vereinbarung vornehmen kann. Diese privatrechtliche Vereinbarung soll "in angemessener Weise" umschreiben, welche Werbung als aggressiv gilt. Falls innert angemessener Frist keine Vereinbarung zustande kommt oder wenn die Vereinbarung als ungenügend erachtet wird, dann soll der Bundesrat intervenieren. Das entspricht, wie gesagt, der Meinung der Minderheit Berberat.
Ich habe hier die Meinung der Mehrheit zu vertreten. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen, sofern Sie diese Lösung tatsächlich besser finden.