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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2011-12-19

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-19

Wortprotokoll

Vorab danke ich dem Bundesrat im Namen unserer WBK, dass er die vorliegende Kommissionsmotion zur Annahme empfiehlt.

Am 1. Oktober 2010 ist das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, das Sprachengesetz, in Kraft getreten. Im Gesetz verankert wurden auch Massnahmen, um die institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen zu erhalten und zu fördern. Erhalt und Förderung erfordern jedoch spezifische Rahmenbedingungen, welche die Aus- und Weiterbildung von der Primar- bis zur Tertiärstufe in hoher Qualität gewährleisten. Bei den rätoromanischen Lehrstühlen im universitären Hochschulbereich ist die Situation jedoch finanziell und strukturell prekär. Dies war vor allem auch der Grund für die Motion Maissen 11.3049, "Rätoromanische Hochschulprofessur". Der Bundesrat empfahl diese Motion zur Ablehnung, weil er nicht in die geltende Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen eingreifen und die Autonomie der kantonalen Universitäten und ihrer Träger respektieren wollte.

Trotz der Ablehnung wies der Bundesrat aber speziell darauf hin, dass im zwischenzeitlich vom Parlament verabschiedeten Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) die Förderung der Mehrsprachigkeit im Bereich der Landessprachen durch projektgebundene Beiträge explizit vorgesehen ist. Entsprechend nahm die WBK Ihres Rates das vom Motionär, Theo Maissen, vorgebrachte, berechtigte Anliegen noch einmal auf und formulierte die nun vorliegende Motion gestützt auf Artikel 70 Absatz 5 der Bundesverfassung im Sinne einer Verbund- bzw. Koordinationsaufgabe von [PAGE 1220] Bundesrat und Kanton neu. Mit dem Ausscheiden von Kollege Maissen aus unserem Rat wurde seine Motion hinfällig.

Es gibt in der Schweiz noch rund 60 000 Personen, die Rätoromanisch sprechen, wovon 40 000 im Kanton Graubünden leben. Diese kleine Sprachgemeinschaft hat in den vergangenen dreissig Jahren, wie bereits eingangs angetönt, auf verfassungsrechtlicher Ebene mit Artikel 70 der Bundesverfassung, dem Sprachengesetz wie auch dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz einiges erreicht. Ebenfalls nicht untätig war man auf kantonaler Ebene. Doch reichen all diese Bemühungen nicht aus, um den Erhalt der rätoromanischen Sprache und Kultur längerfristig zu sichern. Von zentraler Bedeutung für den Erhalt dieser Sprache ist die Sprachvermittlung in der Schule. Wo das Rätoromanische aus dem Lehrplan verschwunden ist, so zum Beispiel im Domleschg, geht auch die Sprachkompetenz der ansässigen Bevölkerung verloren.

Uns allen ist klar: Das Schulwesen liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone. So leistet denn auch der Kanton Graubünden vieles auf der Ebene der Primarstufe wie auch der Sekundarstufen I und II. Doch ist Graubünden kein Universitätskanton, das heisst, die betroffenen Studentinnen und Studenten sind darauf angewiesen, dass andere Kantone an ihrer Universität ein Studium der rätoromanischen Sprache und Kultur anbieten. Dies gilt speziell für den Bereich der sprachdidaktischen Ausbildung für Sekundar- und Gymnasiallehrpersonen; denn an der kantonalen pädagogischen Hochschule können lediglich Primarlehrpersonen ausgebildet werden. Somit ist es unbedingt notwendig, dass Rätoromanisch auch auf der Tertiärstufe angeboten wird, denn es braucht Dozenten an den pädagogischen Hochschulen, es braucht fachspezifisch ausgebildete Lehrpersonen auf Gymnasialstufe, und schliesslich braucht es ebenso einschlägig ausgebildete Akademiker für die Sprach- und Kulturinstitute, welche entsprechende Sprach- und Kulturforschung betreiben. Wenn wir von Hochschulprofessoren sprechen, geht es gemäss Bologna-Modell immer um die drei Abschlussmöglichkeiten von Bachelor, Master und Dissertation. Personen, die sich zum Ziel setzen, in Zukunft zu unterrichten, müssen aber einen Abschluss des Höheren Lehramts auf der Sekundarstufe II oder das Diplom für Sekundarlehrer I erwerben. Zu beachten gilt es zudem, dass die wissenschaftliche Ausbildung unabdingbar ist, bevor jemand eine pädagogisch-didaktische Zusatzausbildung abschliessen kann.

Wenn wir einen Blick auf die aktuelle, wirklich ernste Situation betreffend das Rätoromanische auf der Hochschulstufe werfen, so zeigt sich folgendes Bild: Die Universität Freiburg kennt in rätoromanischer Sprache und Literatur das Studienangebot von Haupt- und Nebenfach, welches aktuell von vier Studierenden und zwei Doktoranden genutzt wird. Gegenwärtig ist an dieser Universität ein Ordinarius angestellt, der ein 100-Prozent-Deputat leistet. Diese Lehrperson hat aber das Pensionsalter erreicht und muss demnächst abgelöst werden. An der ETH Zürich hat der Bund bis ins Jahr 2001 eine Professur mit einem Deputat von 50 Prozent finanziert. Dieser Studiengang ist dann aber in das Angebot der Universität Zürich integriert worden, wobei das Ordinariat zu einer ausserordentlichen Professur mutierte und die pädagogisch-didaktische Ausbildung in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Zürich übernommen wurde. An der Universität Genf zeichnet lediglich ein Lektor für die Lehrveranstaltungen verantwortlich, und diese umfassen naturgemäss weder Vorlesungen noch Seminare. Schliesslich bietet die neue Pädagogische Hochschule St. Gallen seit einem Jahr die Möglichkeit an, die entsprechende Lehramtsausbildung zu absolvieren. Jedoch ist es an der Universität St. Gallen nicht möglich, Romanistik zu studieren, sodass also Studierende von anderen Universitäten, welche dieses Studienfach anbieten, nach St. Gallen reisen müssen.

Zusammengefasst ist es dringend notwendig, den Studierenden, welche sich einer bildungspolitisch ungewissen Zukunft gegenübersehen, Unterstützung zu signalisieren und Planungssicherheit zu geben, dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass - wie ich ausgeführt habe - bei diversen Lehrstühlen heikle Entscheide anstehen. Die Situation präsentiert sich bei genauem Hinsehen wirklich äusserst ernst, und die Sache ist meiner Meinung nach zu wichtig, als dass wir untätig bleiben könnten. In diesem Sinne danke ich namens der einstimmigen Kommission dem Bundesrat für seine Bereitschaft, die Motion anzunehmen, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen und zusammen mit dem betroffenen Kanton Graubünden auch zu handeln.

Ich bitte Sie, die vorliegende Kommissionsmotion anzunehmen.

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