Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-12-19
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-19
Wortprotokoll
Zu Artikel 2 Absatz 2: Diese Bestimmung wurde vom Gesetzgeber im Kontext der Diskussion zur IV-Zusatzfinanzierung eingebracht. Seither haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Mit der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, wurde die Voraussetzung für eine politisch machbare Sanierung geschaffen. Diese wird mit diesem zweiten Massnahmenpaket realisiert. Um vor dem Hintergrund eines solch veränderten Kontextes dem Willen des Gesetzgebers nach wie vor Rechnung zu tragen, wird in den vorliegenden Revisionen eine langfristige und wesentlich weiter gehende Entschuldung eingeführt, als es der entsprechende Artikel im Sanierungsgesetz vorsieht. Damit kann diese Zwischenlösung aufgehoben werden.