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Marti Werner · Nationalrat · 2001-11-16

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-16

Wortprotokoll

Der Antrag Fetz lag der Kommission im Wortlaut vor, wurde dann aber auf die Fassung, in der er auf der Fahne steht, reduziert. Dies, weil auch die Kommission davon ausgeht, dass es sich um ein nationales Projekt handelt, welches alle Landesregionen betrifft, weil man diesen Wortlaut aber nicht im Beschluss selber haben will, damit daraus nicht irgendwelche Ansprüche auf Sitze in Verwaltungsräten abgeleitet werden. Die Kommission geht davon aus, dass so der Begriff der nationalen Fluggesellschaft anerkannt ist; er ist in der Fassung, wie sie Ihnen vorliegt, eben auch aufgenommen worden.

Zum Antrag der Minderheit Zanetti: Er nimmt ein Thema auf, das uns in der Finanzkommission stark beschäftigt hat, nämlich die soziale Frage. Der Antrag wurde mit 10 zu 6 Stimmen abgelehnt, mit der Begründung, es sei fraglich, dass die rechtliche Grundlage für eine derartige Massnahme gegeben sei. Der Bundesrat hat im Rahmen der bestehenden Übergangsfinanzierung, gestützt auf das Luftfahrtgesetz, gewisse Beträge gesprochen - aus der Überlegung heraus, dass damit auch der friktionslose Übergang gewährleistet werden soll. Ein weiteres Argument gegen den Antrag der Minderheit Zanetti bestand in der folgenden Überlegung: Wenn der Übergangskredit von einer Milliarde Franken um 50 Millionen gekürzt wird, so müsste dadurch allenfalls der Umfang der Fliegerei gekürzt werden, was wiederum Entlassungen zur Folge haben könnte, die dann auch wieder entsprechend kosten würden.

Der Antrag der Minderheit Studer Heiner wurde von der Kommission mit 13 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommission war der Auffassung, dass dieser Antrag keinen Sinn macht. Man kann nicht mit einer Milliarde Franken den Übergang finanzieren und dann mit der ganzen Geschichte aufhören. Das hiesse effektiv, Geld in den Sand zu setzen.

Den Antrag der Minderheit Mugny hat die Kommission mit 12 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, und zwar aus der Überlegung heraus, dass es nicht Aufgabe der neuen Unternehmung ist, die Folgen der Entlassung des nicht übernommenen Personals der alten Unternehmung zu finanzieren. Wobei ich hier Herrn Fasel doch noch entgegenhalten muss, dass es eben schlichtweg nicht stimmt, dass das 26/26-Modell nicht Grundlage dieses Projektes ist. Es steht in der Botschaft, und es ist in der Finanzkommission erneut bestätigt worden. Man kann hier sicher noch x-mal das Gegenteil erzählen, die Tatsachen sind aber andere.