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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-27

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-27

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, dass wir in der ersten Lesung die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung mit 97 zu 63 Stimmen gestrichen haben und beim geltenden Recht bleiben wollten. Der Ständerat hat nun einstimmig bzw. ohne Diskussion an der Fassung des Bundesrates festgehalten. Unsere Kommission empfiehlt Ihnen mehrheitlich, mit 17 zu 4 Stimmen, wiederum, diese Fassung zu streichen und beim geltenden Recht zu bleiben.

Die Diskussion drehte sich, wie es auch der Departementsvorsteher angetönt hat, um die Frage "Vertrauen in den NDB contra Staatsschutzinteressen". Unsere Kommission war mehrheitlich der Auffassung, das Datenschutzgesetz sei in dieser Konstellation, in der es um die Frage des Staatsschutzes als Gegengewicht gehe, nicht prioritär zu behandeln, und will deshalb das geltende Recht beibehalten.

Nun haben Sie drei Einzelanträge vor sich, die identisch sind und zum Teil Bestimmungen des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes übernehmen. Dieses Bundesgesetz stammt aus dem Jahr 2008. Der Ständerat selbst bzw. der Sprecher seiner Kommission für Rechtsfragen hat darauf hingewiesen, dass das eine Variante wäre, die der Nationalrat prüfen könne. Das war eine Variante im Sinne eines Kompromisses, eine EMRK-taugliche Variante, wie es der Sprecher der Kommission für Rechtsfragen im Ständerat festgehalten hat.

Wir haben in unserer Kommission darüber diskutiert. Die Beratungszeit war aber zu kurz, um dort bereits einen detaillierten Änderungsantrag einzubringen. Deswegen hat die Kommission mehrheitlich an ihrem früheren Beschluss festgehalten, und deshalb haben Sie nun diese drei Einzelanträge vor sich, die in der Kommission bereits ein Thema waren, aber nicht zur Abstimmung kamen. Aber die Situation ist so, dass verfahrensmässig die Mehrheit der Kommission der Minderheit gegenübersteht.

Wir empfehlen Ihnen, in dieser Abwägung der Mehrheit zu folgen, und überlassen es Ihrem freien Entscheid, wie Sie über die Einzelanträge abstimmen.