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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2011-09-27

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-27

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen nun ein paar Fragen:

1. Haben Sie ein körperliches oder psychisches Problem, das Sie in den alltäglichen Aktivitäten einschränkt?

2. Wie hoch ist Ihr Monatslohn?

3. Wie hoch ist das Gesamteinkommen Ihres Haushaltes?

4. Haben Sie vor einem Jahr mit den gleichen Personen zusammengewohnt wie heute?

5. Wie viele private Telefonnummern haben Sie und die übrigen Personen in Ihrem Haushalt?

Falls Sie jetzt finden, solche Fragen seien indiskret, haben Sie nach Meinung der SPK Recht. Wenn Sie jetzt noch finden, dass solche Auskünfte den Staat wenig angehen, haben Sie auch Recht. Und wenn Sie nun finden, dass der Staat Sie erst recht nicht zwingen darf, auf solche Fragen zu antworten, wenn Sie nicht wollen, dann haben Sie dreifach Recht und müssen diese Vorlage unterstützen.

Natürlich ist das nicht unbedingt die wichtigste Vorlage dieser Session. Aber der Vorfall, der zu dieser Vorlage führte, war ein bemerkenswertes Beispiel für den Verlust dessen, worauf wir in der Schweiz immer noch zu Recht stolz sein können: die Bürgernähe des Staates. Wenn der Staat sich erlaubt, ungefragt Personen zu kontaktieren, diese mit derart persönlichen Fragen zu konfrontieren, und dann auch noch das Recht hat, die Person zu büssen, die sich zu Recht weigert, Antworten auf solche Fragen zu geben, dann stimmt da etwas nicht. Natürlich braucht es für die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung eine gute Basis an Daten. Aber wer unter Bussandrohung zur Auskunft gezwungen wird, der wird kaum eine starke Motivation haben, diese Auskunft auch wahrheitsgetreu zu geben.

Die beiden Staatspolitischen Kommissionen haben denn auch der parlamentarischen Initiative deutlich Folge gegeben; der Handlungsbedarf war kaum bestritten.

Als es dann an die Ausarbeitung einer Vorlage ging, konnte man ein bemerkenswert renitentes Verhalten seitens der Verwaltung feststellen. Man versuchte, ungeachtet des Kommissionsentscheids, sehr detailliert und mit grossem Aufwand zu zeigen, dass ein so einfaches Anliegen, nämlich Auskünfte freiwillig geben zu können und nicht geben zu müssen, praktisch unmöglich umzusetzen sei. Es brauchte nochmals eine energische Willensbekundung der Kommissionen, bis man sich bequemte, an die Umsetzung zu gehen. Würden die Befragten derart renitent die Auskunft verweigern, wie Teile der Verwaltung die Vorlage verzögerten, dann würden sie wohl gebüsst.

Letztendlich hat man aber doch ein Produkt, das den Sinn der Sache auch umsetzt, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Staat gar keine Informationen mehr über seine Bürgerinnen und Bürger - beinahe hätte ich "Untertanen" gesagt - erhalten würde. Letztendlich ist es auch eine Vorlage geworden, die dafür sorgt, dass wieder ein Stück Bürgernähe möglich wird. Die statistischen Informationen werden in diesem Bereich in ausreichender Qualität erhältlich sein, ohne dass man den Befragten eine Busse androhen muss, wenn sie Mühe damit haben, derart persönliche Informationen preiszugeben.

Was lernt man daraus? Erstens kann man als normaler Mensch in der Schweiz lernen, dass man doch noch ein [PAGE 1679] Recht auf Privatsphäre gegenüber dem Staat hat. Zweitens kann man als Parlamentarier lernen, dass man gut daran tut, sich nicht schon ungebührlich einschüchtern zu lassen, wenn die Verwaltung sagt, etwas sei nicht möglich.

In diesem Sinne tritt unsere Fraktion auf diese Vorlage ein und stimmt ihr in der Version der Kommission zu. Das macht den Staat ein kleines bisschen bürgernäher.