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Pardini Corrado · Nationalrat · 2011-09-27

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-27

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitten wir Sie, den Antrag auf Nichteintreten zu unterstützen, dies aus den folgenden Gründen: Die Mehrheit der vorberatenden Kommission weist den Entwurf zu einem revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz zurück. Sie empfiehlt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die SP-Fraktion unterstützt diese Haltung.

Die Vorlage enthält so, wie sie jetzt ausgestaltet ist, zu viele Gefahren, zu viele Mängel. Den Interessen der Gläubiger, insbesondere der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, trägt die Vorlage zu wenig Rechnung. Dem Entwurf zufolge soll neu bei einer Sanierung der übernehmende Betrieb die Wahl haben, die Arbeitsverträge des übernommenen Unternehmens zu übernehmen oder nicht. Diese Aufweichung der heutigen Pflicht, die bestehenden Arbeitsverträge zu übernehmen, lehnt die SP-Fraktion entschieden ab, denn diese Pflicht ist eine der wichtigsten Garantien, die das Arbeitsvertragsrecht kennt. Es ist unzulässig, die Sanierung eines Unternehmens auf dem Buckel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzuführen. Eine Sanierung soll in erster Linie dem Stellenerhalt dienen. Die Streichung der Übernahmepflicht geht jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Zudem eröffnet das Recht, insbesondere das schwache Kündigungsrecht, das wir in der Schweiz haben, dem Arbeitgeber bereits heute weitreichenden Handlungsspielraum.

Nun behaupten die Gegner der Übernahmepflicht, genau diese Pflicht erschwere die Übernahme von konkursiten Betrieben. Für die Richtigkeit dieser Behauptung gibt es keinen Beleg. Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein möglicher Übernehmer einer Firma im Konkurs nur deshalb auf die Übernahme verzichtet hätte, weil er gleichzeitig die bestehenden Arbeitsverträge hätte übernehmen müssen. Eine Realität hingegen sind Pseudosanierungen, bei denen es vor allem darum geht, das Personal zu entlassen.

Wegen einer weiteren bedeutenden Lücke muss der Bundesrat nochmals über die Bücher: Es fehlen wirksame Mittel gegen die vor allem, aber nicht ausschliesslich im Baugewerbe immer häufiger vorkommenden Kettenkonkurse. Arbeitgeber, die wenig Skrupel haben, erklären Konkurs und können es so umgehen, den Arbeitnehmern die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Sie gründen aber rasch ein neues, in der gleichen Branche tätiges Unternehmen, oft gar mit dem alten Personal. Dieses neue Unternehmen fällt dann rasch ebenso in Konkurs. Der Missbrauch tendiert so zur Spirale zu werden. Hier ist zu handeln geboten, auch auf strafrechtlicher Ebene.

Darum bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, Nichteintreten zu beschliessen.