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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2011-09-27

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-27

Wortprotokoll

Es ist an sich klar: Ohne gewisse Angaben zu einer Leistung lässt sich diese nicht beurteilen. Das ist so, und wenn wir eine Qualitätskontrolle im Gesundheitswesen einführen oder durchführen wollen, dann kann das nur mit Eckdaten erfolgen, die eine Beurteilung zulassen. Ich bin Laie, ich kann nicht sagen, was für Eckdaten dazu nötig sind. Das muss die Branche tun.

Man behauptet in unserem Land ja immer wieder, wir hätten eine qualitativ hervorragende Gesundheitsversorgung, obwohl darüber nirgends auch nur der geringste Nachweis vorhanden ist. Man verwechselt einen guten Zugang - den haben wir - mit Leistungsqualität, und das ist an sich völlig falsch. Es ist ausserordentlich bemühend, muss ich Ihnen sagen, dass wir hier als Gesetzgeber wieder - einmal mehr! - eingreifen müssen, weil die Branche, vor allem die Ärzteschaft, nicht in der Lage ist, eine einvernehmliche Lösung zu treffen: Weder bei der Weiterentwicklung von Tarmed - diese haben wir bei Artikel 43 Absatz 5bis ja genehmigt - noch bei der Qualitätskontrolle im stationären Bereich bietet sie Hand. Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Leistungserbringer ökonomisch im vorletzten Jahrhundert stehengeblieben sind, nur beim eigenen Lohn nicht.

Es ist klar, es geht um sensible Daten, und es muss dafür gesorgt werden, dass diese Angaben mit der nötigen Zurückhaltung bearbeitet werden, nicht missbraucht werden. Das ist an sich richtig, aber wir haben beispielsweise im Vormundschaftswesen ein Amtsgeheimnis, das die Träger von Kenntnissen verpflichtet, diese nicht weiterzugeben; wir haben im Unfallversicherungsbereich eine gewisse Transparenz: Man muss doch im Gesundheitsbereich nicht das Ganze völlig neu erfinden!

Ich bitte Sie, dieser Korrektur die Zustimmung zu geben. Im Interesse einer Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens ist es richtig, hier der Mehrheit zu folgen.