Malama Peter · Nationalrat · 2011-09-27
Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-27
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Geschäft 10.087, Kinder- und Jugendförderungsgesetz, besteht bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer 3 noch eine einzige Differenz zum Ständerat. Bei den Kriterien, nach denen sich Jugendorganisationen für eine Bundesförderung gemäss Absatz 2 qualifizieren, war die Kommission - der entsprechende Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen - der Ansicht gewesen, dass solche Kriterien angesichts der subsidiären Rolle des Bundes angemessen sind, dass also eine gewisse Grösse, Reichweite und Bestandesdauer erwartet werden können, damit sich eine Organisation für eine Bundesförderung qualifiziert. Denn für jüngere und kleinere Projekte sind die Gemeinden und Kantone zuständig. Das Plenum hat dann aber bei der letzten Beratung in Ziffer 3 das quantitative Kriterium von "jährlich mindestens 50" vermittelten individuellen Ausland- oder Sprachaufenthalten weggelassen und damit eine Differenz zum Ständerat geschaffen.
Insgesamt werden heute in diesem Bereich 16 Organisationen unterstützt. Einzelne dieser Organisationen vermitteln weniger als 50 individuelle Ausland- und Sprachaufenthalte.
Die Mehrheit der Kommission ist, wie der Ständerat auch, der Auffassung, dass es nicht sehr effizient ist, wenn kleine Organisationen nur eine bescheidene Anzahl solcher Austausche vermitteln, denn in diesem Fall sind die administrativen Kosten höher, als wenn eine Organisation eine grössere Anzahl solcher Ausland- und Sprachaufenthalte vermittelt. Für einzelne Organisationen, die unter der Zahl von mindestens 50 Vermittlungen liegen, besteht die Möglichkeit, sich allenfalls zusammenzuschliessen, um wieder in den Genuss dieser Finanzhilfen zu kommen. Entsprechend hat unsere Kommission dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Entscheid des Ständerates, der Festhalten, also Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, beschloss, mit 15 zu 7 Stimmen zugestimmt.
Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder - um auch auf deren Antrag noch zu sprechen zu kommen - machte geltend, dass die Qualität und nicht nur die Quantität der Angebote zu beurteilen sei und deshalb im Gesetz auf die Nennung einer Mindestzahl zu verzichten sei.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, dem Ständerat zu folgen und am Entwurf des Bundesrates festzuhalten.