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Brunner Toni · Nationalrat · 2014-03-20

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-20

Wortprotokoll

Nein, wir haben uns das mit dem Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer sehr gut überlegt und diesen Begriff auch bewusst so in den Verfassungstext geschrieben. Warum? In der Europäischen Union läuft alles auf ein Unionsbürgerrecht hinaus. Wenn wir von einem Inländervorrang sprechen und die hier drin herrschende Absicht verwirklicht wird - Sie würden uns, ob direkt oder indirekt, ja gerne in die Europäische Union führen -, dann haben wir plötzlich 500 Millionen Inländer. Darum haben wir von Schweizerinnen und Schweizern gesprochen.

Sie wissen, und die Praxis in der Vergangenheit hat es auch gezeigt: Wenn es dann mit dem Inländervorrang bzw. eben mit dem Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer konkret wird, werden auch diejenigen bevorzugt behandelt, die bereits in der Schweiz wohnen und hier bereits im Arbeitspool sind. Darum war beispielsweise auch die von Herrn Rechsteiner und den Gewerkschaften angestossene Debatte - oje, die Secondos in der Schweiz würden dann benachteiligt! - völlig an den Haaren herbeigezogen. Wenn der Inländervorrang so gilt, wie er immer verstanden wurde und wie wir ihn auch stützen - ich habe erklärt, warum wir "Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer" geschrieben haben -, dann geht es darum, dass man Arbeiterinnen und Arbeiter zuerst im inländischen Arbeitspool sucht. Wenn man sie hier nicht findet, dann kann man ins Ausland suchen gehen.

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