Landolt Martin · Nationalrat · 2014-03-20
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2014-03-20
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion wird auf dieses Gesetz eintreten und es in seiner grundsätzlichen Stossrichtung unterstützen, aber nicht ganz überall und nicht vollumfänglich.
Es geht hier um die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. Diese wurde am 28. November 2010 von Volk und Ständen angenommen. Es gehört auch hier zum Demokratieverständnis, diese nun umzusetzen - unabhängig von der Frage, ob es einem gefällt oder nicht, unabhängig von der Frage, ob man damals zu den Gewinnern oder zu den Verlierern gehörte. Beim Thema "Umsetzung des Volkswillens" stellt sich hier einmal mehr die Frage, was das Volk denn genau "bestellt" hat und nun von uns erwartet. [PAGE 495] Aus Sicht der BDP entspricht es dem damaligen Volkswillen, dass kriminelle Ausländerinnen und Ausländer rascher, gezielter und ohne unnötige Bürokratiehürden ausgeschafft werden. Man will - um es in der Stammtischsprache zu formulieren - nicht mehr lange fackeln, wenn jemand kriminell geworden ist.
In diesem Sinne haben wir auch über Ausschaffungsgründe zu befinden, die aus subjektiver Sicht möglicherweise noch keine wären. Aber das Volk sieht es eben mehrheitlich so, womit wir aufgefordert sind, unsere subjektiven Sichtweisen in den Hintergrund zu stellen. "Grind abä und segglä" könnte das Motto dieser Vorlage sein; aber es muss dabei Grenzen geben. So ist die BDP davon überzeugt, dass es nicht dem Volkswillen entspricht, systematisch Völkerrecht - auch nichtzwingendes Völkerrecht - zu missachten. Wir glauben auch nicht, dass das Stimmvolk explizit jede Möglichkeit von Ausnahmen in Einzelfällen a priori ausschliessen wollte. Wir glauben nicht, dass das Stimmvolk jedes einzelne, neu in der Verfassung postulierte Delikt im Detail hinterfragt hat und uns somit keinerlei Spielraum mehr überlassen wollte.
So werden wir die Minderheit Flach unterstützen, welche eine letzte Möglichkeit offenlässt, in Härtefällen ausnahmsweise von einer Landesverweisung abzusehen. Ebenso wollen wir im Sinne der Kommissionsmehrheit dieses Gesetz nicht per definitionem über nichtzwingendes Völkerrecht stellen. Dieser Grundsatz ist übrigens auch in einem weiter gehenden Kontext zu beurteilen: Was für ein Land wollen wir sein? Wie wollen wir uns gegenüber der Weltöffentlichkeit präsentieren? Was bedeutet das für die Schweiz als Wirtschaftsstandort? Investieren beispielsweise internationale Unternehmen in ein rechtskonservatives Land, das Völkerrecht nicht achtet? Überlegen wir uns deshalb gut, welche übergreifenden Auswirkungen solche Dinge auslösen können, und tragen wir etwas Sorge zur Marke Schweiz.
Wir glauben auch nicht, dass es nicht im Sinne des Stimmvolks ist, wenn wir hier den Deliktskatalog partiell erweitern. Wenn das Stimmvolk aus verständlichen Gründen dafür war, dass beispielsweise sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als Ausschaffungsgrund gelten, dann kann mir doch niemand weismachen, dass es nicht dem Volkswillen entspricht, wenn wir den Deliktskatalog auch mit dem strafbaren Schwangerschaftsabbruch ergänzen, der ohne Einwilligung der schwangeren Frau erfolgt. Hier und bei allen anderen Erweiterungen des Deliktskataloges wird die BDP-Fraktion die entsprechenden Minderheiten unterstützen und die Vorlage verschärfen.
Wir sind also für eine Erweiterung des Deliktskataloges, wehren uns aber dagegen, nichtzwingendes Völkerrecht zu missachten und gänzlich auf Ausnahmen in Einzelfällen zu verzichten. Wir glauben, dass wir mit diesem Konzept dem Volkswillen am besten Rechnung tragen. Und wir wehren uns dagegen, den Volkswillen automatisch mit dem Willen der Initianten gleichzusetzen. In unserem System liegt die Interpretationshoheit beim Parlament und nicht bei den Initianten. Das ist eigentlich klar und nichts Neues, muss aber wieder einmal gesagt sein.
Wenn wir also davon ausgehen, dass das Stimmvolk im Grundsatz eine wesentliche Verschärfung in Bezug auf Ausschaffungen wollte, dann liegt uns heute ein Konzept vor, mit dem wir diesem Begehren aus unserer Sicht sehr gut Rechnung tragen. Es wird deshalb auch aufschlussreich sein zu sehen, ob die Initianten der Ausschaffungs-Initiative hier Hand für eine Lösung bieten und in der Konsequenz die Durchsetzungs-Initiative zurückziehen oder ob sie sich stur an einer Position und am Buchstaben festklammern.
Die BDP-Fraktion wird dazu den Einzelantrag Hess Lorenz unterstützen. Wir sind bereit, mit diesem Gesetz sehr weit zu gehen, weil wir den Volkswillen umsetzen möchten. Aber wir tun dies nicht, wenn schlussendlich die Durchsetzungs-Initiative nicht zurückgezogen wird, denn dann braucht es dieses Gesetz vorläufig nicht. Die Durchsetzungs-Initiative hat ja bekanntlich zum Ziel, die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative durchzusetzen. Dieses Ziel wird mit diesem Gesetz erreicht, womit es die Durchsetzungs-Initiative nicht mehr braucht. Diese Abhängigkeit war von den Initianten so gewollt; sie gilt nun aber gegenseitig.
Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass das Volk nicht nochmals an die Urne gehen, sondern Lösungen haben will - Lösungen und nicht kompromisslose Positionen, die zwar hervorragend thematisiert werden können, letztlich aber keine spürbaren Fortschritte bringen.