Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-03-11
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-11
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher und die Vorrednerinnen und Vorredner haben ausführlich in die Materie eingeführt; ich verzichte auf Wiederholungen. Hinsichtlich des Entscheids in der Sache habe ich mich noch selten so schwergetan wie bei diesem Geschäft. Im Verlaufe der Kommissionsberatungen, die sich ja über eine sehr lange Zeit hinzogen, gab es Phasen, in denen ich überzeugt war, dass es richtig wäre, den Nichteintretensantrag Häberli-Koller zu unterstützen; dies, weil ich grundsätzlich zur Haltung neige, man solle Gott und der Natur nicht ins Handwerk pfuschen. Es gab aber dann auch wieder Phasen, in denen ich ebenso überzeugt war, dass angesichts der Entwicklung im Ausland und der gebotenen Möglichkeiten in diesen Ländern eine restriktive Regelung letztendlich ein Kampf gegen Windmühlen und daher aussichtslos sei.
Dann habe ich mir aber auch wieder die Frage gestellt: Kapitulieren wir einfach vor dem medizinisch Machbaren, obwohl grosse ethische Bedenken bestehen? Und vor allem habe ich mir die Frage gestellt: Wo ziehen wir die Grenzen? Führt nicht letztendlich eine Orientierung an dem, was möglich ist, dazu, dass wir heute und in Zukunft ethische Überlegungen dem Machbaren stets unterordnen? Können und wollen wir alle individuellen Ansprüche erfüllen? Ist es erstrebenswert, dass wir die Aussichten von 50-jährigen kinderlosen Paaren auf ein Kind erhöhen? Wenn schon heute die Haltung "Mir steht ein Kind zu, und mir steht ein gesundes Kind zu" weit verbreitet ist, wie lange wird es wohl dauern, bis es auch ein schönes und intelligentes Kind sein muss? Solche sogenannten Designerbabys sind noch Zukunftsmusik, aber machen wir uns keine Illusionen: Die Forschung wird weitere Fortschritte machen. Im letzten Jahr liess eine amerikanische Firma ein System patentieren, das die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Merkmale bei Kindern berechnet. Für die Wahl des Geschlechts wird die Präimplantationsdiagnostik in verschiedenen Ländern bereits angewandt.
In dieser inneren Zerrissenheit habe ich mich schlussendlich für den Entwurf des Bundesrates entschieden. Warum? Präimplantationsdiagnostik birgt Gefahren und Risiken. Die Folgeentwicklung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin und der Embryonenforschung, aber auch mögliche missbräuchliche Anwendungen sind unabsehbar. Der Bundesrat schlägt in dieser Situation eine differenzierte und gleichzeitig restriktive Regelung vor. Das Verfahren soll in Fällen angewandt werden, in denen die Risiken und die Eintretenswahrscheinlichkeit der Übertragung einer schlimmen Krankheit von den Eltern auf das Kind nachweislich sehr hoch sind; alle anderen Anwendungen bleiben verboten. Das scheint mir eine verantwortungsvolle und vertretbare Lösung zu sein. Wir können uns dem medizinischen Fortschritt und der internationalen Entwicklung nicht entziehen. Es ist aber angesichts der genannten Risiken angebracht, zurückhaltend und vorsichtig zu sein.
Ich bitte Sie daher, auf das Geschäft einzutreten und der Kommissionsminderheit und damit dem Bundesrat zuzustimmen.