Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-11
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11
Wortprotokoll
Ich melde mich mit folgenden Bemerkungen nochmals kurz zu Wort:
1. Das Gesetz - es wurde von Kollegin Egerszegi auch unterstrichen - ist einerseits gerade auch eine Anpassung an die neue Bestimmung betreffend die Komplementärmedizin und bringt andererseits für mich auch eine Stärkung der Hausarztmedizin, nicht das Gegenteil.
2. Ich bin mit der Aussage einverstanden, dass natürlich keine noch so dichte gesetzliche Regelung Missbräuche ausschliessen kann; da bin ich mit Ihnen einig. Aber es geht ja darum, vor allem den Spielraum für Betrüger zu verkleinern.
3. Es ist richtig: Wir haben den Begriff der "selbstständigen Berufsausübung" durch den Ausdruck "privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung" ersetzt. Das erfolgt gerade auch im Rahmen von Artikel 95 Absatz 1 der Bundesverfassung. Der Ausdruck wird im Übrigen auch im Psychologieberufegesetz verwendet. Diese Anpassung der Terminologie hat zur Folge, dass auch Personen, die gegenwärtig nicht als selbstständig tätig gelten, künftig der Bewilligungspflicht gemäss Medizinalberufegesetz unterstehen. Das betrifft zum Beispiel Personen, die in einer Praxis arbeiten, welche als Aktiengesellschaft ausgestaltet ist. Das sind also Personen, die hier nicht als selbstständig tätig gelten, ihren Beruf aber privatwirtschaftlich und in eigener fachlicher Verantwortung ausüben. Das Medizinalberufegesetz wird von nun an also die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit aller Personen regeln, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben.
Was den Hausarzt anbelangt, ist dieser in meinem Verständnis kein Einzelkämpfer. Es ist vielmehr so, dass auch der Hausarzt im Team arbeitet. Kollege Hess, es geht hier um die Zusammenarbeit - das finden Sie auch in der Botschaft. Das Bild des Hausarztes, der irgendwo alleine in einem Tal [PAGE 150] wohnt und nie mit jemand anderem zusammenarbeitet, ist, so glaube ich, überholt; das hat sich geändert. Und nur das soll auch ermöglicht werden.
Schlussendlich war in der Kommission nie die Rede davon - ich habe auch nie etwas in diese Richtung gehört -, dass man vor allem für die Einführung des elektronischen Patientendossiers Vorbereitungen treffen will. Das ist eine ganz andere Diskussion; mit diesem Dossier werden wir dann auch kommen.
Das sind meine Bemerkungen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat vielleicht gerade zum länder- und kontinentübergreifenden Begriff bzw. zur Definition des Hausarztes kurz Stellung nehmen wird.